Pflege & Gesundheit

Ambulante Pflege – Unterstützung durch den Pflegedienst zu Hause

Ein ambulanter Pflegedienst macht es möglich, trotz Pflegebedarf in den eigenen vier Wänden zu bleiben. Dieser Ratgeber erklärt, welche Leistungen es gibt, was die Pflegekasse zahlt, wie die Behandlungspflege über die Krankenkasse läuft und wie Sie einen guten Dienst erkennen – und auf Wunsch finden wir gemeinsam ein passendes Angebot in Ihrer Region.

  • Pflegesachleistung: bis 2.299 € monatlich je nach Pflegegrad
  • Wir finden einen passenden Pflegedienst in Ihrer Region
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Was ambulante Pflege ist

Bei der ambulanten Pflege kommt ein Pflegedienst zu Ihnen nach Hause und übernimmt – je nach Bedarf – pflegerische, betreuende und medizinische Aufgaben. So lässt sich die Versorgung mit Angehörigen, Nachbarn und weiteren Hilfen kombinieren, ohne dass ein Umzug nötig wird. Voraussetzung für die Leistungen der Pflegekasse ist mindestens Pflegegrad 2.

Welche Leistungen es gibt

  • Pflegerische Maßnahmen (Grundpflege): Körperpflege, Waschen, An- und Auskleiden, Hilfe beim Essen, bei der Mobilität und beim Toilettengang.
  • Betreuung & hauswirtschaftliche Hilfe: Begleitung, Beschäftigung, Einkauf, Reinigung, Wäsche.
  • Medizinische Behandlungspflege: ärztlich verordnete Leistungen wie Medikamentengabe, Insulinspritzen, Blutzucker messen, Wundversorgung, Verbandswechsel oder Kompressionsstrümpfe.

Behandlungspflege über die Krankenkasse (§ 37 SGB V)

Die medizinische Behandlungspflege wird vom Arzt verordnet und von der Krankenkasse bezahlt – getrennt von und zusätzlich zur Pflegesachleistung der Pflegekasse. Erwachsene zahlen eine Zuzahlung von 10 € je Verordnung plus 10 % der Kosten für die ersten 28 Tage im Jahr (bis zur persönlichen Belastungsgrenze).

Wichtig: „Pflege" wird aus zwei Töpfen finanziert – die Pflegekasse zahlt Grundpflege und Betreuung (Pflegegrad nötig), die Krankenkasse die ärztlich verordnete Behandlungspflege. Beides kann parallel laufen.

Pfleger bespricht mit einer älteren Frau zu Hause in Ruhe ihre Medikamente
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Welcher Pflegedienst passt zu Ihnen? Wir finden es gemeinsam heraus.

Pflegesachleistung, Behandlungspflege, Kombinationsleistung – wir kennen die Leistungen und Abläufe der ambulanten Pflege im Detail und ordnen Ihre Situation in einem ruhigen Gespräch ein. Anschließend übernehmen wir für Sie die Suche nach einem passenden Pflegedienst in Ihrer Region, damit Sie und Ihre Angehörigen sich auf das Wesentliche konzentrieren können.

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Pflegesachleistung der Pflegekasse

Für den ambulanten Dienst stellt die Pflegekasse die Pflegesachleistung bereit (monatliche Höchstbeträge 2025, 2026 unverändert):

PflegegradPflegesachleistung / Monat
Pflegegrad 2796 €
Pflegegrad 31.497 €
Pflegegrad 41.859 €
Pflegegrad 52.299 €

Der Dienst rechnet die erbrachten Leistungen (in „Leistungskomplexen") direkt mit der Pflegekasse ab. Bei Pflegegrad 1 gibt es keine Pflegesachleistung, aber den Entlastungsbetrag von 131 €/Monat.

Kombinationsleistung – Geld und Dienst zugleich

Schöpfen Sie die Sachleistung nicht voll aus, wird der Rest anteilig als Pflegegeld ausgezahlt. Nutzen Sie z. B. 60 % der Sachleistung für den Dienst, erhalten Sie zusätzlich 40 % des Pflegegeldes – ideal, wenn Angehörige einen Teil der Pflege selbst übernehmen.

Kosten & Eigenanteil

Reichen Sachleistung und – falls vorhanden – Entlastungsbetrag nicht aus, zahlen Sie den Rest selbst. Wie hoch der Eigenanteil ist, hängt vom Leistungsumfang und vom Bundesland ab, denn die Vergütung der Leistungskomplexe wird regional verhandelt. Lassen Sie sich vor Vertragsschluss einen Kostenvoranschlag geben – er zeigt Ihren voraussichtlichen Eigenanteil.

Tipp: Den Entlastungsbetrag (131 €/Monat, ab Pflegegrad 1) können Sie für Betreuung und hauswirtschaftliche Hilfe einsetzen. Mehr dazu auf der Seite Finanzen & Zuschüsse.

Einen guten Pflegedienst finden

  • Schriftlicher Pflegevertrag mit konkreten Leistungen, Häufigkeit, Zeiten und Preisen.
  • Kostenvoranschlag verlangen (zeigt den Eigenanteil) und mehrere Dienste vergleichen.
  • Fester Ansprechpartner, gute Erreichbarkeit, Vertretung bei Ausfall.
  • Wird mein Wunschdienst frei gewählt? (Sie haben das Recht dazu.)
  • Passt die „Chemie"? Ein Probetermin schafft Klarheit.
Dieser Ratgeber bietet allgemeine, sorgfältig recherchierte Informationen (Stand 2025/2026) und ersetzt keine individuelle Pflege- oder Sozialberatung. Beträge sind gesetzliche Höchstwerte; der Eigenanteil ist regional unterschiedlich. Kostenlose, unabhängige Beratung erhalten Sie bei Pflegekasse, Pflegestützpunkt und Verbraucherzentrale.

Häufige Fragen

Ab welchem Pflegegrad zahlt die Pflegekasse den Pflegedienst?

Die Pflegesachleistung gibt es ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 steht Ihnen der Entlastungsbetrag von 131 €/Monat zu, mit dem sich Betreuung und Hauswirtschaft finanzieren lassen.

Zahlt die Pflegekasse auch die medizinische Behandlungspflege?

Nein. Ärztlich verordnete Behandlungspflege (z. B. Spritzen, Wundversorgung) läuft über die Krankenkasse nach § 37 SGB V – zusätzlich zur Pflegesachleistung der Pflegekasse.

Bekomme ich noch Pflegegeld, wenn ein Dienst kommt?

Ja, anteilig über die Kombinationsleistung – soweit Sie die Sachleistung nicht voll ausschöpfen. So lassen sich professioneller Dienst und Pflege durch Angehörige verbinden.

Was kostet die ambulante Pflege?

Die Pflegekasse zahlt bis zum Höchstbetrag Ihres Pflegegrades; darüber hinaus entsteht ein Eigenanteil, der je nach Umfang und Bundesland unterschiedlich ist. Ein Kostenvoranschlag schafft Klarheit.

Kann ich meinen Pflegedienst frei wählen?

Ja. Sie sind nicht an einen bestimmten Anbieter gebunden und können den Dienst auch wechseln. Vergleichen Sie ruhig mehrere Angebote.

Was, wenn der Bedarf nachts oder rund um die Uhr besteht?

Dann kommen zusätzliche Betreuung, eine Wohnform mit mehr Versorgung oder eine Live-in-Betreuung infrage. Wir helfen Ihnen, die passende Lösung einzuordnen.

Kostenlose Beratung

Sie suchen Pflege für zu Hause?

Wir hören zu, erklären Ihnen die Leistungen und finden gemeinsam einen passenden Pflegedienst in Ihrer Region. Kostenlos und unverbindlich – Antwort innerhalb von 24 Stunden.

Erreichbar Mo – So, 8 – 20 Uhr

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Quellen & weiterführende amtliche Stellen

Für die rechtlichen und finanziellen Angaben in diesem Ratgeber werten wir amtliche Primärquellen aus. Maßgeblich ist immer der aktuelle Stand der jeweiligen Stelle:

Inhalte zuletzt redaktionell geprüft: Juni 2026 · Wie wir recherchieren & prüfen