Pflege & Gesundheit

Hilfsmittel & Sicherheit – sicher und selbstständig zu Hause

Vom Hausnotruf über den Rollator bis zu Pflegehilfsmitteln für den täglichen Gebrauch: Die passenden Hilfsmittel geben Sicherheit und erhalten die Selbstständigkeit. Dieser Ratgeber zeigt, welche Hilfsmittel es gibt, wer sie bezahlt – Pflegekasse oder Krankenkasse – und wie Sie sie unkompliziert beantragen.

  • Hausnotruf: Pflegekassen-Zuschuss bis zu 27 €/Monat
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis zu 42 € im Monat
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Hausnotruf – Hilfe auf Knopfdruck

Ein Hausnotruf besteht aus einem Sender (Armband oder Kette) und einem Basisgerät. Auf Knopfdruck wird rund um die Uhr eine Notrufzentrale erreicht, die Angehörige oder den Rettungsdienst verständigt. Das gibt Sicherheit – gerade für Menschen, die allein leben.

  • Kosten: meist rund 25–40 € im Monat für den Basisdienst (plus einmalige Einrichtung).
  • Zuschuss der Pflegekasse: mit Pflegegrad bis zu 27 €/Monat (seit 1. April 2026; vorher 25,50 €) plus einmalig 10,49 € – damit ist der Basis-Hausnotruf oft fast vollständig abgedeckt.

Mehr dazu – Funktion, Varianten, Antrag und worauf Sie beim Anbieter achten – im ausführlichen Ratgeber Hausnotruf.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – 42 €/Monat

Bei anerkanntem Pflegegrad (bereits ab Pflegegrad 1) und Pflege zu Hause zahlt die Pflegekasse pauschal bis zu 42 € im Monat für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel: z. B. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Schutzschürzen. Am einfachsten geht das über eine kostenlose Pflegehilfsmittel-Box, die monatlich geliefert wird.

Technische Pflegehilfsmittel

Dazu zählen größere Hilfen wie Pflegebett, Hausnotruf-Gerät, Lifter oder Rollstuhl. Sie werden – wenn möglich – leihweise gestellt. Bei einem Kauf beträgt der Eigenanteil 10 %, höchstens jedoch 25 € je Hilfsmittel; unter 18-Jährige sind befreit.

Älterer Mann geht selbstbewusst mit Rollator auf einem Gehweg
Persönlich beraten statt allein suchen

Das richtige Hilfsmittel finden – ohne Behörden-Irrgarten

Hausnotruf, Rollator oder Pflegehilfsmittel-Box: Wir kennen die Hilfsmittel-Welt im Detail und wissen, wann die Pflegekasse und wann die Krankenkasse zuständig ist. Im Gespräch ordnen wir Ihre Situation in Ruhe ein und sagen Ihnen, welche Hilfen für Sie und Ihre Angehörigen wirklich sinnvoll sind – damit Sie sich nicht allein durch Anträge und Verzeichnisse arbeiten müssen.

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Hilfsmittel der Krankenkasse

Unabhängig vom Pflegegrad zahlt die Krankenkasse medizinisch notwendige Hilfsmittel (§ 33 SGB V) auf ärztliche Verordnung – etwa Rollator, Rollstuhl, Hörgeräte, Seh- und Inkontinenzhilfen. Sie müssen im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sein. Die Zuzahlung beträgt 10 %, mindestens 5 € und höchstens 10 € je Hilfsmittel (bei zum Verbrauch bestimmten Mitteln höchstens 10 € im Monat).

Wer zahlt was?

HilfsmittelZuständigIhr Anteil
HausnotrufPflegekasse (mit Pflegegrad)Rest über dem Zuschuss von bis zu 27 €/Monat
Verbrauchsprodukte (Handschuhe usw.)Pflegekasse0 € bis 42 €/Monat
Pflegebett, Lifter, Rollstuhl (Pflege)Pflegekasse10 %, max. 25 € je Hilfsmittel
Rollator, Hörgerät, SehhilfeKrankenkasse (auf Rezept)10 %, 5–10 € je Hilfsmittel

So beantragen Sie Hilfsmittel

  1. Bedarf klären – Hausarzt, Pflegedienst oder Pflegeberatung fragen, was hilft.
  2. Verordnung/Antrag: für Kassen-Hilfsmittel ein ärztliches Rezept; für Pflegehilfsmittel ein Antrag bei der Pflegekasse.
  3. Anbieter wählen – Sanitätshaus oder Lieferdienst mit Kassenvertrag.
  4. Hausnotruf einrichten lassen und Kontaktpersonen hinterlegen.
Dieser Ratgeber bietet allgemeine, sorgfältig recherchierte Informationen (Stand 2025/2026) und ersetzt keine individuelle Beratung. Beträge sind gesetzlich festgelegt; Voraussetzungen können sich ändern. Auskunft geben Ihre Pflege- bzw. Krankenkasse, der Pflegestützpunkt und das Sanitätshaus.

Häufige Fragen

Was kostet ein Hausnotruf?

Der Basisdienst liegt meist bei rund 25–40 € im Monat. Mit Pflegegrad zahlt die Pflegekasse seit April 2026 bis zu 27 €/Monat dazu, sodass oft kaum Eigenkosten bleiben.

Brauche ich für den Hausnotruf einen Pflegegrad?

Für den Zuschuss der Pflegekasse ja. Ohne Pflegegrad können Sie einen Hausnotruf privat beauftragen und selbst bezahlen.

Was sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?

Produkte für den einmaligen Gebrauch wie Handschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutz. Die Pflegekasse zahlt dafür bis zu 42 € im Monat – ab Pflegegrad 1.

Wer zahlt den Rollator?

In der Regel die Krankenkasse auf ärztliche Verordnung. Es bleibt eine Zuzahlung von 5–10 €. Häufig wird der Rollator leihweise gestellt.

Was kostet ein Pflegebett?

Als technisches Pflegehilfsmittel wird es meist leihweise gestellt; bei Anschaffung tragen Sie 10 %, höchstens 25 €.

Wie kombiniere ich Hilfsmittel mit einem Umbau?

Sehr gut – ergänzend zu Hilfsmitteln sorgen ein barrierefreies Bad, Haltegriffe oder ein Treppenlift für mehr Sicherheit. Mehr dazu unter Altersgerechter Umbau.

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Sie möchten Ihr Zuhause sicherer machen?

Wir sagen Ihnen, welche Hilfsmittel infrage kommen, wer sie bezahlt, und helfen beim Antrag – kostenlos und unverbindlich, Antwort innerhalb von 24 Stunden.

Erreichbar Mo – So, 8 – 20 Uhr

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Quellen & weiterführende amtliche Stellen

Für die rechtlichen und finanziellen Angaben in diesem Ratgeber werten wir amtliche Primärquellen aus. Maßgeblich ist immer der aktuelle Stand der jeweiligen Stelle:

Inhalte zuletzt redaktionell geprüft: Juni 2026 · Wie wir recherchieren & prüfen