Wohnen im Alter

Altersgerechter Umbau – sicher und länger zu Hause wohnen

Schwellen weg, Haltegriffe dran, bodengleiche Dusche: Mit einer durchdachten Wohnraumanpassung bleibt das vertraute Zuhause sicher und bequem. Dieser Ratgeber zeigt die wichtigsten Maßnahmen, was sie kosten, welche Zuschüsse es gibt (Pflegekasse, KfW, Steuer) und welche Rechte Sie als Mieter haben – und wir bringen Sie auf Wunsch mit seriösen Fachbetrieben zusammen.

Ältere Frau bewegt sich mit Rollator sicher durch eine helle, barrierearme Wohnung

Warum sich ein altersgerechter Umbau lohnt

Die meisten Menschen möchten so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden bleiben. Stolperschwellen, enge Türen, eine hohe Badewanne oder steile Treppen werden mit den Jahren jedoch zur Gefahr – Stürze passieren am häufigsten zu Hause. Eine Wohnraumanpassung (auch „Barrierereduzierung") beseitigt genau diese Hindernisse. Schon einzelne Maßnahmen erhöhen die Sicherheit deutlich und können einen Umzug ins Heim hinauszögern oder vermeiden.

Barrierefrei oder barrierearm? „Barrierefrei" folgt einer strengen Norm (DIN 18040-2) mit festen Maßen. Im Bestand ist das oft nicht voll umsetzbar – dann genügt meist eine barrierearme Lösung, die den Alltag spürbar erleichtert. Für die Förderung gelten eigene technische Vorgaben.

Die wichtigsten Maßnahmen

  • Bad: bodengleiche Dusche statt Wanne, Haltegriffe, rutschhemmende Fliesen, höheres WC (häufigste und sinnvollste Maßnahme).
  • Schwellen & Türen: Türschwellen entfernen, Türen auf mind. 80–90 cm verbreitern (Rollator/Rollstuhl).
  • Treppen & Etagen: Handläufe, Rampen oder ein Treppenlift.
  • Boden & Licht: Stolperfallen beseitigen, rutschfeste Böden, gute Beleuchtung, Bewegungsmelder.
  • Küche: unterfahrbare Arbeitsflächen, gut erreichbare Schränke.
  • Sicherheit: Hausnotruf und einfache Smart-Home-Helfer.

Was ein altersgerechter Umbau kostet

Die Kosten hängen stark vom Umfang ab. Richtwerte zur Orientierung:

MaßnahmeOrientierung (Richtwerte)
Haltegriffe, Schwellen, Kleinigkeiteneinige hundert bis ca. 2.000 €
Tür verbreitern (je Tür)ca. 500–1.500 €
Bodengleiche Duscheca. 3.000–8.000 €
Treppenliftca. 4.000–15.000 € (gerade/kurvig)
Umfassender Umbau einer Wohnunghäufig 15.000–50.000 €

Das sind Marktrichtwerte (Stand 2025/2026), keine amtlichen Preise – maßgeblich ist immer das konkrete Angebot. Holen Sie mehrere Angebote ein.

Zuschuss der Pflegekasse – bis 4.180 €

Bei anerkanntem Pflegegrad (bereits ab Pflegegrad 1) zahlt die Pflegekasse für „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen" einen Zuschuss von bis zu 4.180 € je Maßnahme (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Wichtig:

  • Eine „Maßnahme" kann mehrere Umbauten zugleich umfassen (z. B. Bad + Schwellen + Griffe).
  • Bei dauerhaft verschlechterter Pflegesituation ist ein erneuter Zuschuss möglich.
  • Leben mehrere Anspruchsberechtigte zusammen (z. B. Paar oder WG), sind bis zu 4 × 4.180 € = 16.720 € je Maßnahme möglich.
  • Vor Auftragsvergabe beantragen – am besten mit Kostenvoranschlag.

KfW-Förderung „Altersgerecht Umbauen"

Die staatliche KfW-Bank fördert barrierereduzierende Umbauten – unabhängig von Alter und Pflegegrad:

Kredit 159 – „Altersgerecht Umbauen"

Was: zinsgünstiger Kredit bis 50.000 € je Wohneinheit für Einzelmaßnahmen oder den Standard „Altersgerechtes Haus".

Dauerhaft verfügbar; den aktuellen Zinssatz nennt die KfW tagesaktuell. Antrag über Ihre Bank, vor Vorhabenbeginn.

Investitionszuschuss 455-B

Was: echter Zuschuss (keine Rückzahlung): 10 % der Kosten, max. 2.500 € je Einzelmaßnahme; bis 6.250 € beim Standard „Altersgerechtes Haus".

Achtung: Die Mittel für den Zuschuss sind begrenzt und waren zuletzt zeitweise ausgeschöpft. Prüfen Sie die aktuelle Verfügbarkeit direkt bei der KfW, bevor Sie planen.

Wichtig: Den KfW-Zuschuss 455-B und den Pflegekassen-Zuschuss kann man oft kombinieren. KfW-Kredit 159 und KfW-Zuschuss 455-B schließen sich für dieselbe Maßnahme jedoch gegenseitig aus. Anträge immer vor Auftragsvergabe stellen.

Steuer & weitere Hilfen

  • Handwerkerleistungen (§ 35a EStG): 20 % der reinen Lohn-/Arbeitskosten, höchstens 1.200 € pro Jahr – nur für selbst gezahlte, nicht geförderte Beträge.
  • Außergewöhnliche Belastung (§ 33 EStG): bei medizinischer Notwendigkeit ggf. höhere Beträge absetzbar (abzüglich zumutbarer Eigenbelastung und erhaltener Zuschüsse).
  • Regionale Programme: Manche Länder, Kommunen und Krankenkassen fördern zusätzlich – fragen Sie beim Pflegestützpunkt vor Ort.

Bitte beachten: Steuerfragen hängen vom Einzelfall ab und ändern sich. Die Angaben hier sind allgemein und ersetzen keine Steuerberatung – lassen Sie sich vom Finanzamt oder einer Steuerberatung beraten.

Umbau in der Mietwohnung

Auch zur Miete haben Sie Rechte: Nach § 554 BGB können Mieter die Zustimmung des Vermieters zu barrierereduzierenden Umbauten verlangen, wenn die Maßnahme zumutbar ist. Der Vermieter darf dafür meist eine Kaution für den späteren Rückbau verlangen. Holen Sie die Zustimmung immer schriftlich ein, bevor Sie beginnen.

Schritt für Schritt vorgehen

  1. Bedarf klären – am besten mit einer kostenlosen, neutralen Wohnberatung (Pflegestützpunkt, Wohnberatungsstelle).
  2. Förderung wählen – Pflegekasse, KfW, ggf. Steuer; Verfügbarkeit prüfen.
  3. Kostenvoranschläge einholen – mindestens drei, schriftlich.
  4. Zuschuss/Antrag stellen – unbedingt VOR der Auftragsvergabe.
  5. Bei Miete: schriftliche Zustimmung des Vermieters einholen.
  6. Umbau beauftragen – Fachbetrieb mit Erfahrung in Barrierefreiheit.
  7. Abrechnung & Nachweise sichern (auch für die Steuererklärung).
Dieser Ratgeber bietet allgemeine, sorgfältig recherchierte Informationen (Stand 2025/2026) und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Förderbeträge und die Verfügbarkeit von Programmen (insbesondere des KfW-Zuschusses 455-B) können sich ändern – bitte tagesaktuell bei Pflegekasse und KfW bestätigen lassen.

Häufige Fragen

Brauche ich einen Pflegegrad für die Förderung?

Für den Pflegekassen-Zuschuss (bis 4.180 €) ja – aber bereits ab Pflegegrad 1. Die KfW-Förderung (Kredit 159, ggf. Zuschuss 455-B) gibt es auch ganz ohne Pflegegrad und unabhängig vom Alter.

Kann ich Pflegekasse und KfW kombinieren?

Den Pflegekassen-Zuschuss und den KfW-Zuschuss 455-B lassen sich häufig kombinieren. KfW-Kredit 159 und KfW-Zuschuss 455-B schließen sich für dieselbe Maßnahme aber gegenseitig aus.

Ist der KfW-Zuschuss 455-B aktuell erhältlich?

Das schwankt: Die Fördermittel sind begrenzt und waren zuletzt zeitweise ausgeschöpft. Prüfen Sie die Verfügbarkeit tagesaktuell auf der KfW-Website, bevor Sie planen – der Kredit 159 ist dagegen dauerhaft verfügbar.

Bekomme ich den Pflegekassen-Zuschuss mehrmals?

Ja, wenn sich Ihre Pflegesituation dauerhaft verschlechtert und neuer Anpassungsbedarf entsteht. Die Pflegekasse muss die Verschlechterung anerkennen.

Wie viel Zuschuss gibt es in einer Wohngemeinschaft?

Leben mehrere Anspruchsberechtigte zusammen, sind bis zu 4 × 4.180 € = 16.720 € je Maßnahme möglich.

Darf ich in einer Mietwohnung umbauen?

Oft ja: § 554 BGB gibt Anspruch auf die Zustimmung des Vermieters zu barrierereduzierenden Umbauten, wenn sie zumutbar sind. Der Vermieter kann eine Kaution für den späteren Rückbau verlangen.

Was muss ich bei der Reihenfolge beachten?

Stellen Sie Förderanträge immer, bevor Sie den Auftrag vergeben. Wird vorher beauftragt, ist die Förderung in der Regel verloren.

Wer berät mich unabhängig?

Pflegestützpunkte, kommunale Wohnberatungsstellen und die Verbraucherzentrale beraten meist kostenlos und herstellerneutral – ideal vor der Planung.

Sie möchten Ihr Zuhause sicherer machen?

Wir ordnen Ihre Situation ein, erklären die Zuschüsse und bringen Sie auf Wunsch mit seriösen, regionalen Fachbetrieben zusammen. Kostenlos und unverbindlich.