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Homelift, Plattform- & Senkrechtlift – Etagen überwinden, wenn der Treppenlift nicht reicht

Wenn ein Rollstuhl im Spiel ist oder eine ganze Etage überwunden werden muss, hilft kein Sitzlift mehr – dann braucht es eine senkrechte Hebelösung. Dieser Ratgeber erklärt Plattformlift, Homelift und Hublift, was sie realistisch kosten und welche Zuschüsse es gibt (Pflegekasse bis 4.180 €). Auf Wunsch bringen wir Sie mit erfahrenen Fachbetrieben in Ihrer Region zusammen.

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Treppenlift oder Hebelösung? Der entscheidende Unterschied

Ein klassischer Treppenlift (Sitzlift) ist die richtige Wahl, solange Sie noch gehfähig sind und sich auf einen Sitz setzen können – er folgt der Treppe an einer Schiene. Sobald aber ein Rollstuhl dauerhaft im Spiel ist oder eine ganze Etage erreicht werden muss, reicht das nicht mehr. Dann braucht es eine senkrechte Hebelösung: einen Plattformlift, einen Homelift oder einen Hublift.

Faustregel: Sitz und Treppe = Treppenlift. Rollstuhl oder ganze Etage = Plattform-, Home- oder Hublift. Für den klassischen Sitzlift haben wir einen eigenen Ratgeber Treppenlift – diese Seite erklärt die senkrechten Hebelösungen.

Plattformlift, Homelift & Hublift – die Arten

  • Plattformlift – trägt einen Rollstuhl samt Nutzer entlang einer Schiene die Treppe hinauf und hinab. Er braucht mehr Platz als ein Sitzlift und ist ideal bei dauerhafter Rollstuhlnutzung – die Person bleibt im Rollstuhl sitzen und muss sich nicht umsetzen.
  • Homelift / Kabinenlift – fährt senkrecht in einem eigenen Schacht durch die Decke, ähnlich einem kleinen Aufzug. Er verbindet ganze Stockwerke und ist die komfortabelste, aber auch aufwendigste Lösung – sinnvoll, wenn die Treppe für einen Schienenlift ungeeignet ist oder mehrere Etagen erschlossen werden sollen.
  • Hub-/Senkrechtlift (Hebebühne) – überwindet kleine Höhen wie eine Eingangsstufe oder ein Podest, oft im Außenbereich. Eine ebene Plattform hebt den Rollstuhl ein Stück senkrecht an – die platzsparende Alternative, wo eine lange Rampe nicht passt.
  • Außen-Senkrechtlift – eine wetterfeste, senkrechte Hebebühne entlang der Hauswand, die eine Etage außen am Haus erschließt – nützlich, wenn innen kein Platz ist.

Die Lift-Typen im Vergleich

Welche Lösung passt, hängt vor allem davon ab, ob Sie eine vorhandene Treppe nutzen oder senkrecht durch die Decke fahren möchten – und ob es um eine kleine Stufe oder mehrere Etagen geht.

Lift-TypSo funktioniert erGeeignet fürOrtOrientierung (Richtwerte)
Plattformlift Folgt der Treppe (Schiene), mit klappbarer Plattform Rollstuhlfahrer auf einer vorhandenen Treppe Innen & außen ab ca. 9.000–17.000 €
Homelift / Kabinenlift Fährt senkrecht in einem Schacht durch die Decke Ganze Etagen, Rollstuhl, mehrere Stockwerke Meist innen sehr objektabhängig, deutlich höher
Hublift / Hebebühne Hebt senkrecht über eine kleine Höhe Kleine Höhen am Eingang oder Podest Meist außen ab ca. 9.000–17.000 €
Senkrechtlift (außen) Senkrechte Hebebühne entlang der Hauswand Rollstuhl, eine Etage außen am Haus Außen, wetterfest oft 10.000–25.000 €+

Richtwerte inkl. Einbau (Stand 2025/2026), keine amtlichen Preise – maßgeblich ist immer das konkrete Angebot vor Ort. Ein Homelift/Kabinenlift mit eigenem Schacht liegt je nach baulichem Aufwand deutlich darüber.

Was die Lifte kosten

Senkrechte Hebelösungen sind deutlich teurer als ein einfacher Sitzlift, weil sie mehr Technik, Platz und oft bauliche Eingriffe erfordern. Belastbare Festpreise gibt es nur nach einer Begehung vor Ort – die folgenden Spannen dienen nur der groben Orientierung:

  • Plattform-/Rollstuhllift: ab ca. 9.000–17.000 €.
  • Hublift/Hebebühne: in einer ähnlichen Größenordnung wie der Plattformlift, je nach Hubhöhe und Ausführung.
  • Außen-Senkrechtlift: je nach Anlage sehr unterschiedlich, oft 10.000–25.000 €+.
  • Homelift/Kabinenlift: noch einmal deutlich höher, weil ein Schacht gebaut werden muss – die Spanne hängt stark vom Gebäude ab.

Dazu kommen laufende Wartungskosten von rund 100–300 € pro Jahr. Wegen der hohen Investition lohnt sich der Vergleich mehrerer Angebote besonders.

Wichtig zu wissen: Der Pflegekassen-Zuschuss von bis zu 4.180 € deckt bei einem Homelift nur einen Teil der Kosten – planen Sie einen Eigenanteil ein und kombinieren Sie die Förderwege (siehe unten).

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Welche Hebelösung zu Ihrem Haus passt – und was Sie wirklich zahlen

Plattformlift, Homelift oder Hublift? Innen oder außen? Und welcher Anbieter ist seriös, wenn es um eine fünfstellige Investition geht? Genau diese Fragen klären wir täglich. Wir sehen uns Ihre Situation in Ruhe an, ordnen sie ein und erklären verständlich, welche Zuschüsse Ihnen zustehen. Auf Wunsch holen wir Angebote erfahrener Fachbetriebe aus Ihrer Region ein – damit Sie und Ihre Angehörigen entspannt vergleichen können, statt sich durch Verkaufsgespräche zu kämpfen.

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Zuschuss der Pflegekasse – bis 4.180 €

Mit anerkanntem Pflegegrad (bereits ab Pflegegrad 1) gilt ein fest eingebauter Lift als „wohnumfeldverbessernde Maßnahme": Die Pflegekasse zahlt bis zu 4.180 € je Maßnahme (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Bei den hohen Kosten eines Homelifts deckt das nur einen Teil – der Zuschuss ist aber ein wichtiger Baustein. Leben mehrere Anspruchsberechtigte zusammen (z. B. ein Paar), sind bis zu 16.720 € möglich. Wichtig: den Antrag vor der Auftragsvergabe stellen.

KfW, Steuer & Krankenkasse

  • KfW „Altersgerecht Umbauen": zinsgünstiger Kredit 159 (bis 50.000 € je Wohneinheit) und – sofern Mittel verfügbar – der Investitionszuschuss 455-B (10 %, max. 2.500 € je Einzelmaßnahme; beim Paket „Altersgerechtes Haus" 12,5 %, max. 6.250 €). Die Zuschussmittel sind begrenzt – prüfen Sie die aktuelle Verfügbarkeit vor dem Antrag auf kfw.de. Antrag immer vor der Auftragsvergabe.
  • Steuer: 20 % der reinen Lohn-/Arbeitskosten über § 35a Abs. 3 EStG (max. 1.200 €/Jahr) – nur für den selbst getragenen, nicht anderweitig geförderten Anteil; oder bei medizinischer Notwendigkeit als außergewöhnliche Belastung.
  • Krankenkasse: übernimmt einen fest eingebauten Lift in der Regel nicht – er gilt als fest mit dem Gebäude verbunden und steht nicht im Hilfsmittelverzeichnis.

Kombinieren ja, doppelt fördern nein: Sie dürfen verschiedene Kostenanteile unterschiedlichen Töpfen zuordnen (etwa einen Teil über die Pflegekasse, einen weiteren über die KfW, die restlichen Lohnkosten über die Steuer). Derselbe Euro darf aber nicht aus zwei Töpfen kommen. KfW-Kredit 159 und KfW-Zuschuss 455-B schließen sich für dieselbe Maßnahme zudem gegenseitig aus.

Lift in der Mietwohnung

Auch als Mieter haben Sie nach § 554 BGB grundsätzlich Anspruch auf die Zustimmung des Vermieters zum Einbau, wenn die Maßnahme zumutbar ist – das gilt auch im gemeinsamen Treppenhaus oder am Hauseingang, wobei dort zusätzlich die Eigentümergemeinschaft eine Rolle spielen kann. Der Vermieter darf eine Kaution für den späteren Rückbau verlangen. Holen Sie die Zustimmung immer schriftlich ein, bevor Sie beginnen.

Worauf Sie beim Kauf achten

  • Begehung vor Ort: Bei senkrechten Liften entscheiden die baulichen Gegebenheiten (Decke, Platz, Statik) – ein seriöses Angebot gibt es erst nach einer Vermessung vor Ort.
  • Mehrere Angebote einholen – die Preise schwanken enorm. Bestehen Sie auf einem Festpreis inklusive Einbau und Inbetriebnahme.
  • Wartung & Service: Kosten, Reaktionszeit bei Störungen und Garantie schriftlich klären – bei einem Lift, auf den Sie täglich angewiesen sind, besonders wichtig.
  • Förderantrag zuerst: Pflegekassen-Zuschuss und KfW-Förderung vor der Auftragsvergabe beantragen – sonst geht die Förderung verloren.
  • Vorsicht bei Drückermethoden: kein Abschluss unter Zeitdruck, keine „nur heute"-Rabatte; seriöse Anbieter geben Ihnen Bedenkzeit.
Dieser Ratgeber bietet allgemeine, sorgfältig recherchierte Informationen (Stand 2025/2026) und ersetzt keine individuelle Beratung. Preise sind grobe Marktrichtwerte und stark objektabhängig; Förderbeträge und die Verfügbarkeit der KfW-Programme können sich ändern – bitte bei Pflegekasse und KfW (kfw.de) bestätigen lassen. Keine Rechts- oder Steuerberatung.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Treppenlift und Plattformlift?

Ein Treppenlift (Sitzlift) hat einen Sitz, auf den Sie sich setzen – er ist für gehfähige Menschen gedacht. Ein Plattformlift trägt dagegen den Rollstuhl samt Nutzer auf einer Plattform die Treppe hinauf und hinab; Sie müssen sich nicht umsetzen. Mehr zum Sitzlift im Ratgeber Treppenlift.

Was ist ein Homelift?

Ein Homelift (Kabinenlift) ist ein kleiner Aufzug für das eigene Haus: Er fährt senkrecht in einem Schacht durch die Decke und verbindet ganze Etagen. Das ist die komfortabelste Lösung, wenn eine Treppe für einen Schienenlift ungeeignet ist oder mehrere Stockwerke erschlossen werden sollen – zugleich die aufwendigste und teuerste.

Wann ist ein Hublift sinnvoll?

Ein Hublift (Hebebühne) überwindet kleine Höhen wie eine Eingangsstufe oder ein Podest. Er hebt den Rollstuhl auf einer ebenen Plattform ein Stück senkrecht an und ist die platzsparende Alternative dort, wo eine lange Rampe nicht passt – häufig am Hauseingang im Außenbereich.

Was kostet ein Plattform- oder Homelift?

Ein Plattform- oder Hublift liegt als Orientierung bei ca. 9.000–17.000 €, ein Außen-Senkrechtlift oft bei 10.000–25.000 €+. Ein Homelift mit eigenem Schacht ist noch einmal deutlich teurer und stark vom Gebäude abhängig. Dazu kommen rund 100–300 € Wartung pro Jahr. Ein belastbarer Preis ergibt sich erst nach einer Begehung vor Ort.

Zahlt die Pflegekasse einen Homelift?

Mit Pflegegrad (ab 1) zahlt die Pflegekasse bis zu 4.180 € je Maßnahme (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Bei einem Homelift deckt das nur einen Teil der Kosten – planen Sie einen Eigenanteil ein. Den Antrag müssen Sie vor der Auftragsvergabe stellen.

Gibt es Förderung auch ohne Pflegegrad?

Ja: Die KfW-Förderung „Altersgerecht Umbauen" (Kredit 159 bis 50.000 €, ggf. Zuschuss 455-B mit 10 %, max. 2.500 €) gibt es unabhängig vom Pflegegrad. Auch die Steuerermäßigung nach § 35a EStG (20 % der Lohnkosten, max. 1.200 €/Jahr) setzt keinen Pflegegrad voraus. Die Verfügbarkeit des KfW-Zuschusses vorab auf kfw.de prüfen.

Darf ich in einer Mietwohnung einen Lift einbauen?

Oft ja: § 554 BGB gibt Anspruch auf die Zustimmung des Vermieters, wenn die Maßnahme zumutbar ist. Am gemeinsamen Eingang oder Treppenhaus kann zusätzlich die Eigentümergemeinschaft mitreden; eine Rückbau-Kaution ist möglich. Holen Sie die Zustimmung immer schriftlich ein.

Wie schütze ich mich vor überteuerten Angeboten?

Lassen Sie vor dem Angebot vor Ort vermessen, holen Sie mehrere Angebote ein, bestehen Sie auf einem Festpreis inklusive Einbau und Wartung und lassen Sie sich nicht zu einem Sofortabschluss drängen. Gerade bei dieser hohen Investition lohnt sich der Vergleich.

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Sie überlegen, welche Hebelösung passt?

Wir beraten Sie unabhängig, erklären die Zuschüsse und holen auf Wunsch Angebote erfahrener Fachbetriebe aus Ihrer Region ein – kostenlos und unverbindlich, Antwort innerhalb von 24 Stunden. Oder rufen Sie direkt an: (030) 9919 490 81

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Kein Problem, wenn Sie es nicht genau wissen.

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