Pflege & Gesundheit

Pflegende Angehörige – Ihre Rechte, Absicherung und Entlastung

Wer einen lieben Menschen pflegt, leistet Großes – und sollte die eigenen Rechte und Hilfen kennen. Dieser Ratgeber zeigt, wie Sie Beruf und Pflege vereinbaren, welche finanzielle Absicherung die Pflegekasse bietet und welche Entlastungsangebote es gibt, damit Sie nicht selbst an Ihre Grenzen kommen.

  • Freistellung: 10 Tage, Pflegezeit & Familienpflegezeit
  • Pflegekasse: Rentenbeiträge & kostenlose Pflegekurse
  • Unabhängig, kostenlos & Antwort in 24 Stunden
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Beruf & Pflege vereinbaren

Drei gesetzliche Bausteine helfen, Beruf und Pflege zu verbinden:

  • Kurzzeitige Arbeitsverhinderung: bis zu 10 Arbeitstage Freistellung, um eine akute Pflegesituation zu organisieren – seit 2024 pro Kalenderjahr und pflegebedürftiger Person.
  • Pflegezeit: bis zu 6 Monate ganz oder teilweise frei (in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten; 10 Arbeitstage vorher ankündigen).
  • Familienpflegezeit: bis zu 24 Monate Teilzeit (mindestens 15 Wochenstunden; in Betrieben mit mehr als 25 Beschäftigten; 8 Wochen vorher ankündigen).

Während dieser Zeiten besteht ein besonderer Kündigungsschutz.

Pflegeunterstützungsgeld & zinsloses Darlehen

  • Pflegeunterstützungsgeld: Lohnersatz für die bis zu 10 Tage kurzzeitige Arbeitsverhinderung – rund 90 % des ausgefallenen Nettolohns (gedeckelt), von der Pflegekasse.
  • Zinsloses Darlehen: Für Pflege- und Familienpflegezeit gibt es auf Antrag beim Bundesamt (BAFzA) ein zinsloses Darlehen, das den Einkommensausfall etwa zur Hälfte ausgleicht.

Rente, Unfall- & Arbeitslosenversicherung

Wer nicht erwerbsmäßig pflegt, kann von der Pflegekasse sozial abgesichert werden:

  • Rentenversicherung: Die Pflegekasse zahlt Beiträge, wenn Sie mindestens 10 Stunden pro Woche an mindestens 2 Tagen pflegen, die gepflegte Person Pflegegrad 2 bis 5 hat und Sie höchstens 30 Stunden erwerbstätig sind.
  • Unfallversicherung: Pflegepersonen sind während der Pflege beitragsfrei gesetzlich unfallversichert.
  • Arbeitslosenversicherung: Beiträge sind möglich, wenn unmittelbar vor der Pflege Versicherungspflicht bestand – das sichert spätere Ansprüche.
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Persönlich beraten statt allein suchen

Sie kümmern sich um Ihren Angehörigen – wir kümmern uns um Sie.

Freistellung, Pflegekasse, Entlastungsangebote: Wer pflegt, hat selten die Kraft, sich nebenbei durch Paragrafen und Anträge zu arbeiten. Wir kennen die Rechte und Hilfen für pflegende Angehörige im Detail, ordnen Ihre persönliche Situation ein und nehmen Ihnen die Suche nach der passenden Unterstützung ab – damit Sie wieder Luft zum Atmen haben.

Kostenlose Beratung anfordern

Kostenlose Pflegekurse

Die Pflegekassen bieten nach § 45 SGB XI kostenlose Pflegekurse an – vor Ort, online oder als individuelle Schulung bei Ihnen zu Hause. Sie vermitteln Handgriffe, rückenschonendes Arbeiten und den Umgang mit belastenden Situationen.

Entlastungsangebote nutzen

Sie müssen nicht alles allein tragen. Nutzen Sie:

Auf sich selbst achten

Pflege ist oft ein Marathon, kein Sprint. Achten Sie auf Ihre eigene Gesundheit, planen Sie bewusst Pausen ein und nehmen Sie Beratung (Pflegestützpunkt, Pflegeberatung nach § 7a SGB XI) und Angehörigengruppen in Anspruch. Sich Hilfe zu holen ist keine Schwäche – es hält Sie auf Dauer kräftig. Anzeichen von Überlastung sollten Sie ernst nehmen und früh gegensteuern.

Dieser Ratgeber bietet allgemeine, sorgfältig recherchierte Informationen (Stand 2025/2026) und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Sozialberatung. Beträge und Voraussetzungen können sich ändern. Kostenlose Beratung gibt es bei Pflegekasse, Pflegestützpunkt und den Pflegeberatungsstellen.

Häufige Fragen

Wie lange kann ich mich für die Pflege freistellen lassen?

Akut bis zu 10 Arbeitstage pro Jahr, darüber hinaus Pflegezeit bis 6 Monate und Familienpflegezeit (Teilzeit) bis 24 Monate.

Bekomme ich während der 10 Tage Geld?

Ja, das Pflegeunterstützungsgeld der Pflegekasse ersetzt rund 90 % des ausgefallenen Nettolohns (bis zu einem Höchstbetrag).

Sind die 10 Tage einmalig oder jährlich?

Seit 2024 stehen sie pro Kalenderjahr und pflegebedürftiger Person zur Verfügung.

Zahlt die Pflegekasse meine Rentenbeiträge?

Ja, wenn Sie mindestens 10 Stunden wöchentlich an mindestens 2 Tagen pflegen, ein Pflegegrad 2–5 vorliegt und Sie höchstens 30 Stunden erwerbstätig sind.

Bin ich beim Pflegen unfallversichert?

Ja, beitragsfrei über die gesetzliche Unfallversicherung – bei der Pflege, im Haushalt und auf den damit verbundenen Wegen.

Kostet ein Pflegekurs etwas?

Nein. Pflegekurse nach § 45 SGB XI sind für Angehörige und ehrenamtlich Pflegende kostenlos.

Kostenlose Beratung

Sie pflegen einen Angehörigen?

Wir verschaffen Ihnen den Überblick über Ihre Rechte und Entlastungsmöglichkeiten und helfen, das Passende zu beantragen – kostenlos und unverbindlich, Antwort innerhalb von 24 Stunden.

Erreichbar Mo – So, 8 – 20 Uhr

Anrufen Beratung anfordern

Quellen & weiterführende amtliche Stellen

Für die rechtlichen und finanziellen Angaben in diesem Ratgeber werten wir amtliche Primärquellen aus. Maßgeblich ist immer der aktuelle Stand der jeweiligen Stelle:

Inhalte zuletzt redaktionell geprüft: Juni 2026 · Wie wir recherchieren & prüfen