Bodengleiche Dusche mit Zuschuss der Pflegekasse – wir machen's einfach.
Mit Pflegegrad gibt es bis zu 4.180 € Zuschuss je Maßnahme für den barrierefreien Badumbau. Wir sind Ihr Spezialist für Zuschussberatung und Umbau: kostenlose Badbegehung, Hilfe beim Antrag und der fachgerechte Umbau – alles aus einer Hand, einfach und unkompliziert.
- Bis zu 4.180 € Zuschuss je Maßnahme (mit Pflegegrad)
- Kostenlose Badbegehung bei Ihnen vor Ort
- Wir übernehmen den Zuschussantrag für Sie
- Umbau vom Fachbetrieb – alles aus einer Hand
(030) 9919 490 81
Kostenlose Beratung & Badbegehung
In 5 kurzen Schritten – kostenlos & unverbindlich. Mit Pflegegrad bis 4.180 € Zuschuss.
Ihre Daten werden vertraulich behandelt.
Vielen Dank, Sie.
Ihre Anfrage ist bei uns eingegangen. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden, prüfen Ihren Zuschuss und stimmen einen Termin für die kostenlose Badbegehung ab – in Ruhe und ohne jede Verpflichtung.
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Vorschau auf Ihrem Computer: Es wurde nichts verschickt. Online bei Strato geht die Anfrage automatisch per E-Mail an unser Team.
In drei Schritten zum sicheren Bad – wir nehmen Ihnen die Arbeit ab
Sie müssen sich um nichts allein kümmern: Von der Beratung über den Zuschussantrag bis zum fertigen Bad begleiten wir Sie persönlich.
Kostenlose Badbegehung
Wir kommen zu Ihnen, schauen uns Ihr Bad in Ruhe an und besprechen, welche Maßnahmen wirklich Sicherheit bringen – unverbindlich und ohne Druck.
Wir helfen beim Zuschussantrag
Wir prüfen Ihren Anspruch (z. B. bis 4.180 € der Pflegekasse) und unterstützen Sie beim Antrag – inklusive der Unterlagen, die die Kasse vorab sehen will.
Wir bauen Ihr Bad um
Erfahrene Fachbetriebe setzen den Umbau sauber um – termintreu, mit fachgerechter Abdichtung und allem aus einer Hand. Sie haben einen festen Ansprechpartner.
Der Zuschuss der Pflegekasse – bis zu 4.180 € je Maßnahme
Das ist der wichtigste Hebel beim Badumbau: Wer einen Pflegegrad hat (bereits ab Pflegegrad 1), bekommt von der Pflegekasse für „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen" einen Zuschuss von bis zu 4.180 € je Maßnahme (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Der Umbau von der Wanne zur bodengleichen Dusche gilt als eine solche Maßnahme – der Zuschuss deckt sie oft fast vollständig.
Gut zu wissen: Leben mehrere Anspruchsberechtigte zusammen (z. B. ein Paar oder eine Wohngemeinschaft), sind bis zu 4 × 4.180 € = 16.720 € je Maßnahme möglich. Verschlechtert sich die Pflegesituation später deutlich, kann zudem ein erneuter Zuschuss für eine weitere Maßnahme in Frage kommen.
Genau hier sind wir Ihr Spezialist: Wir sagen Ihnen schon bei der kostenlosen Badbegehung, welche Maßnahmen förderfähig sind, wie hoch Ihr Zuschuss voraussichtlich ausfällt – und übernehmen für Sie die mühsame Antragstellung.
So läuft der Zuschuss Schritt für Schritt
Der wichtigste Grundsatz: erst beantragen, dann bauen. Wird der Auftrag vergeben oder gebaut, bevor der Antrag gestellt ist, kann der Zuschuss verloren gehen. Wir achten gemeinsam mit Ihnen auf die richtige Reihenfolge:
- Badbegehung & Empfehlung. Wir schauen uns Ihr Bad an und halten die sinnvollen, förderfähigen Maßnahmen fest.
- Antrag bei der Pflegekasse. Wir helfen Ihnen, den formlosen Antrag auf „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen" zu stellen und die nötige Begründung (Bezug zur Pflege) beizulegen.
- Bewilligung abwarten. Die Pflegekasse prüft und erteilt die Zusage – erst danach wird gebaut.
- Umbau durch den Fachbetrieb. Wir setzen die Maßnahme fachgerecht um.
- Abrechnung. Die Rechnung reichen Sie bei der Kasse ein; den Zuschuss erhalten Sie erstattet. Auch dabei unterstützen wir Sie.
Diese Beträge und Regeln sind gesetzlich festgelegt und werden regelmäßig angepasst. Bitte lassen Sie Ihren konkreten Anspruch vor dem Antrag bei Ihrer Pflegekasse bestätigen – wir helfen Ihnen dabei.
Weitere Förderung: KfW & Steuer
Auch ohne Pflegegrad oder ergänzend zum Pflegekassen-Zuschuss gibt es Wege, die Kosten zu senken:
- KfW „Altersgerecht Umbauen": Kredit 159 (bis 50.000 €) und – sofern Fördermittel verfügbar – der Investitionszuschuss 455-B (10 %, max. 2.500 € je Einzelmaßnahme; bis 6.250 € beim Standard „Altersgerechtes Haus"). Unabhängig von Alter und Pflegegrad. Die Verfügbarkeit des Zuschusses tagesaktuell prüfen.
- Steuer: 20 % der Lohnkosten als Handwerkerleistung (§ 35a EStG, max. 1.200 € pro Jahr) oder – bei medizinischer Notwendigkeit – als außergewöhnliche Belastung.
Tipp: Mehrere Förderwege lassen sich oft kombinieren, sodass Ihr Eigenanteil deutlich sinkt. Wichtig ist die richtige Reihenfolge der Anträge – wir behalten das für Sie im Blick.

Sie kümmern sich um nichts – wir um alles rund ums Bad
Förderfähig oder nicht, welcher Antrag, welcher Betrieb, welche Maße? Diese Fragen klären wir für Sie. Bei der kostenlosen Badbegehung schauen wir uns Ihre Situation in Ruhe an, prüfen den Zuschuss und planen den Umbau – und Sie haben von der Beratung bis zur Übergabe einen festen Ansprechpartner.
Die wichtigsten Maßnahmen
- Bodengleiche (begehbare) Dusche statt Wanne oder Duschtasse mit Rand – die wichtigste Einzelmaßnahme.
- Haltegriffe an Dusche und WC, ein Klappsitz in der Dusche.
- Rutschhemmende Fliesen und Einhebel- oder Thermostatarmaturen (Verbrühschutz).
- Türen verbreitern (mind. 80 cm (barrierefrei), 90 cm rollstuhlgerecht) und möglichst nach außen öffnend.
- Unterfahrbares Waschbecken und ein etwas höheres WC.
Die richtigen Maße (DIN 18040-2)
Wer von vornherein normgerecht plant, ist auch für später (z. B. Rollator oder Rollstuhl) gut aufgestellt:
| Element | Empfehlung |
|---|---|
| Schwelle der Dusche | möglichst keine; höchstens 2 cm |
| Bodengefälle Dusche | ca. 2–3 % |
| Rutschhemmung Nassbereich | R10/R11 (barfußnass „B") |
| Duschplatz | mind. 120 × 120 cm |
| Türbreite | mind. 80 cm (barrierefrei), 90 cm rollstuhlgerecht |
| Bewegungsfläche (rollstuhlgerecht) | 150 × 150 cm |
Was ein barrierefreies Bad kostet – und was nach dem Zuschuss bleibt
| Umfang | Orientierung (Richtwerte) |
|---|---|
| Nur bodengleiche Dusche | ca. 3.000–8.000 € |
| Teilumbau (Dusche + Griffe + Armaturen) | ca. 5.000–10.000 € |
| Kompletter barrierefreier Umbau | ca. 15.000–25.000 € |
Die Spanne ist groß, weil Abriss, Abdichtung, Estrich, Fliesen und Sanitärinstallation je nach Ausgangszustand sehr unterschiedlich ausfallen. Das sind Marktrichtwerte (Stand 2025/2026) – maßgeblich ist Ihr konkretes Angebot. Beispiel: Kostet der Duschtausch 6.000 € und die Pflegekasse zahlt 4.180 €, bleibt ein überschaubarer Eigenanteil – den lässt sich mit KfW oder Steuervorteil oft weiter senken. Genau diese Rechnung machen wir bei der Badbegehung gemeinsam mit Ihnen auf.
Bad in der Mietwohnung
Mieter haben nach § 554 BGB in der Regel Anspruch auf die Zustimmung des Vermieters zu einem barrierefreien Badumbau, wenn die Maßnahme zumutbar ist. Üblich ist eine Kaution für den späteren Rückbau. Holen Sie die Zustimmung vor Beginn schriftlich ein – wir unterstützen Sie dabei und liefern dem Vermieter die nötigen Informationen.
Häufige Fragen
Wie viel Zuschuss zahlt die Pflegekasse für den Badumbau?
Mit Pflegegrad (ab Pflegegrad 1) bis zu 4.180 € je Maßnahme. Das deckt eine bodengleiche Dusche oft fast vollständig. Leben mehrere Anspruchsberechtigte zusammen, sind bis zu 16.720 € möglich. Wichtig: den Antrag vor der Auftragsvergabe stellen.
Übernehmt ihr den Zuschussantrag?
Ja. Wir prüfen Ihren Anspruch, helfen beim formlosen Antrag bei der Pflegekasse und bei der Begründung. So vermeiden Sie Formfehler und die häufigste Falle: zu früh mit dem Bau zu beginnen.
Was kostet die Badbegehung?
Die Badbegehung und die Beratung sind für Sie kostenlos und unverbindlich. Wir kommen zu Ihnen, schauen uns das Bad an und besprechen Maßnahmen, Zuschuss und Ablauf.
Brauche ich einen Pflegegrad?
Für den Pflegekassen-Zuschuss ja – aber bereits ab Pflegegrad 1. Ohne Pflegegrad bleiben der KfW-Kredit 159, (sofern verfügbar) der Zuschuss 455-B sowie Steuervorteile. Wir sagen Ihnen, was in Ihrem Fall in Frage kommt.
Was kostet der Umbau von der Wanne zur bodengleichen Dusche?
Je nach Fliesen- und Abdichtungsaufwand grob 3.000–8.000 €. Mit dem Pflegekassen-Zuschuss von bis zu 4.180 € bleibt oft nur ein überschaubarer Eigenanteil.
Kann man eine bodengleiche Dusche im Altbau nachrüsten?
Meist ja. Entscheidend ist genug Höhe für Ablauf und Gefälle (2–3 %). Bei wenig Aufbauhöhe helfen flache Abläufe oder eine Pumpenlösung – das prüfen wir bei der Begehung.
Wie lange dauert der Umbau?
Ein Teilumbau dauert wenige Tage, ein Komplettumbau meist 1–3 Wochen inklusive Trocknungszeiten – je nach Umfang. Den Zeitplan stimmen wir vorab mit Ihnen ab.
Geht das auch in der Mietwohnung?
Ja. Mieter haben nach § 554 BGB meist Anspruch auf die Zustimmung des Vermieters, wenn die Maßnahme zumutbar ist. Wir helfen, die Zustimmung schriftlich einzuholen.
Lassen Sie uns Ihr Bad sicher machen – mit Zuschuss.
Ein kurzer Fragebogen, eine kostenlose Badbegehung, ein fester Ansprechpartner: Wir prüfen Ihren Zuschuss, übernehmen den Antrag und bauen Ihr Bad um. Einfach und unkompliziert.