Barrierefrei umbauen

Rampe & barrierefreier Eingang – schwellenlos ins Haus

Eine hohe Türschwelle, ein paar Stufen vor der Haustür: Was früher kein Thema war, wird mit Rollator oder Rollstuhl schnell zur Barriere. Eine Rampe, eine schwellenlose Haustür und ein elektrischer Türöffner machen den Zugang wieder sicher. Wir erklären die richtigen Maße, die Kosten und die Zuschüsse – und bringen Sie auf Wunsch mit seriösen Fachbetrieben zusammen.

  • Rampe, Schwelle & Haustür aus einer Hand
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Warum der Zugang oft das erste Problem ist

Die meisten Menschen möchten so lange wie möglich im eigenen Zuhause bleiben. Doch schon der Weg ins Haus kann zur Hürde werden: ein paar Stufen vor der Tür, eine hohe Türschwelle, eine zu schmale oder schwergängige Haustür. Wer auf Rollator, Rollstuhl oder eine Begleitperson angewiesen ist, kommt dann nicht mehr selbstständig hinein und hinaus.

Der Eingangsbereich ist deshalb häufig die erste Maßnahme, die sich lohnt. Anders als beim Treppenlift (der Etagen innerhalb des Hauses überwindet) geht es hier um den Zugang von außen: den schwellenlosen Übergang über die Haustür und die Überwindung weniger Stufen oder Höhenunterschiede vor dem Eingang.

Barrierefrei oder barrierearm? „Barrierefrei" folgt einer strengen Norm (DIN 18040-2) mit festen Maßen. Im Bestand ist das am Eingang oft nicht voll umsetzbar – dann genügt meist eine barrierearme Lösung, die den Alltag spürbar erleichtert. Für die Förderung gelten eigene technische Vorgaben.

Die wichtigsten Lösungen am Eingang

  • Rampe – überbrückt Stufen oder einen Höhenunterschied schwellenlos; fest gebaut (Beton/Metall) oder als mobile/modulare Rampe.
  • Türschwelle absenken oder entfernen – die Schwelle der Haustür auf möglichst 0 cm bringen; wo technisch unvermeidbar, höchstens 2 cm.
  • Barrierefreie Haustür – ausreichend breit, leicht zu öffnen, gut greifbarer Griff.
  • Elektrischer Türöffner / automatischer Türantrieb – öffnet die Tür auf Knopfdruck, sinnvoll bei wenig Kraft in Armen oder Händen.
  • Handlauf – an Rampe und Stufen für sicheren Halt, möglichst beidseitig.
  • Beleuchtung & rutschfester Belag – Bewegungsmelder-Licht und rutschhemmende, ebene Beläge gegen Stürze im Dunkeln und bei Nässe.

Oft die beste Reihenfolge: erst die Schwelle der Haustür schwellenlos machen, dann – falls Stufen im Weg sind – eine Rampe ergänzen. Beides zusammen kann die Pflegekasse als eine Maßnahme bezuschussen.

Rampe richtig planen – Neigung & Maße (DIN 18040-2)

Eine Rampe ist nur dann sicher, wenn sie nicht zu steil ist. Maßgeblich für barrierefreies Bauen ist die DIN 18040-2:

  • Längsneigung höchstens 6 % – steiler ist mit Rollstuhl kaum aus eigener Kraft zu schaffen und bergab gefährlich.
  • Kein Quergefälle – die Rampe darf seitlich nicht kippen.
  • Beidseitig Radabweiser und Handläufe – damit Räder nicht über die Kante geraten und Halt da ist.
  • Podest mindestens 150 × 150 cm – am Anfang und am Ende; nach höchstens 6 m Lauflänge ein Zwischenpodest, damit man pausieren und sicher wenden kann.

Faustregel zur Länge: Bei maximal 6 % Neigung braucht jede Stufe Höhe ihre Strecke – ein größerer Höhenunterschied wird so schnell mehrere Meter lang. Reicht der Platz vor dem Haus nicht, sind ein Zwischenpodest, eine andere Wegführung oder – bei größeren Höhen – ein Hub-/Plattformlift die Alternative. Lassen Sie die Situation vor Ort fachkundig ausmessen.

Schwellenlose & barrierefreie Haustür

Die Türschwelle ist die häufigste Stolperstelle direkt am Eingang. Ziel ist ein schwellenloser Übergang:

  • Schwellenhöhe möglichst 0 cm; wo es technisch (Dichtigkeit, Wetterschutz) nicht ohne geht, maximal 2 cm.
  • Türbreite: Eine Eingangstür gilt mit einer lichten Durchgangsbreite ab 90 cm als rollstuhlgerecht; ab 80 cm ist sie barrierefrei nutzbar. Diese beiden Werte bitte nicht verwechseln.
  • Leichtgängig: gut greifbarer Griff, geringer Kraftaufwand, ausreichend Bewegungsfläche vor der Tür.

Elektrischer Türöffner & Handlauf

Wenn das Öffnen oder Aufhalten der schweren Haustür schwerfällt, hilft ein elektrischer Türöffner bzw. ein automatischer Türantrieb: Die Tür öffnet auf Knopfdruck (Taster, Funkfernbedienung oder Sensor). Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn in Armen oder Händen wenig Kraft ist oder beide Hände am Rollator gebraucht werden.

Ein Handlauf an Rampe und verbliebenen Stufen gibt zusätzlichen Halt – möglichst durchgehend und gut umgreifbar. So entsteht aus mehreren kleinen Maßnahmen ein sicherer, selbstständig nutzbarer Zugang.

Begleitperson schiebt eine Frau im Rollstuhl über einen ebenen, schwellenlosen Zugang vor einem Hauseingang
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Vom ersten Maß bis zum Förderantrag – wir begleiten Ihren Eingang

Reicht der Platz vor dem Haus für eine Rampe? Lässt sich die Türschwelle absenken? Welcher Fachbetrieb arbeitet sauber – und welche Förderung passt dazu? Genau diese Fragen klären wir täglich. Wir hören uns Ihre Situation in Ruhe an, ordnen sie ein und nehmen Ihnen die Suche nach seriösen, regionalen Handwerkern ab. So gehen Sie und Ihre Angehörigen den Umbau entspannt und in der richtigen Reihenfolge an.

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Was Rampe & barrierefreier Eingang kosten

Die Kosten hängen stark von der Situation ab: Höhenunterschied, Platz, Untergrund und ob fest gebaut oder modular. Eine grobe Orientierung:

MaßnahmeOrientierung (Richtwerte)
Mobile / modulare Rampe ab einigen hundert Euro
Fest gebaute Rampe (Beton/Metall, mit Handlauf) je nach Länge oft mehrere tausend Euro
Türschwelle absenken / schwellenlos machen einige hundert Euro aufwärts
Elektrischer Türöffner / Türantrieb je nach Technik unterschiedlich

Das sind grobe Marktrichtwerte (Stand 2025/2026), keine amtlichen Preise – maßgeblich ist immer das konkrete Angebot vor Ort. Holen Sie mehrere Angebote ein und bestehen Sie auf einem Festpreis inklusive Einbau.

Zuschuss der Pflegekasse – bis 4.180 €

Bei anerkanntem Pflegegrad (bereits ab Pflegegrad 1) zahlt die Pflegekasse für „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen" einen Zuschuss von bis zu 4.180 € je Maßnahme (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Eine Rampe, eine abgesenkte Schwelle oder eine barrierefreie Haustür zählen dazu. Wichtig:

  • Eine „Maßnahme" kann mehrere Umbauten zugleich umfassen (z. B. Rampe + Schwelle + Türöffner).
  • Bei dauerhaft verschlechterter Pflegesituation ist ein erneuter Zuschuss möglich.
  • Leben mehrere Anspruchsberechtigte zusammen (z. B. Paar oder WG), sind bis zu 4 × 4.180 € = 16.720 € je Maßnahme möglich.
  • Vor Auftragsvergabe beantragen – am besten mit Kostenvoranschlag.

KfW, Steuer & weitere Hilfen

Über die Pflegekasse hinaus gibt es weitere Töpfe – auch ohne Pflegegrad:

KfW – Zuschuss 455-B

Was: echter Zuschuss (keine Rückzahlung): 10 % der Kosten, max. 2.500 € je Einzelmaßnahme; beim Paket „Altersgerechtes Haus" 12,5 %, max. 6.250 €.

Achtung: Die Bundesmittel sind begrenzt und das Programm war zeitweise ausgesetzt. Prüfen Sie die aktuelle Verfügbarkeit vor dem Antrag auf kfw.de. Antrag im KfW-Portal VOR Auftragsvergabe.

KfW – Förderkredit 159

Was: zinsgünstiges Darlehen bis 50.000 € je Wohneinheit – sinnvoll bei größeren Vorhaben oder wenn der Zuschuss-Topf gerade erschöpft ist. Antrag über die Hausbank, vor Vorhabenbeginn.

  • Steuer (§ 35a EStG): 20 % der reinen Arbeits-/Lohnkosten, höchstens 1.200 € pro Jahr – nur für selbst gezahlte, nicht anderweitig geförderte Beträge. Voraussetzung: Rechnung und Überweisung (keine Barzahlung).
  • Regionale Programme: Manche Länder und Kommunen fördern den barrierefreien Umbau zusätzlich – fragen Sie beim Pflegestützpunkt oder bei Ihrer Stadt nach.

Wichtig – erst beantragen, dann beauftragen: Den Pflegekassen-Zuschuss und die KfW-Förderung müssen Sie vor Beginn der Maßnahme beantragen – und „Beginn" ist schon die Auftragsvergabe an den Handwerker, nicht erst der Baustart. KfW-Zuschuss 455-B und KfW-Kredit 159 schließen sich für dieselbe Maßnahme gegenseitig aus; der Pflegekassen-Zuschuss lässt sich mit der KfW oft kombinieren – derselbe Euro darf aber nicht doppelt gefördert werden. Eine ausführliche Übersicht finden Sie im Förder-Schnellcheck.

Eingang in der Mietwohnung

Auch zur Miete haben Sie Rechte: Nach § 554 BGB können Mieter die Zustimmung des Vermieters zu barrierereduzierenden Umbauten verlangen, wenn die Maßnahme zumutbar ist. Geht es um den gemeinsamen Hauseingang, kann zusätzlich die Eigentümergemeinschaft mitreden. Der Vermieter darf meist eine Kaution für den späteren Rückbau verlangen. Holen Sie die Zustimmung immer schriftlich ein, bevor Sie beginnen.

Schritt für Schritt vorgehen

  1. Bedarf klären – am besten mit einer kostenlosen, neutralen Wohnberatung (Pflegestützpunkt, Wohnberatungsstelle).
  2. Situation ausmessen lassen – Höhenunterschied, Platz und Untergrund am Eingang prüfen (reicht der Platz für 6 % Neigung?).
  3. Förderung wählen – Pflegekasse, KfW, ggf. Steuer; KfW-Verfügbarkeit prüfen.
  4. Kostenvoranschläge einholen – mindestens drei, schriftlich, mit Festpreis inkl. Einbau.
  5. Antrag stellen – unbedingt VOR der Auftragsvergabe.
  6. Bei Miete: schriftliche Zustimmung des Vermieters (ggf. der Eigentümergemeinschaft) einholen.
  7. Umbau beauftragen – Fachbetrieb mit Erfahrung in Barrierefreiheit.
  8. Abrechnung & Nachweise sichern (auch für die Steuererklärung).
Dieser Ratgeber bietet allgemeine, sorgfältig recherchierte Informationen (Stand 2025/2026) und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Preise sind grobe Marktrichtwerte und objektabhängig; Förderbeträge und die Verfügbarkeit von Programmen (insbesondere des KfW-Zuschusses 455-B) können sich ändern – bitte tagesaktuell bei Pflegekasse und KfW (kfw.de) bestätigen lassen.

Häufige Fragen

Wie steil darf eine Rollstuhlrampe sein?

Nach DIN 18040-2 höchstens 6 % Längsneigung, ohne seitliches Quergefälle. Steiler ist mit Rollstuhl kaum aus eigener Kraft zu bewältigen und bergab gefährlich. Beidseitig gehören Radabweiser und Handläufe dazu.

Wie lang muss meine Rampe sein?

Das ergibt sich aus dem Höhenunterschied und der maximal zulässigen Neigung von 6 % – je höher die Stufe, desto länger die Rampe. Nach spätestens 6 m Lauflänge ist ein Zwischenpodest nötig; am Anfang und Ende gehört ein Podest von mindestens 150 × 150 cm dazu. Reicht der Platz nicht, kommen ein anderer Wegverlauf oder ein Hub-/Plattformlift infrage.

Wie hoch darf die Türschwelle am Eingang sein?

Idealerweise 0 cm (schwellenlos). Wo es technisch nicht ganz ohne geht, sollte die Schwelle höchstens 2 cm hoch sein.

Wie breit muss die Haustür sein?

Eine Eingangstür ab 90 cm lichter Durchgangsbreite gilt als rollstuhlgerecht; ab 80 cm ist sie barrierefrei nutzbar. Diese beiden Werte sollte man nicht vermischen.

Zahlt die Pflegekasse die Rampe oder den Türumbau?

Bei anerkanntem Pflegegrad ab Pflegegrad 1 ja: bis zu 4.180 € je Maßnahme als wohnumfeldverbessernde Maßnahme (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Mehrere Umbauten am Eingang können dabei eine gemeinsame Maßnahme sein. Wichtig: vor der Auftragsvergabe beantragen.

Gibt es Förderung auch ohne Pflegegrad?

Ja: Die KfW fördert die Barrierereduzierung unabhängig vom Pflegegrad – mit dem Zuschuss 455-B (10 %, max. 2.500 € je Einzelmaßnahme; beim Paket „Altersgerechtes Haus" 12,5 %, max. 6.250 €) oder dem Förderkredit 159 (bis 50.000 €). Die Verfügbarkeit des Zuschusses bitte vor dem Antrag auf kfw.de prüfen. Zusätzlich gibt es 20 % der Lohnkosten über § 35a EStG (max. 1.200 €/Jahr).

Was ist der Unterschied zum Treppenlift?

Eine Rampe und ein barrierefreier Eingang lösen den Zugang von außen (wenige Stufen, Türschwelle). Ein Treppenlift überwindet ganze Etagen innerhalb des Hauses. Bei größeren Höhenunterschieden vor dem Haus kann auch ein Hub- oder Plattformlift sinnvoller sein als eine sehr lange Rampe.

Darf ich am Hauseingang einer Mietwohnung umbauen?

Oft ja: § 554 BGB gibt Anspruch auf die Zustimmung des Vermieters zu barrierereduzierenden Umbauten, wenn sie zumutbar sind. Am gemeinsamen Eingang kann zusätzlich die Eigentümergemeinschaft mitreden; eine Rückbau-Kaution ist möglich. Holen Sie die Zustimmung schriftlich ein.

Ihr nächster Schritt

Sie möchten Ihren Eingang schwellenlos machen?

Wir ordnen Ihre Situation ein, erklären die Zuschüsse und bringen Sie auf Wunsch mit seriösen, regionalen Fachbetrieben zusammen – kostenlos und unverbindlich, Antwort innerhalb von 24 Stunden.

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