Leistungs-Finder

Welche Pflegeleistungen stehen Ihnen zu?

Wählen Sie Ihren Pflegegrad und Ihre Wohnsituation – und Sie sehen sofort, welche Leistungen der Pflegeversicherung Ihnen 2026 zustehen, mit Beträgen und verständlicher Erklärung. Kostenlos, ohne Anmeldung.

1. Welcher Pflegegrad?

2. Wie wird gepflegt?

Bei Pflegegrad 2, zu Hause gepflegt

Diese Leistungen stehen Ihnen zu:

Geld für die Pflege

Pflegegeld

§ 37 SGB XI

Monatliches Geld zur freien Verfügung, wenn Angehörige oder nahestehende Personen die Pflege zu Hause übernehmen.

Nur bei häuslicher Pflege, ab Pflegegrad 2. Mit der Pflegesachleistung anteilig kombinierbar (§ 38).

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Pflegesachleistung

§ 36 SGB XI

Budget für einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst – Körperpflege, Betreuung und Hilfe im Haushalt.

Ab Pflegegrad 2. Wird nicht das ganze Budget genutzt, gibt es anteilig zusätzlich Pflegegeld (Kombinationsleistung).

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Entlastungsbetrag

§ 45b SGB XI

Zweckgebunden für Betreuungs- und Entlastungsangebote, Haushaltshilfe oder Tages-/Kurzzeitpflege.

Für alle Pflegegrade – bei Pflegegrad 1 die wichtigste laufende Leistung. Nicht genutzte Beträge sind bis 30.6. des Folgejahres übertragbar.

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Umwandlungs­anspruch

§ 45a SGB XI

Bis zu 40 % des nicht genutzten Pflegesachleistungs-Budgets lassen sich in Alltags- und Entlastungshilfen umwandeln.

Ab Pflegegrad 2, zusätzlich zum Entlastungsbetrag. Für nach Landesrecht anerkannte Angebote.

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Entlastung & Auszeit

Verhinderungs- & Kurzzeitpflege

§ 42a SGB XI

Ein gemeinsamer Jahrestopf: Ersatzpflege, wenn die Pflegeperson ausfällt, und vorübergehende stationäre Pflege.

Seit 1.7.2025 zusammengelegt und frei aufteilbar, je bis zu 8 Wochen im Jahr. Ab Pflegegrad 2; keine Vorpflegezeit mehr.

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Tages- & Nachtpflege

§ 41 SGB XI

Teilstationäre Betreuung tagsüber oder nachts in einer Einrichtung – zusätzlich zu Pflegegeld und Sachleistung.

Ab Pflegegrad 2. Pflegegrad 1 kann hierfür den Entlastungsbetrag einsetzen.

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Hilfsmittel & Wohnen

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

§ 40 Abs. 2 SGB XI

Pauschale für Verbrauchsmaterial wie Einmalhandschuhe, Desinfektion oder Bettschutzeinlagen.

Für alle Pflegegrade, ohne Zuzahlung. Voraussetzung: Pflege zu Hause.

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Technische Pflegehilfsmittel

§ 40 Abs. 1 SGB XI

Pflegebett, Rollstuhl, Lifter und Ähnliches – meist leihweise gestellt.

Vorrangig leihweise (dann ohne Zuzahlung); sonst Eigenanteil 10 %, höchstens 25 € je Hilfsmittel.

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Hausnotruf

§ 40 SGB XI · PG 52

Monatlicher Zuschuss zu einem anerkannten Hausnotruf-System mit 24-Stunden-Notrufzentrale.

Ab 1.4.2026 bis 27 € netto (Jan.–März 2026: 25,50 €) plus einmalig 10,49 €. Höhe unabhängig vom Pflegegrad.

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Umbau / Wohnraum­anpassung

§ 40 Abs. 4 SGB XI

Zuschuss für den barrierearmen Umbau – z. B. bodengleiche Dusche, Treppenlift oder Rampe.

Je Maßnahme; für alle Pflegegrade. Leben mehrere Anspruchsberechtigte zusammen, bis 16.720 €.

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Digitale Pflege­anwendungen (DiPA)

§ 40b SGB XI

Zuschuss für zugelassene Pflege-Apps plus ergänzende Unterstützung bei der Nutzung.

Seit 1.1.2026: bis 40 € für die App + bis 30 € Unterstützung. Noch sind erst wenige Apps zugelassen.

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Wohngruppenzuschlag (Pflege-WG)

§ 45f SGB XI

Pauschale für das Leben in einer anerkannten, ambulant betreuten Wohngruppe (Pflege-WG).

Für alle Pflegegrade. Seit 1.1.2026 in § 45f geregelt (vormals § 38a). Bei Neugründung zusätzlich Anschubfinanzierung bis 2.613 €.

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Beratung & für Angehörige

Pflegeberatung

§ 7a SGB XI

Anspruch auf kostenlose, individuelle Beratung durch die Pflegekasse – auf Wunsch als Hausbesuch.

Für alle Pflegegrade und bereits für Antragsteller mit erkennbarem Beratungsbedarf.

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Pflegekurse für Angehörige

§ 45 SGB XI

Kostenlose Schulungen für pflegende Angehörige, auf Wunsch auch zu Hause.

Unabhängig vom Pflegegrad.

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Pflegeunterstützungsgeld

§ 44a SGB XI

Lohnersatz, wenn Berufstätige kurzfristig für die Organisation der Pflege von der Arbeit fernbleiben.

Bis zu 10 Arbeitstage je Jahr, höchstens 135,63 € pro Tag (2026). Schon ab Pflegegrad 1 möglich.

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Rente & Unfallschutz für Pflegende

§ 44 SGB XI

Die Pflegekasse zahlt Rentenbeiträge und beitragsfreie Unfallversicherung für pflegende Angehörige.

Ab Pflegegrad 2, wenn Sie mindestens 10 Std./Woche pflegen und höchstens 30 Std./Woche erwerbstätig sind.

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Stand 2026. Die Pflegegeld- und Pflegesachleistungs-Beträge gelten 2026 unverändert (letzte Erhöhung 1.1.2025); die nächste reguläre Anpassung ist zum 1.1.2028 vorgesehen. Beträge ohne Gewähr – verbindlich ist die Auskunft Ihrer Pflegekasse.

Alle Pflegeleistungen je Pflegegrad 2026 im Überblick

Hier sehen Sie alle Beträge der Pflegeversicherung 2026 auf einen Blick. „–“ bedeutet: Bei diesem Pflegegrad besteht für diese Leistung kein Anspruch.

Pflege zu Hause (ambulant)

LeistungPG 1PG 2PG 3PG 4PG 5
Pflegegeld§ 37 SGB XI 347599800990
Pflegesachleistung§ 36 SGB XI 7961.4971.8592.299
Entlastungsbetrag§ 45b SGB XI 131131131131131
Umwandlungs­anspruch§ 45a SGB XI bis 318bis 599bis 744bis 920
Verhinderungs- & Kurzzeitpflege§ 42a SGB XI 3.5393.5393.5393.539
Tages- & Nachtpflege§ 41 SGB XI 7211.3571.6852.085
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch§ 40 Abs. 2 SGB XI 4242424242
Technische Pflegehilfsmittel§ 40 Abs. 1 SGB XI KostenübernahmeKostenübernahmeKostenübernahmeKostenübernahmeKostenübernahme
Hausnotruf§ 40 SGB XI · PG 52 bis 27bis 27bis 27bis 27bis 27
Umbau / Wohnraum­anpassung§ 40 Abs. 4 SGB XI bis 4.180bis 4.180bis 4.180bis 4.180bis 4.180
Digitale Pflege­anwendungen (DiPA)§ 40b SGB XI bis 70bis 70bis 70bis 70bis 70
Wohngruppenzuschlag (Pflege-WG)§ 45f SGB XI 224224224224224
Pflegeberatung§ 7a SGB XI KostenlosKostenlosKostenlosKostenlosKostenlos
Pflegekurse für Angehörige§ 45 SGB XI KostenlosKostenlosKostenlosKostenlosKostenlos
Pflegeunterstützungsgeld§ 44a SGB XI ~90 %~90 %~90 %~90 %~90 %
Rente & Unfallschutz für Pflegende§ 44 SGB XI RentenbeiträgeRentenbeiträgeRentenbeiträgeRentenbeiträge

Beträge in € pro Monat, sofern nicht anders angegeben: Verhinderungs-/Kurzzeitpflege € pro Jahr, Umbau € pro Maßnahme. Pflegehilfsmittel, Hausnotruf, Umbau, DiPA und Wohngruppenzuschlag gelten einheitlich für alle Pflegegrade.

Pflege im Pflegeheim (vollstationär)

LeistungPG 1PG 2PG 3PG 4PG 5
Leistungsbetrag vollstationär§ 43 SGB XI 1318051.3191.8552.096
Zuschlag zum Eigenanteil§ 43c SGB XI 15–75 %15–75 %15–75 %15–75 %
Pflegeberatung§ 7a SGB XI KostenlosKostenlosKostenlosKostenlosKostenlos
Eigenanteil & HeimkostenHinweis EigenanteilEigenanteilEigenanteilEigenanteilEigenanteil

Gut zu wissen zu den Pflegeleistungen

Pflegegrad 1 – wenige, aber wichtige Leistungen. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld und keine Pflegesachleistung. Dafür stehen der Entlastungsbetrag (131 € im Monat), Pflegehilfsmittel, ein Hausnotruf-Zuschuss, der Umbau-Zuschuss (bis 4.180 €) sowie die kostenlose Beratung zu.

Geld oder Pflegedienst – oder beides?

Bei häuslicher Pflege können Sie wählen: Pflegegeld (wenn Angehörige pflegen), Pflegesachleistung (für einen Pflegedienst) oder eine Kombination aus beidem (§ 38 SGB XI). Nutzen Sie den Pflegedienst nur teilweise, erhalten Sie das Pflegegeld anteilig dazu. Der Ratgeber Finanzen & Zuschüsse erklärt die Möglichkeiten ausführlich.

Was sich 2025 und 2026 geändert hat

  • + 4,5 % seit 1.1.2025: Pflegegeld, Pflegesachleistung, Tages-/Nachtpflege und der Entlastungsbetrag wurden erhöht – diese Beträge gelten 2026 unverändert weiter.
  • Gemeinsamer Jahresbetrag seit 1.7.2025: Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sind zu einem Topf von 3.539 € im Jahr zusammengefasst, frei aufteilbar; die frühere 6-Monats-Wartezeit ist entfallen.
  • Neu 2026: der Zuschuss für digitale Pflegeanwendungen steigt auf bis zu 70 € im Monat (§ 40b), der Hausnotruf-Zuschuss ab 1.4.2026 auf 27 €.

Noch unsicher, welcher Pflegegrad vorliegt? Schätzen Sie ihn mit unserem Pflegegrad-Rechner ein oder lesen Sie, wie Sie ihn beantragen.

Wichtiger Hinweis: Diese Übersicht ist eine unverbindliche Orientierung nach dem Stand 2026 und ersetzt keine Beratung. Verbindlich sind allein die Auskünfte und Bescheide Ihrer Pflegekasse. Einzelne Leistungen sind an weitere Voraussetzungen geknüpft. Dies ist keine Rechts- oder Sozialberatung. Pflegegesetze werden laufend angepasst – die nächste reguläre Erhöhung der Geldbeträge ist zum 1.1.2028 vorgesehen.

Häufige Fragen zu den Pflegeleistungen

Kann ich mehrere Leistungen gleichzeitig bekommen?

Ja. Viele Leistungen werden nebeneinander gewährt: Zum Pflegegeld oder zur Pflegesachleistung kommen z. B. der Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel, ein Hausnotruf-Zuschuss und – bei Bedarf – Verhinderungs- oder Tagespflege. Andere Leistungen werden verrechnet (etwa Pflegegeld und Sachleistung als Kombinationsleistung). Wir helfen Ihnen, die für Ihre Situation günstigste Kombination zu finden.

Bekomme ich den Entlastungsbetrag ausgezahlt?

Nein, der Entlastungsbetrag (131 € im Monat) wird nicht bar ausgezahlt. Sie setzen ihn für anerkannte Angebote ein – etwa Betreuungs- und Entlastungsdienste, Haushaltshilfe oder Tages-/Kurzzeitpflege – und reichen die Belege bei der Pflegekasse ein. Nicht genutzte Beträge sind bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragbar.

Gelten die Beträge bundesweit gleich?

Ja. Die hier genannten Leistungsbeträge der Pflegeversicherung sind bundesweit einheitlich gesetzlich festgelegt (SGB XI). Unterschiedlich sind die tatsächlichen Pflege- und Heimkosten vor Ort – und damit der Eigenanteil, den Sie selbst tragen.

Wie hoch ist mein Eigenanteil im Pflegeheim?

Die Pflegekasse zahlt im Heim nur einen festen Pflege-Zuschuss (z. B. 1.319 € bei Pflegegrad 3). Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten und der pflegebedingte Eigenanteil bleiben bei Ihnen – häufig deutlich über 2.000 € im Monat. Der Leistungszuschlag (§ 43c) senkt den pflegebedingten Eigenanteil mit zunehmender Heimdauer. Reicht das Einkommen nicht, lässt sich die Lücke oft über die eigene Immobilie schließen – wir beraten Sie dazu kostenlos.

Wo beantrage ich die Leistungen?

Alle Leistungen beantragen Sie bei Ihrer Pflegekasse (sie ist an die Krankenkasse angeschlossen). Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad. Wie Sie den Pflegegrad beantragen und sich auf die Begutachtung vorbereiten, lesen Sie im Ratgeber Pflegegrad beantragen. Gern unterstützen wir Sie kostenlos dabei.

Welche Leistungen passen zu Ihrer Situation?

Die Pflegeversicherung ist ein Geflecht aus vielen Einzelleistungen. Wir nehmen uns Zeit, ordnen Ihre Situation ein und zeigen Ihnen, welche Leistungen Sie kombinieren können – kostenlos, unverbindlich und verständlich.

Erreichbar Mo – So, 8 – 20 Uhr

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