Hilfsmittel & Sicherheit – sicher und selbstständig zu Hause
Vom Hausnotruf über den Rollator bis zu Pflegehilfsmitteln für den täglichen Gebrauch: Die passenden Hilfsmittel geben Sicherheit und erhalten die Selbstständigkeit. Dieser Ratgeber zeigt, welche Hilfsmittel es gibt, wer sie bezahlt – Pflegekasse oder Krankenkasse – und wie Sie sie unkompliziert beantragen.

Hausnotruf – Hilfe auf Knopfdruck
Ein Hausnotruf besteht aus einem Sender (Armband oder Kette) und einem Basisgerät. Auf Knopfdruck wird rund um die Uhr eine Notrufzentrale erreicht, die Angehörige oder den Rettungsdienst verständigt. Das gibt Sicherheit – gerade für Menschen, die allein leben.
- Kosten: meist rund 25 € im Monat für den Basisdienst (plus einmalige Einrichtung).
- Zuschuss der Pflegekasse: mit Pflegegrad 25,50 €/Monat (ab 1. April 2026: 27 €) – damit ist der Basis-Hausnotruf oft fast vollständig abgedeckt.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – 42 €/Monat
Bei anerkanntem Pflegegrad (bereits ab Pflegegrad 1) und Pflege zu Hause zahlt die Pflegekasse pauschal bis zu 42 € im Monat für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel: z. B. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Schutzschürzen. Am einfachsten geht das über eine kostenlose Pflegehilfsmittel-Box, die monatlich geliefert wird.
Technische Pflegehilfsmittel
Dazu zählen größere Hilfen wie Pflegebett, Hausnotruf-Gerät, Lifter oder Rollstuhl. Sie werden – wenn möglich – leihweise gestellt. Bei einem Kauf beträgt der Eigenanteil 10 %, höchstens jedoch 25 € je Hilfsmittel; unter 18-Jährige sind befreit.
Hilfsmittel der Krankenkasse
Unabhängig vom Pflegegrad zahlt die Krankenkasse medizinisch notwendige Hilfsmittel (§ 33 SGB V) auf ärztliche Verordnung – etwa Rollator, Rollstuhl, Hörgeräte, Seh- und Inkontinenzhilfen. Sie müssen im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sein. Die Zuzahlung beträgt 10 %, mindestens 5 € und höchstens 10 € je Hilfsmittel (bei zum Verbrauch bestimmten Mitteln höchstens 10 € im Monat).
Wer zahlt was?
| Hilfsmittel | Zuständig | Ihr Anteil |
|---|---|---|
| Hausnotruf | Pflegekasse (mit Pflegegrad) | Rest über dem Zuschuss von 25,50 € |
| Verbrauchsprodukte (Handschuhe usw.) | Pflegekasse | 0 € bis 42 €/Monat |
| Pflegebett, Lifter, Rollstuhl (Pflege) | Pflegekasse | 10 %, max. 25 € je Hilfsmittel |
| Rollator, Hörgerät, Sehhilfe | Krankenkasse (auf Rezept) | 10 %, 5–10 € je Hilfsmittel |
So beantragen Sie Hilfsmittel
- Bedarf klären – Hausarzt, Pflegedienst oder Pflegeberatung fragen, was hilft.
- Verordnung/Antrag: für Kassen-Hilfsmittel ein ärztliches Rezept; für Pflegehilfsmittel ein Antrag bei der Pflegekasse.
- Anbieter wählen – Sanitätshaus oder Lieferdienst mit Kassenvertrag.
- Hausnotruf einrichten lassen und Kontaktpersonen hinterlegen.
Häufige Fragen
Was kostet ein Hausnotruf?
Der Basisdienst liegt meist bei rund 25 € im Monat. Mit Pflegegrad zahlt die Pflegekasse 25,50 €/Monat dazu (ab April 2026: 27 €), sodass oft kaum Eigenkosten bleiben.
Brauche ich für den Hausnotruf einen Pflegegrad?
Für den Zuschuss der Pflegekasse ja. Ohne Pflegegrad können Sie einen Hausnotruf privat beauftragen und selbst bezahlen.
Was sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?
Produkte für den einmaligen Gebrauch wie Handschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutz. Die Pflegekasse zahlt dafür bis zu 42 € im Monat – ab Pflegegrad 1.
Wer zahlt den Rollator?
In der Regel die Krankenkasse auf ärztliche Verordnung. Es bleibt eine Zuzahlung von 5–10 €. Häufig wird der Rollator leihweise gestellt.
Was kostet ein Pflegebett?
Als technisches Pflegehilfsmittel wird es meist leihweise gestellt; bei Anschaffung tragen Sie 10 %, höchstens 25 €.
Wie kombiniere ich Hilfsmittel mit einem Umbau?
Sehr gut – ergänzend zu Hilfsmitteln sorgen ein barrierefreies Bad, Haltegriffe oder ein Treppenlift für mehr Sicherheit. Mehr dazu unter Altersgerechter Umbau.
Sie möchten Ihr Zuhause sicherer machen?
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