Mit Haustier umziehen & Haustier-Vorsorge: Was wird aus Hund und Katze?
Für viele ist es die wichtigste Frage vor einem Umzug ins betreute Wohnen oder Pflegeheim: Darf mein Tier mit? Und wer kümmert sich, wenn ich es einmal nicht mehr kann? Dieser Ratgeber zeigt, wo Tiere willkommen sind, welche guten Lösungen es sonst gibt – und wie Sie die Zukunft Ihres Tieres rechtlich absichern.
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Haustier im betreuten Wohnen & Pflegeheim: Wer entscheidet?
Die wichtigste Nachricht zuerst: Ein Umzug bedeutet nicht automatisch den Abschied von Ihrem Tier. Es gibt Einrichtungen, in denen Hunde, Katzen oder Kleintiere ausdrücklich willkommen sind – aber es gibt keine allgemeine Regel. Ob Ihr Tier mit einziehen darf, ist immer eine Entscheidung des jeweiligen Hauses.
Ein Gesetz, das Haustiere im Pflegeheim generell erlaubt oder verbietet, existiert nicht. Deshalb lohnt es sich, die Frage ganz an den Anfang der Suche zu stellen – nicht erst, wenn der Vertrag schon auf dem Tisch liegt.
Im Pflegeheim: Einzelfall- und Vertragsentscheidung
Im Pflegeheim entscheidet der Träger beziehungsweise die Heimleitung im Rahmen von Hausrecht und Hausordnung. Die Bandbreite ist groß: Manche Häuser erlauben keine Tiere, andere gestatten Kleintiere wie Vögel oder Fische, wieder andere nehmen auch Katzen oder kleine Hunde auf – einige werben sogar ausdrücklich als tierfreundlich.
Oft hängt die Zusage von praktischen Fragen ab: Können Sie das Tier selbst versorgen? Gibt es eine Vertretung für Fütterung und Gassirunden? Ist das Tier verträglich mit anderen Bewohnerinnen und Bewohnern?
Nur schriftlich zählt: Wenn ein Haus die Tierhaltung erlaubt, lassen Sie das als Zusatzvereinbarung schriftlich in den Heimvertrag aufnehmen – mit dem konkreten Tier und den vereinbarten Bedingungen. Eine freundliche mündliche Zusage hilft Ihnen nicht weiter, wenn später die Leitung wechselt.
Im betreuten Wohnen: meist Mietrecht
Im betreuten Wohnen schließen Sie in der Regel einen Mietvertrag plus Betreuungsvertrag. Für die Tierhaltung gelten damit die mietrechtlichen Grundsätze – und die sind tierfreundlicher, als viele denken: Ein pauschales Verbot von Hunden und Katzen im Formularmietvertrag ist unwirksam (Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.03.2013, Az. VIII ZR 168/12). Es kommt stattdessen auf eine Abwägung im Einzelfall an.
Wichtig zur Einordnung: Daraus folgt kein Anspruch, jedes Tier zu halten. Kleintiere wie Zwergkaninchen oder Ziervögel sind in der Regel erlaubnisfrei; bei Hund und Katze zählen Größe, Verhalten und die Umstände vor Ort. Fragen Sie deshalb auch hier vor der Unterschrift – und lassen Sie sich die Erlaubnis schriftlich geben.
Tierfreundliche Häuser gezielt finden: Nehmen Sie die Tier-Frage in Ihre Auswahl-Kriterien auf – unsere Checkliste zur Pflegeheim-Auswahl hilft beim Vergleichen. Und wenn noch offen ist, welche Wohnform überhaupt passt, ist der Wohnform-Finder ein guter neutraler Einstieg. Auf Wunsch achten wir bei der Suche nach passenden Angeboten mit darauf, ob Ihr Tier mit einziehen kann.
Diese Fragen sollten Sie vor dem Einzug stellen
Mit diesen Fragen erkennen Sie schnell, ob eine Einrichtung es mit der Tierfreundlichkeit ernst meint:
- ✓Darf mein konkretes Tier einziehen – und wird das schriftlich im Vertrag festgehalten?
- ✓Was passiert, wenn ich das Tier vorübergehend nicht versorgen kann – etwa nach einem Krankenhausaufenthalt? Hilft das Haus, oder brauche ich eine eigene Vertretung?
- ✓Gibt es Erfahrungen mit Tieren im Haus? Leben dort bereits Hunde oder Katzen? Gibt es feste Regeln (Leinenpflicht, Gemeinschaftsräume)?
- ✓Welche Kosten entstehen zusätzlich – zum Beispiel für Reinigung oder eine Tier-Kaution?
- ✓Was gilt, wenn sich mein Gesundheitszustand verschlechtert? Gibt es eine Absprache, wer das Tier dann übernimmt?
Wenn das Tier nicht mitkann: gute Lösungen
Manchmal passt es trotz aller Bemühungen nicht – das Haus erlaubt keine Tiere, oder die eigene Kraft reicht für die Versorgung nicht mehr. Das ist schmerzhaft, und es ist in Ordnung, darüber zu trauern. Wichtig ist dann: Ihr Tier braucht keine perfekte, sondern eine verlässliche Lösung. Und die gibt es fast immer.
- Familie, Nachbarn, Freunde: Die beste Lösung ist meist ein Mensch, den das Tier schon kennt. Fragen Sie früh und konkret – und vereinbaren Sie eine Probezeit, in der Sie Ihr Tier noch regelmäßig sehen können. Oft lässt sich auch eine Teil-Lösung finden: Jemand übernimmt die Gassirunden, das Tier bleibt bei Ihnen.
- Tierschutzvereine und Tierheime: Sie nehmen Tiere auf und vermitteln sie weiter – auch ältere Hunde und Katzen. Der Deutsche Tierschutzbund empfiehlt, den örtlichen Verein frühzeitig anzusprechen statt erst im Notfall: Dann bleibt Zeit, ein passendes neues Zuhause zu finden.
- Tierpatenschaften: Viele Tierschutzvereine bieten Patenschaften an, mit denen die Versorgung schwer vermittelbarer oder alter Tiere finanziell abgesichert wird. Als abgebende Person können Sie so dazu beitragen, dass es Ihrem Tier auch ohne Sie gut geht.
- Zeit einplanen: Eine gute Vermittlung braucht Wochen, keine Tage. Je früher Sie das Thema angehen, desto mehr Auswahl und Ruhe haben Sie – für sich und für Ihr Tier.
Bitte nicht aus Verzweiflung verschenken: Geben Sie Ihr Tier nicht über Kleinanzeigen an Unbekannte ab. Seriöse Übernehmer lernen das Tier kennen, stellen Fragen und geben Ihnen Zeit. Im Zweifel ist der örtliche Tierschutzverein die sicherere Adresse.

Wohnform gesucht, in der Ihr Tier willkommen ist?
Ob betreutes Wohnen mit Hund, ein tierfreundliches Pflegeheim oder Unterstützung zu Hause, damit alles bleiben kann, wie es ist: Wir hören uns Ihre Situation in Ruhe an und helfen Ihnen, passende Angebote zu finden – die Tier-Frage stellen wir dabei von Anfang an mit.
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Haustier-Vorsorge: rechtlich richtig regeln
Viele Tierhalterinnen und Tierhalter treibt eine Sorge um: Was wird aus meinem Tier, wenn mir etwas zustößt? Die gute Nachricht: Das lässt sich regeln – mit wenigen, klaren Bausteinen.
Kann mein Tier erben? Nein – aber es kann abgesichert werden
Tiere sind rechtlich keine Sachen (§ 90a BGB) – auf sie werden aber die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend angewendet, soweit nichts anderes bestimmt ist. Für das Erbrecht heißt das: Ein Tier kann nicht erben. Das Vermögen geht mit dem Tod als Ganzes auf Personen über (§ 1922 BGB) – Ihr Tier gehört selbst zum Nachlass und geht damit an Ihre Erben, die für seine Versorgung verantwortlich werden.
Wer sich darauf nicht verlassen möchte, nutzt das Testament – nicht, um dem Tier etwas zu „vererben", sondern um Menschen zu verpflichten und auszustatten:
- Auflage (§ 1940 BGB): Sie können Erben oder Vermächtnisnehmer durch Testament zu einer Leistung verpflichten, ohne dass jemand ein eigenes Recht auf diese Leistung erhält. Beispiel: „Meine Nichte erhält 5 Prozent des Nachlasses – mit der Auflage, meinen Kater artgerecht zu versorgen." Die Vollziehung der Auflage können unter anderem Erben und Miterben verlangen (§ 2194 BGB); liegt sie im öffentlichen Interesse, auch die zuständige Behörde.
- Vermächtnis mit Geldbetrag: Sie wenden einer Vertrauensperson das Tier und zusätzlich einen Geldbetrag für Futter, Tierarzt und Pflege zu. Der Deutsche Tierschutzbund empfiehlt diese Kombination ausdrücklich – das Geld sichert die Versorgung ab, die Person übernimmt die Verantwortung.
- Vereinbarung mit einem Tierschutzverein: Wenn es keine private Lösung gibt, können Sie zu Lebzeiten mit einem Tierschutzverein vereinbaren, dass er Ihr Tier aufnimmt und weitervermittelt – meist verbunden mit einer finanziellen Absicherung im Testament, etwa einem Vermächtnis an den Verein.
Gestaltung bitte mit Fachleuten: Eine Auflage gibt niemandem einen eigenen Anspruch auf die Leistung – umso wichtiger ist, dass jemand ihre Einhaltung im Blick behält. Besprechen Sie mit Notar oder Anwältin, wie Ihr Testament das sicherstellt (etwa über eine Testamentsvollstreckung) und wie die Formulierung eindeutig wird. Wie ein Testament grundsätzlich funktioniert, lesen Sie im Ratgeber Testament & Berliner Testament.
Für den Fall, dass Sie krank werden: Vollmacht & Betreuungsverfügung
Das Testament wirkt erst nach dem Tod. Genauso wichtig ist der Fall davor: ein langer Krankenhausaufenthalt, eine Reha, eine Zeit, in der Sie Ihre Angelegenheiten nicht selbst regeln können. Dafür gilt:
- In einer Vorsorgevollmacht können Sie festlegen, wer dann für Sie handelt – und ausdrücklich hineinschreiben, wer Ihr Tier versorgen soll und was Ihnen dabei wichtig ist (Futter, Gewohnheiten, der vertraute Tierarzt).
- Auch eine Betreuungsverfügung kann solche Wünsche enthalten: Ein gerichtlich bestellter Betreuer soll Ihre Wünsche beachten – dazu kann auch der Umgang mit Ihrem Tier gehören.
- Der Deutsche Tierschutzbund empfiehlt zusätzlich eine schriftliche Absprache mit einer Vertrauensperson, die das Tier im Ernstfall sofort übernehmen kann – noch bevor Erbfragen geklärt sind. Ohne eine solche Regelung landen Tiere verstorbener oder erkrankter Halter häufig zunächst im Tierheim.
Die Bausteine im Überblick
| Baustein | Was er regelt | Wichtig zu wissen |
|---|---|---|
| Notfallkarte im Geldbeutel | Informiert Rettungskräfte, dass zu Hause ein Tier wartet – mit Vertrauensperson auf der Rückseite. | Sofort umsetzbar und kostenlos; Vorlagen gibt es etwa beim Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe (ZZF). |
| Notfallmappe fürs Tier | Alles, was ein Betreuer wissen muss: Impfpass, Medikamente, Futter, Gewohnheiten, Tierarzt. | Empfehlung des Deutschen Tierschutzbundes; gut auffindbar aufbewahren und aktuell halten. |
| Absprache mit Vertrauensperson | Wer nimmt das Tier sofort auf, wenn Sie ins Krankenhaus müssen oder versterben? | Vorher fragen und schriftlich festhalten – Tier-Wünsche gehören auch in Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung. |
| Testament: Auflage oder Vermächtnis | Verpflichtet Erben oder Vermächtnisnehmer zur Versorgung des Tieres (§ 1940 BGB) und kann Geld dafür bereitstellen. | Das Tier selbst kann nicht erben; Gestaltung mit Notar oder Anwältin, Durchsetzung über § 2194 BGB. |
| Vereinbarung mit Tierschutzverein | Der Verein nimmt Ihr Tier auf und vermittelt es in ein neues Zuhause. | Frühzeitig Kontakt aufnehmen; meist mit finanzieller Absicherung im Testament verbunden. |
In fünf Schritten zur Haustier-Vorsorge
- Vertrauensperson finden und fragen – wer würde Ihr Tier im Ernstfall übernehmen? Sprechen Sie es konkret an und holen Sie ein ehrliches Ja ein.
- Notfallkarte und Notfallmappe anlegen – Karte in den Geldbeutel, Mappe mit allen Tier-Infos gut auffindbar in die Wohnung.
- Tier-Wünsche in Vollmacht oder Betreuungsverfügung aufnehmen – wer versorgt das Tier, wenn Sie es vorübergehend nicht können, und was ist Ihnen wichtig?
- Testament gestalten – Auflage oder Vermächtnis mit Geldbetrag, bei Bedarf die Vereinbarung mit einem Tierschutzverein; am besten mit Notar oder Anwältin.
- Regelmäßig aktualisieren – wenn sich Ihre Situation ändert, das Tier stirbt oder ein neues dazukommt, passen Sie die Dokumente an.
Für den Ernstfall: Notfallkarte & Notfallmappe
Der häufigste Ernstfall ist nicht der Todesfall – sondern der Sturz, der Notarztwagen, der ungeplante Krankenhausaufenthalt. Dann muss schnell jemand wissen: Zu Hause wartet ein Tier.
Genau dafür gibt es die Notfallkarte für Tierhalter: eine kleine Karte für Geldbeutel oder Auto. Vorne steht, welche Tiere in welcher Zahl zu Hause leben; hinten steht die Vertrauensperson, die Polizei, Rettungsdienst oder Krankenhaus benachrichtigen sollen. Kostenlose Vorlagen zum Ausdrucken bietet zum Beispiel der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe (ZZF) an; auch Tierschutzvereine halten solche Karten bereit.
Die Notfallmappe ergänzt die Karte in der Wohnung: Impfpass, Medikamentenliste, Futterplan, Eigenheiten („mag keine fremden Männer", „braucht abends die Tablette") und die Kontaktdaten des Tierarztes. So kann die Vertrauensperson sofort gut übernehmen – ohne raten zu müssen.
Umzug mit Tier: So gelingt die Eingewöhnung
Wenn Ihr Tier mit umzieht – ob in eine kleinere Wohnung, ins betreute Wohnen oder zu Angehörigen –, helfen ein paar bewährte Regeln:
- Vor dem Umzug: Tierarzt-Check, ausreichend Medikamente und gewohntes Futter besorgen. Katzen und ängstliche Hunde rechtzeitig an die Transportbox gewöhnen – offen stehen lassen, mit Leckerlis verbinden.
- Am Umzugstag: Das Tier gehört nicht ins Getümmel. Ein ruhiges, leergeräumtes Zimmer mit Wasser und vertrauter Decke – oder noch besser: der Tag bei einer vertrauten Person.
- Katzen brauchen Zeit: Richten Sie zuerst einen Rückzugsraum mit vertrauten Möbeln und Gerüchen ein und lassen Sie die Katze die neue Wohnung Zimmer für Zimmer erobern. Freigänger sollten erst nach einigen Wochen Eingewöhnung wieder nach draußen – sonst suchen sie das alte Zuhause.
- Hunde brauchen Routinen: Behalten Sie Fütterungs- und Gassizeiten bei und erkunden Sie die neuen Runden gemeinsam. Der vertraute Korb und das alte Spielzeug gehören unbedingt mit.
- Ummelden nicht vergessen: Hunde bei der Gemeinde ab- und am neuen Wohnort wieder anmelden (die Hundesteuer ist eine kommunale Steuer, Höhe und Fristen sind örtlich verschieden). Adresse im Haustierregister aktualisieren (zum Beispiel FINDEFIX, dem Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes, oder TASSO) – sonst läuft die Chip-Registrierung ins Leere. Auch Tierhalterhaftpflicht und Tierkrankenversicherung über die neue Adresse informieren und rechtzeitig eine neue Tierarztpraxis suchen.
Ehrlich kalkulieren: Was ein Tier kostet
Zur ehrlichen Planung gehört auch das Geld – gerade, wenn die Rente das Haushaltsbudget enger macht. Feste Beträge nennen wir bewusst nicht, denn die Kosten hängen stark von Tierart, Größe und Gesundheit ab. Rechnen Sie aber mit diesen Posten:
- Laufend: Futter, Zubehör, bei Hunden die Hundesteuer der Gemeinde (Katzen sind steuerfrei).
- Tierarzt: Impfungen und Vorsorge – und mit dem Alter des Tieres meist steigende Behandlungskosten. Eine Rücklage oder Tierkrankenversicherung kann sinnvoll sein; vergleichen Sie in Ruhe.
- Versicherung: Eine Hundehalter-Haftpflicht ist in mehreren Bundesländern vorgeschrieben und generell dringend zu empfehlen – Schäden durch das eigene Tier zahlen Sie sonst selbst.
- Betreuung: Gassiservice, Tiersitter oder Tierpension für Krankenhaus- und Urlaubszeiten – auch das gehört ins Budget, wenn die eigene Kraft nachlässt.
Wichtig fürs Testament: Wenn Sie einer Person Ihr Tier zuwenden, planen Sie den Geldbetrag für die Versorgung realistisch – über die gesamte verbleibende Lebenszeit des Tieres gedacht.
Häufige Fragen
Sind Haustiere im Pflegeheim erlaubt?
Das entscheidet jedes Haus selbst – eine allgemeine gesetzliche Regelung gibt es nicht. Manche Einrichtungen verbieten Tiere, andere erlauben Kleintiere, einige nehmen auch Katzen oder kleine Hunde auf und werben ausdrücklich als tierfreundlich. Fragen Sie deshalb schon bei der Auswahl gezielt nach und lassen Sie eine Zusage immer schriftlich als Zusatzvereinbarung in den Heimvertrag aufnehmen. Oft ist Bedingung, dass Sie das Tier selbst versorgen können oder eine Vertretung benannt ist.
Darf ich mein Haustier mit ins betreute Wohnen nehmen?
Häufig ja – im betreuten Wohnen schließen Sie meist einen Mietvertrag, und dort gilt: Ein pauschales Verbot von Hunden und Katzen im Formularmietvertrag ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unwirksam (Urteil vom 20.03.2013, Az. VIII ZR 168/12); es kommt auf den Einzelfall an. Kleintiere sind in der Regel ohnehin erlaubnisfrei. Einen Anspruch auf jedes Tier gibt es aber nicht – klären Sie die Frage vor der Unterschrift und lassen Sie sich die Erlaubnis schriftlich geben.
Kann mein Hund oder meine Katze erben?
Nein. Tiere sind zwar rechtlich keine Sachen (§ 90a BGB), auf sie werden aber die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend angewendet – erben können nur Menschen und zum Beispiel Vereine oder Stiftungen. Ihr Tier gehört selbst zum Nachlass und geht an Ihre Erben über (§ 1922 BGB). Absichern können Sie es trotzdem: mit einer Auflage im Testament (§ 1940 BGB), die den Erben zur Versorgung verpflichtet, oder einem Vermächtnis an eine Vertrauensperson samt Geldbetrag für die Versorgung.
Wie stelle ich sicher, dass mein Tier nach meinem Tod gut versorgt wird?
Mit einer Kombination aus Mensch und Testament: Erstens eine Vertrauensperson, die das Tier übernehmen will – vorher fragen und schriftlich festhalten. Zweitens ein Testament, das diese Person bedenkt und zur Versorgung verpflichtet (Auflage nach § 1940 BGB oder Vermächtnis mit Geldbetrag). Gibt es keine private Lösung, können Sie zu Lebzeiten mit einem Tierschutzverein vereinbaren, dass er das Tier aufnimmt und vermittelt – meist verbunden mit einer Zuwendung im Testament. Die Formulierung gehört in fachkundige Hände (Notar oder Anwältin).
Was passiert mit meinem Tier, wenn ich plötzlich ins Krankenhaus muss?
Ohne Vorsorge merkt es unter Umständen tagelang niemand – deshalb sind zwei Dinge wichtig: eine Notfallkarte im Geldbeutel, die Rettungskräften sagt, dass zu Hause ein Tier wartet und wer benachrichtigt werden soll, und eine Vertrauensperson mit Wohnungsschlüssel, die sofort übernehmen kann. Eine Notfallmappe mit Impfpass, Medikamenten- und Futterplan macht die Übernahme leicht. Tier-Wünsche können Sie zusätzlich in Ihrer Vorsorgevollmacht festhalten.
Wer nimmt ältere Hunde oder Katzen auf, wenn niemand in der Familie kann?
Tierschutzvereine und Tierheime nehmen auch ältere Tiere auf und vermitteln sie weiter – viele Vereine sichern die Versorgung schwer vermittelbarer Tiere zusätzlich über Patenschaften ab. Wichtig ist, früh Kontakt aufzunehmen: Dann kann die Vermittlung in Ruhe geplant werden, statt dass das Tier im Notfall unvorbereitet ins Tierheim kommt. Manche Vereine schließen dafür schon zu Lebzeiten Vereinbarungen ab, oft verbunden mit einer Zuwendung im Testament.
Was muss ich beim Umzug mit Katze oder Hund beachten?
Katzen brauchen eine ruhige Eingewöhnung: erst ein Rückzugszimmer mit vertrauten Dingen, dann Zimmer für Zimmer die neue Wohnung – Freigänger erst nach einigen Wochen wieder nach draußen lassen. Hunde helfen vertraute Routinen: feste Fütterungs- und Gassizeiten, der alte Korb, gemeinsames Erkunden der neuen Umgebung. Am Umzugstag selbst ist das Tier am besten bei einer vertrauten Person oder in einem ruhigen, leeren Zimmer untergebracht.
Muss ich mein Tier nach dem Umzug ummelden?
Hunde ja: Die Hundesteuer ist eine kommunale Steuer – melden Sie den Hund bei der bisherigen Gemeinde ab und am neuen Wohnort an; Fristen und Höhe sind örtlich verschieden. Für Katzen gibt es keine Steuer. Wichtig für alle Tiere mit Chip: die neue Adresse im Haustierregister eintragen lassen (zum Beispiel FINDEFIX oder TASSO), damit Ihr Tier bei einem Fund zugeordnet werden kann. Auch Haftpflicht- und Tierkrankenversicherung sowie die neue Tierarztpraxis sollten Bescheid wissen.
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