Pflegekosten-Rechner

Was kostet das Pflegeheim wirklich?

Die Pflegekasse zahlt nur einen festen Anteil – den Rest tragen Sie selbst. Wählen Sie Bundesland und Pflegegrad und sehen Sie sofort, wie hoch der durchschnittliche Eigenanteil 2026 ist. Kostenlos, ohne Anmeldung.

2. Welcher Pflegegrad?

Der Eigenanteil ist für die Pflegegrade 2–5 gleich hoch – mit dem Pflegegrad ändert sich nur, wie viel die Pflegekasse dazugibt. Pflegegrad 1 ist ein Sonderfall.

Durchschnittliche Heimkosten in Berlin · Pflegegrad 3 · 1. Jahr

Ihr Eigenanteil ca. 0 € je Monat (1. Jahr)
Pflegekasse zahlt 0 € je Monat zu den Pflegekosten (§ 43)

Gerundeter Landesdurchschnitt (vdek, 2026); tatsächliche Kosten je Heim verschieden.

So sinkt Ihr Eigenanteil mit der Heimdauer (Leistungszuschlag § 43c)

Bei einem höheren Pflegegrad zahlt die Pflegekasse mehr dazu (Kachel rechts) – Ihr Eigenanteil bleibt für die Pflegegrade 2–5 aber gleich, weil er im Heim einheitlich berechnet wird. Er sinkt erst mit der Heimdauer.

Reicht die Rente nicht für den Eigenanteil?

Diese Lücke fällt jeden Monat an. Reichen Rente und Erspartes nicht, lässt sie sich oft über die eigene Immobilie schließen – durch Verkauf, Vermietung oder Verrentung. Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich, welcher Weg passt.

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Durchschnittlicher monatlicher Eigenanteil im Pflegeheim, 1. Aufenthaltsjahr (vdek, Stand 1.1.2026). Es sind gerundete Landesdurchschnitte – die tatsächlichen Kosten schwanken je Einrichtung erheblich. Keine verbindliche Kostenzusage.

So setzt sich der Eigenanteil zusammen

Anders als oft gedacht trägt die Pflegekasse im Heim nur einen festen Zuschuss zu den Pflegekosten (§ 43 SGB XI). Alles darüber hinaus zahlen Sie selbst. Der monatliche Eigenanteil besteht aus vier Bausteinen:

  • Pflegebedingter Eigenanteil (EEE): die Pflegekosten minus dem Zuschuss der Pflegekasse. Dieser Anteil ist im selben Heim für alle Pflegegrade 2–5 gleich hoch.
  • Unterkunft & Verpflegung: „Hotelkosten" für Wohnen und Essen.
  • Investitionskosten: Anteil für Gebäude und Instandhaltung.
  • ggf. Ausbildungsumlage.

Der Leistungszuschlag (§ 43c SGB XI) senkt mit zunehmender Heimdauer nur den pflegebedingten Eigenanteil: 15 % im 1. Jahr, 30 % ab dem 13., 50 % ab dem 25. und 75 % ab dem 37. Monat. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten bleiben unverändert. Bei Pflegegrad 1 gibt es diesen Zuschlag nicht – hier zahlt die Pflegekasse nur 131 € im Monat.

Gut zu wissen: Die Pflegekassen-Leistungsbeträge gelten 2026 unverändert. Welche Leistungen Ihnen insgesamt zustehen, zeigt der Leistungs-Finder je Pflegegrad. Den möglichen Pflegegrad schätzt der Pflegegrad-Rechner ein.
Wichtiger Hinweis: Die Werte sind gerundete Landesdurchschnitte (vdek, Stand 1.1.2026) und dienen nur der Orientierung – keine verbindliche Kostenzusage. Die tatsächlichen Kosten ergeben sich aus dem konkreten Heimvertrag und schwanken je Einrichtung um mehrere hundert Euro. Maßgeblich sind die Pflegesätze der Einrichtung und Ihr Pflegekassen-Bescheid. Dies ist keine Rechts-, Steuer- oder Sozialberatung.

Häufige Fragen zu den Pflegekosten

Warum zahlt die Pflegekasse nicht alles?

Die Pflegeversicherung ist eine „Teilkasko": Sie übernimmt einen festen Zuschuss zu den reinen Pflegekosten (bei Pflegegrad 3 z. B. 1.319 € im Monat). Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten und der darüber hinausgehende Pflegeanteil bleiben bei Ihnen. Diese Lücke nennt man Eigenanteil.

Sinkt der Eigenanteil wirklich mit der Zeit?

Ja. Der Leistungszuschlag nach § 43c steigt mit der Heimdauer (15 % im 1. Jahr bis 75 % ab dem 4. Jahr) und senkt den pflegebedingten Eigenanteil entsprechend. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten bleiben aber gleich – deshalb sinkt der Gesamt-Eigenanteil nur teilweise.

Was, wenn ich den Eigenanteil nicht zahlen kann?

Reichen Rente und Vermögen nicht, prüfen Sie zunächst Ansprüche wie „Hilfe zur Pflege" beim Sozialamt; auch Kinder können unter Umständen herangezogen werden (erst ab 100.000 € Jahreseinkommen – unser Elternunterhalt-Check zeigt, ob Sie betroffen sind). Häufig lässt sich die Lücke aber über die eigene Immobilie schließen – durch Verkauf, Vermietung oder Verrentung. Wir beraten Sie dazu kostenlos. Mehr dazu im Ratgeber Immobilie verkaufen wegen Pflegekosten.

Gelten die Zahlen für mein Heim genau?

Nein – es sind Durchschnittswerte je Bundesland. Das einzelne Heim kann deutlich darüber oder darunter liegen. Die gesetzlichen Leistungsbeträge der Pflegekasse (§ 43) und die Zuschläge (§ 43c) sind dagegen bundesweit einheitlich festgelegt.

Ändern sich die Beträge 2026?

Die Pflegekassen-Leistungsbeträge gelten 2026 unverändert (letzte Erhöhung 1.1.2025); die nächste reguläre Anpassung ist zum 1.1.2028 vorgesehen. Die durchschnittlichen Eigenanteile werden vom vdek etwa halbjährlich neu erhoben und steigen erfahrungsgemäß weiter.

Pflegekosten clever finanzieren

Der Eigenanteil im Heim ist für viele Familien eine große Belastung. Wir nehmen uns Zeit, ordnen Ihre Situation ein und zeigen Ihnen, wie sich die Kosten decken lassen – von Sozialleistungen bis zur eigenen Immobilie. Kostenlos und unverbindlich.

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