Schritt für Schritt · ohne Überraschungen

So läuft Ihr Badumbau ab – von der Begehung bis zur Abrechnung.

Viele zögern vor dem Badumbau, weil sie nicht wissen, was auf sie zukommt: Wie viele Termine, wie viel Dreck, wer stellt den Antrag? Hier sehen Sie den kompletten Ablauf in 7 klaren Schritten – und was wir Ihnen davon abnehmen. Mit Pflegegrad zahlt die Pflegekasse bis zu 4.180 € Zuschuss je Maßnahme.

  • Klarer Ablauf in 7 Schritten – Sie wissen immer, was kommt
  • Bis zu 4.180 € Zuschuss je Maßnahme (mit Pflegegrad)
  • Kostenlose Badbegehung bei Ihnen vor Ort
  • Wir übernehmen Zuschussantrag & Koordination der Gewerke

Kostenlose Beratung & Badbegehung

In 5 kurzen Schritten – kostenlos & unverbindlich. Mit Pflegegrad bis 4.180 € Zuschuss.

Welchen Badumbau wünschen Sie?

Wählen Sie, was am besten passt – die Details klären wir bei der kostenlosen Badbegehung.

Können im Alltag noch kleine Stufen überwunden werden?

Daran erkennen wir, ob eine barrierearme Duschtasse genügt oder eine komplett ebenerdige Dusche sinnvoll ist.

Bis wann soll das Bad umgebaut sein?

Von der Beratung über den Zuschussantrag bis zum Umbau – alles aus einer Hand. Auch kurzfristige Umbauten sind möglich.

Liegt ein Pflegegrad vor?

Mit Pflegegrad gibt es bis zu 4.180 € Zuschuss je Maßnahme – kein Problem, wenn Sie es nicht genau wissen.

Lassen Sie sich kostenlos beraten

Mit Ihrer Postleitzahl planen wir die Badbegehung in Ihrer Nähe. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden – unverbindlich.

Schritt 1 von 5
  • Kostenlos & unverbindlich
  • Badbegehung vor Ort
  • Hilfe beim Zuschussantrag
  • Umbau aus einer Hand

Ihre Daten werden vertraulich behandelt.

Vielen Dank, Sie.

Ihre Anfrage ist bei uns eingegangen. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden, prüfen Ihren Zuschuss und stimmen einen Termin für die kostenlose Badbegehung ab – in Ruhe und ohne jede Verpflichtung.

Dringend? Schreiben Sie uns an info@seniorenlotse.com

bis 4.180 €Zuschuss der Pflegekasse
Badbegehungkostenlos bei Ihnen vor Ort
Antrag-Servicewir helfen beim Zuschuss
Aus einer HandBeratung, Antrag & Umbau
Der Ablauf im Überblick

Drei Phasen, ein fester Ansprechpartner – Sie kümmern sich um fast nichts

Grob gesagt läuft jeder Badumbau in drei Phasen ab. Weiter unten finden Sie jeden einzelnen der 7 Schritte im Detail – mit dem, was Sie tun müssen, und dem, was wir übernehmen.

1

Beratung & Badbegehung

Sie stellen die Anfrage, wir kommen zur kostenlosen Badbegehung: Aufmaß, Wünsche, Machbarkeit – unverbindlich und ohne Druck.

2

Angebot & Zuschussantrag

Sie erhalten ein schriftliches Angebot. Vor der Auftragsvergabe stellen wir mit Ihnen den Zuschussantrag bei der Pflegekasse – und warten die Bewilligung ab.

3

Umbau & Abrechnung

Erfahrene Fachbetriebe bauen um, ein fester Ansprechpartner koordiniert alles. Nach der Abnahme wird die Rechnung bei der Kasse eingereicht.

Die 7 Schritte im Detail – vom ersten Kontakt bis zum fertigen Bad

So läuft ein barrierefreier Badumbau bei uns ab. Bei jedem Schritt sehen Sie, was passiert, was Sie selbst tun müssen – und was wir Ihnen abnehmen.

  1. Kostenlose Beratung & Anfrage. Sie beantworten den kurzen Fragebogen oben auf dieser Seite oder schreiben uns eine E-Mail. Wir melden uns bei Ihnen, klären die ersten Fragen – zum Beispiel, ob ein Pflegegrad vorliegt – und vereinbaren einen Termin für die Badbegehung. Ihr Aufwand: wenige Minuten.
  2. Badbegehung bei Ihnen vor Ort. Ein Fachmann schaut sich Ihr Bad in Ruhe an: Aufmaß, Zustand von Boden und Leitungen, Ihre Wünsche und Ihre Beweglichkeit – heute und mit Blick auf die nächsten Jahre. Dabei klären wir, was in Ihrem Bad machbar ist (etwa eine bodengleiche Dusche im Altbau) und welche Maßnahmen förderfähig sind. Die Begehung ist kostenlos und unverbindlich.
  3. Ihr schriftliches Angebot. Auf Basis der Begehung erhalten Sie ein Angebot mit allen Positionen. Sie entscheiden in Ruhe und ohne Druck. Wichtig: Das Angebot brauchen Sie ohnehin für den Zuschussantrag – noch nicht beauftragen!
  4. Zuschussantrag bei der Pflegekasse – vor der Auftragsvergabe. Mit Pflegegrad (bereits ab Pflegegrad 1) zahlt die Pflegekasse für den barrierefreien Umbau bis zu 4.180 € je Maßnahme (§ 40 Abs. 4 SGB XI, Stand 2026). Die goldene Regel: erst beantragen, dann beauftragen – als „Beginn" zählt schon die Auftragsvergabe an den Handwerker, nicht erst der Baustart. Wir helfen Ihnen beim formlosen Antrag, bei der Begründung (Bezug zur Pflege) und legen das Angebot bei.
  5. Bewilligung abwarten. Die Pflegekasse prüft den Antrag und schickt Ihnen einen Bescheid. Wie lange das dauert, ist von Kasse zu Kasse unterschiedlich – planen Sie dafür Zeit ein. Erst mit der Zusage wird der Auftrag erteilt. In dieser Zeit stimmen wir schon einmal den Zeitplan mit dem Fachbetrieb ab.
  6. Der Umbau. Der Fachbetrieb baut um – zum Beispiel: Wanne raus, Boden abdichten, bodengleiche Dusche rein, neu fliesen, Haltegriffe montieren. Ein fester Ansprechpartner koordiniert alle Gewerke (Sanitär, Fliesen, gegebenenfalls Elektro), Sie müssen keine Handwerker selbst organisieren. Die reine Umbauzeit beträgt oft nur wenige Tage – je nach Umfang (mehr dazu unten).
  7. Abnahme & Abrechnung. Zum Schluss nehmen Sie das Bad gemeinsam mit dem Betrieb ab: Alles wird geprüft und Restpunkte werden festgehalten. Danach erhalten Sie die Rechnung. Diese reichen Sie mit der Bewilligung bei der Pflegekasse ein – den Zuschuss bekommen Sie erstattet. Auch bei der Abrechnung unterstützen wir Sie.

Das Wichtigste in einem Satz: Sie stellen eine Anfrage und entscheiden nach Angebot und Bewilligung – um Antrag, Unterlagen und die Koordination der Handwerker kümmern wir uns.

Wie lange dauert ein Badumbau?

Die ehrliche Antwort: Es hängt vom Umfang ab – und seriöse Betriebe nennen erst nach der Badbegehung einen konkreten Zeitplan. Als Orientierung:

  • Die reine Umbauzeit beträgt bei einem überschaubaren Umbau (etwa dem Tausch der Wanne gegen eine bodengleiche Dusche) oft nur wenige Tage. Bei einem kompletten barrierefreien Umbau können es mehrere Wochen werden – auch, weil Abdichtung und Estrich Trocknungszeiten brauchen.
  • Die Wartezeit davor bestimmt meist nicht die Baustelle, sondern der Ablauf: Terminfindung für die Begehung, Ihre Entscheidung – und vor allem die Bearbeitungszeit der Pflegekasse für den Zuschussantrag, die je nach Kasse unterschiedlich ausfällt.
  • Den Zeitplan stimmen wir vor dem Start verbindlich mit Ihnen ab – inklusive der Tage, an denen das Bad nicht nutzbar ist.

Misstrauen ist angebracht, wenn jemand Ihnen einen festen Fertigstellungstermin verspricht, ohne Ihr Bad gesehen zu haben – ob vor Ort oder auf Fotos. Wie schnell es wirklich geht, zeigt erst der Blick auf Ihre konkrete Situation.

Zuschuss & Förderung im Ablauf – wer zahlt was?

Der wichtigste Fördertopf ist der Zuschuss der Pflegekasse: bis zu 4.180 € je Maßnahme für „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen" (§ 40 Abs. 4 SGB XI), bereits ab Pflegegrad 1. Leben mehrere Anspruchsberechtigte im Haushalt, sind bis zu 4 × 4.180 € = 16.720 € je Maßnahme möglich. Daneben gibt es weitere Wege (Stand 2026):

FörderwegBetragVoraussetzung
Pflegekasse (§ 40 Abs. 4 SGB XI) bis 4.180 € je Maßnahme; bei mehreren Berechtigten bis 16.720 € Pflegegrad (ab 1); Antrag vor der Auftragsvergabe
KfW-Investitionszuschuss 455-B 10 %, max. 2.500 € je Einzelmaßnahme; beim Standard „Altersgerechtes Haus" 12,5 %, max. 6.250 € kein Pflegegrad nötig; begrenzte Mittel – Verfügbarkeit vor dem Antrag auf kfw.de prüfen
KfW-Förderkredit 159 zinsgünstiges Darlehen bis 50.000 € kein Pflegegrad nötig; Antrag über die Hausbank, vor der Auftragsvergabe
Steuer: Handwerkerleistungen (§ 35a Abs. 3 EStG) 20 % der Lohnkosten, max. 1.200 € pro Jahr Rechnung und Überweisung (keine Barzahlung); nur der selbst getragene Anteil

Goldene Regel – erst beantragen, dann beauftragen: Der Pflegekassen-Zuschuss und die KfW-Förderung müssen vor Beginn der Maßnahme beantragt sein. Als „Beginn" gilt schon die Auftragsvergabe an den Handwerker, nicht erst der Baustart – eine reine Planung oder ein Kostenvoranschlag ist dagegen noch kein Beginn. Wer zuerst beauftragt, verliert in der Regel den Anspruch. (Die Steuerermäßigung nach § 35a machen Sie dagegen erst mit der Steuererklärung geltend.)

Kombinieren ja – doppelt fördern nein: Verschiedene Kostenanteile dürfen aus verschiedenen Töpfen kommen, derselbe Euro aber nicht aus zweien. KfW-Zuschuss und KfW-Kredit lassen sich für dasselbe Vorhaben nicht kombinieren. Was in Ihrem Fall die beste Reihenfolge ist, besprechen wir bei der Badbegehung.

Zur Miete? Mieter haben nach § 554 BGB in der Regel Anspruch auf die Zustimmung des Vermieters zum barrierefreien Umbau, wenn die Maßnahme zumutbar ist. Üblich ist eine Kaution für den späteren Rückbau. Holen Sie die Zustimmung vor Beginn schriftlich ein – wir liefern dem Vermieter die nötigen Informationen. Ausführlich: Barrierefrei umbauen in der Mietwohnung.

Handwerker nimmt mit dem Maßband Maß an der Wand – Aufmaß beim Badumbau
Ein Ansprechpartner durch alle Schritte

Sie müssen den Ablauf nicht auswendig kennen – wir führen Sie durch

Welcher Antrag zuerst, welche Unterlagen, welcher Betrieb? Genau diese Fragen nehmen wir Ihnen ab. Von der ersten Beratung über die Badbegehung und den Zuschussantrag bis zur Abnahme haben Sie und Ihre Angehörigen einen festen Ansprechpartner – und wissen in jedem Schritt, was als Nächstes passiert.

Kostenlose Badbegehung anfragen

Während des Umbaus: Staub, Lärm & Bad-Nutzung

Ein Badumbau ist eine Baustelle in der Wohnung – das lässt sich nicht wegreden. Mit guter Vorbereitung bleibt die Belastung aber überschaubar:

  • Wohnen bleiben: In der Regel können Sie während des Badumbaus in Ihrer Wohnung bleiben – der Umbau betrifft meist nur den einen Raum.
  • Staub & Schmutz: Sorgfältige Betriebe schützen die Wohnung mit Staubschutztüren oder Folien, decken die Laufwege ab und räumen die Baustelle täglich auf. Was in Ihrem Fall geplant ist, klären wir vor dem Start.
  • Lärm: Vor allem beim Abriss (alte Wanne, Fliesen) wird es zeitweise laut – üblicherweise werktags tagsüber. Informieren Sie am besten kurz die Nachbarn.
  • Bad zeitweise nicht nutzbar: Während der Kernarbeiten fallen Dusche oder Wanne aus, zeitweise auch WC und Waschbecken. Übliche Übergangslösungen: Waschen am Küchenwaschbecken, Duschen bei Familie oder Nachbarn, bei Bedarf ein Toilettenstuhl. Welche Tage betroffen sind, steht im Zeitplan, den wir vorher mit Ihnen abstimmen.
  • Koordination: Sanitär, Fliesen, gegebenenfalls Elektro – beim Badumbau greifen mehrere Gewerke ineinander. Diese Abstimmung übernimmt der Fachbetrieb mit Ihrem festen Ansprechpartner, nicht Sie.

So bereiten Sie sich auf die Badbegehung vor

Sie müssen nichts vorbereiten – die Begehung funktioniert auch ganz ohne Unterlagen. Hilfreich ist es trotzdem, wenn Sie Folgendes bereitlegen:

  • Pflegegrad-Bescheid bereitlegen (falls vorhanden) – er entscheidet über den Zuschuss von bis zu 4.180 €.
  • Ihre Wünsche notieren: Dusche statt Wanne? Haltegriffe, Duschsitz, neue Armaturen?
  • Überlegen, wer das Bad nutzt: Bei mehreren Anspruchsberechtigten im Haushalt steigt der Zuschuss auf bis zu 16.720 €.
  • Ihre Fragen aufschreiben – die Begehung ist kostenlos und unverbindlich, fragen Sie alles, was Sie beschäftigt.

Besonders eilig? Angebot per Foto – ohne Besichtigung

Wenn es schnell gehen muss oder ein Vor-Ort-Termin schwierig ist, gibt es eine Abkürzung: Sie fotografieren Ihr Bad mit dem Handy und laden die Fotos hoch – wir erstellen Ihr Angebot dann ohne Besichtigungstermin. Der restliche Ablauf (Zuschussantrag, Bewilligung, Umbau, Abrechnung) bleibt derselbe.

Dieser Ratgeber bietet allgemeine, sorgfältig recherchierte Informationen (Stand 2026) und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Der geschilderte Ablauf ist der übliche Weg – im Einzelfall kann er abweichen. Förderbeträge und die Verfügbarkeit der KfW-Programme können sich ändern; bitte lassen Sie Ihren konkreten Anspruch vor dem Antrag von Ihrer Pflegekasse bzw. der KfW bestätigen.

Häufige Fragen zum Ablauf

Wie lange dauert ein barrierefreier Badumbau insgesamt?

Die reine Umbauzeit beträgt bei einem überschaubaren Umbau oft nur wenige Tage, bei einem Komplettumbau mehrere Wochen – je nach Umfang und Trocknungszeiten. Dazu kommt die Zeit für Begehung, Angebot und die Bearbeitung des Zuschussantrags durch die Pflegekasse, die je nach Kasse unterschiedlich ausfällt. Einen verbindlichen Zeitplan bekommen Sie nach der kostenlosen Badbegehung.

Kann ich während des Umbaus zu Hause wohnen bleiben?

In der Regel ja – die Baustelle beschränkt sich meist auf das Bad. Für die Tage, an denen Dusche, WC oder Waschbecken nicht nutzbar sind, planen wir gemeinsam Übergangslösungen, etwa das Duschen bei Angehörigen oder Nachbarn. Die betroffenen Tage kennen Sie vorab aus dem Zeitplan.

Wer stellt den Zuschussantrag bei der Pflegekasse?

Den Antrag stellen Sie als versicherte Person (oder Ihre bevollmächtigten Angehörigen) – aber nicht allein: Wir bereiten den formlosen Antrag mit Ihnen vor, formulieren die Begründung mit Bezug zur Pflege und legen das Angebot bei. So vermeiden Sie Formfehler und die häufigste Falle: den Auftrag zu früh zu vergeben.

Was passiert, wenn die Pflegekasse den Zuschuss ablehnt?

Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen (§ 84 SGG) – oft lohnt sich das, etwa mit einer besseren Begründung des Pflegebezugs. Unabhängig davon bleiben die Alternativen: KfW-Kredit 159, der KfW-Zuschuss 455-B (sofern verfügbar) und die Steuerermäßigung nach § 35a EStG. Wir besprechen mit Ihnen, welcher Weg dann sinnvoll ist.

Muss ich einen Pflegegrad haben, damit sich der Ablauf lohnt?

Nein. Der Pflegekassen-Zuschuss von bis zu 4.180 € setzt zwar einen Pflegegrad voraus (bereits ab Pflegegrad 1) – ohne Pflegegrad ändert sich am Ablauf aber wenig: Statt des Kassenantrags prüfen wir KfW-Förderung und Steuervorteile.

Wann muss ich bezahlen?

Das regelt Ihr Angebot bzw. Ihr Vertrag mit dem Fachbetrieb – üblich ist die Zahlung nach Abnahme oder nach Baufortschritt. Den bewilligten Zuschuss der Pflegekasse erhalten Sie nach Einreichen der Rechnung erstattet. Achten Sie generell auf ordentliche Rechnungen und Überweisung statt Barzahlung – das ist auch Voraussetzung für den Steuervorteil nach § 35a EStG.

Was kostet die Badbegehung?

Nichts. Die Badbegehung und die Beratung sind für Sie kostenlos und unverbindlich. Wir kommen zu Ihnen, schauen uns das Bad an und besprechen Lösung, Zuschuss und Ablauf – entscheiden können Sie danach in Ruhe.

Funktioniert der Ablauf auch in der Mietwohnung?

Ja. Zusätzlich brauchen Sie die Zustimmung des Vermieters – darauf haben Mieter nach § 554 BGB in der Regel Anspruch, wenn die Maßnahme zumutbar ist. Diese Zustimmung holen Sie am besten schriftlich ein, bevor der Zuschussantrag gestellt wird; wir unterstützen Sie dabei.

Ihr nächster Schritt

Schritt 1 dauert nur wenige Minuten – alles Weitere übernehmen wir.

Ein kurzer Fragebogen, eine kostenlose Badbegehung, ein fester Ansprechpartner: Wir prüfen Ihren Zuschuss, übernehmen den Antrag und koordinieren den Umbau. Einfach und unkompliziert.

Badbegehung

Quellen & weiterführende amtliche Stellen

Für die rechtlichen und finanziellen Angaben in diesem Ratgeber werten wir amtliche Primärquellen aus. Maßgeblich ist immer der aktuelle Stand der jeweiligen Stelle:

Erstellt mit Unterstützung von KI-Werkzeugen – inhaltlich geprüft und redaktionell verantwortet. Zuletzt geprüft: August 2026 · Wie wir recherchieren & prüfen