Barrierefrei umbauen

Türen verbreitern & Schwellen entfernen

Enge Türen und Stolperschwellen sind im eigenen Zuhause eine der häufigsten Hürden – für Rollator, Rollstuhl und für jeden, der nicht mehr sicher zu Fuß ist. Wer Innentüren verbreitert und Türschwellen entfernt, gewinnt Bewegungsfreiheit und beugt Stürzen vor. Wir erklären die richtigen Maße, was es kostet, welche Zuschüsse es gibt – und bringen Sie auf Wunsch mit passenden Fachbetrieben zusammen.

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Länger zu Hausestatt Umzug ins Heim
≥ 80 cm lichte Breitebarrierefrei nach DIN 18040-2
Schwellenloskein Stolpern am Übergang
bis 4.180 €Zuschuss der Pflegekasse

Warum Türen & Schwellen so wichtig sind

Im Alltag merkt man es zuerst an den engen Stellen: Mit einem Rollator oder Rollstuhl passt man kaum durch eine schmale Badtür, und an jeder kleinen Türschwelle bleibt man hängen. Genau diese Übergänge sind eine der häufigsten Stolperfallen in der Wohnung – und Stürze passieren am häufigsten zu Hause.

Zwei Maßnahmen lösen das Problem im Innenbereich besonders wirkungsvoll:

  • Innentüren verbreitern – damit Rollator und Rollstuhl bequem hindurchpassen, vor allem zu Bad und Schlafzimmer.
  • Schwellen entfernen – damit der Boden ohne Kante und ohne Stolperrisiko durchläuft („schwellenlos").

Beide gehören zu den wohnumfeldverbessernden Maßnahmen, die gefördert werden – mehr dazu weiter unten. Den Überblick über alle Maßnahmen finden Sie im Ratgeber Altersgerechter Umbau.

Barrierefrei oder barrierearm? „Barrierefrei" folgt der Norm DIN 18040-2 mit festen Maßen. Im Bestand lässt sich das nicht immer voll umsetzen – dann genügt oft eine barrierearme Lösung, die den Alltag spürbar erleichtert. Für die Förderung gelten teils eigene technische Vorgaben.

Die richtigen Maße (DIN 18040-2)

Maßgeblich ist die lichte Durchgangsbreite – also die tatsächlich freie Breite im geöffneten Türrahmen, nicht das Mauerwerk. Diese Richtwerte gibt die DIN 18040-2 vor:

ElementBarrierefrei (Standard)Rollstuhlgerecht (Komfort)
Lichte Türbreite (Innentür) mind. 80 cm mind. 90 cm
Türschwelle / Übergang möglichst keine (schwellenlos) höchstens 2 cm, wenn technisch unvermeidbar
Bewegungsfläche vor der Tür ausreichend Platz zum Wenden 150 × 150 cm

Faustregel: ab 80 cm lichte Breite ist eine Innentür barrierefrei und für die meisten Rollatoren gut nutzbar. Ab 90 cm spricht man von rollstuhlgerecht – dieser Komfort lohnt sich besonders bei der Wohnungseingangstür und beim Bad, wenn ein Rollstuhl dauerhaft im Einsatz ist. Schwellen sollten möglichst ganz wegfallen; ist das im Bestand nicht machbar, gilt nach DIN eine Höhe von höchstens 2 cm als gerade noch zumutbar.

Türen verbreitern – die Möglichkeiten

Eine zu schmale Tür lässt sich auf mehreren Wegen entschärfen – vom kleinen Trick bis zum echten Umbau:

  • Türanschläge & Zarge optimieren: Schon ein paar Zentimeter helfen. Spezielle Türbänder, die das Türblatt beim Öffnen ganz aus der Laibung schwenken lassen („Pendeltürbänder" / 180°-Bänder), bringen oft einige Zentimeter mehr lichte Breite – ohne Mauerarbeiten.
  • Schiebetür statt Drehflügel: Eine Schiebetür braucht keine Aufschlagfläche und ist besonders platzsparend und leichtgängig – ideal fürs Bad und für enge Flure.
  • Türöffnung vergrößern (Durchbruch): Die eigentliche Verbreiterung: Die Wandöffnung wird verbreitert und eine neue, breitere Zarge gesetzt. Bei tragenden Wänden ist ein Statiker einzubinden.
  • Tür entfernen: Wo keine Tür nötig ist (z. B. Flur zu Wohnzimmer), schafft ein offener Durchgang die größte Bewegungsfreiheit.

Tipp: Türen, die in den Raum aufschlagen, werden bei einem Sturz schnell zur Falle, weil die gestürzte Person die Tür blockiert. Nach außen öffnende Türen, Schiebetüren oder das Entfernen der Tür sind hier sicherer – das gilt besonders fürs Bad.

Schwellen entfernen – schwellenlos wohnen

„Schwellenlos" heißt: Der Boden läuft ohne Kante durch, von Raum zu Raum und über die Türen hinweg. Das ist nicht nur bequem, sondern verhindert genau die Stolperer, die zu schweren Stürzen führen. Typische Maßnahmen:

  • Türschwellen abbauen: Alte, erhöhte Holz- oder Metallschwellen werden entfernt und der Bodenbelag durchgehend verlegt.
  • Höhenunterschiede ausgleichen: Wo zwei Räume unterschiedlich hohe Böden haben, gleicht eine flache, fest verlegte Übergangsschiene oder eine kleine Anrampung den Unterschied aus.
  • Bodengleicher Übergang ins Bad: Gerade die Badtür hat oft eine Schwelle gegen austretendes Wasser. Eine bodengleiche, gut entwässerte Lösung macht den Übergang schwellenlos – siehe Barrierefreies Bad.
  • Stolperfallen mit beseitigen: Lose Teppichkanten, Übergangsleisten und Kabel sind „Mini-Schwellen" – beim Umbau gleich mit entfernen.

Gut zu wissen: Lässt sich eine Schwelle aus bautechnischen Gründen nicht ganz vermeiden (etwa an der Balkon- oder Badtür), sollte sie nach DIN 18040-2 höchstens 2 cm hoch sein und möglichst abgeschrägt – so bleibt sie auch mit Rollator und Rollstuhl überwindbar.

Bewegungsflächen vor der Tür

Eine breite Tür nützt wenig, wenn davor kein Platz zum Rangieren ist. Damit man mit Rollator oder Rollstuhl bequem an die Tür heranfahren, sie öffnen und hindurchfahren kann, braucht es ausreichend Bewegungsfläche. Rollstuhlgerecht sind nach DIN 18040-2 150 × 150 cm zum Wenden. Achten Sie deshalb beim Planen nicht nur auf die Tür selbst, sondern auch auf den Flur und den anschließenden Raum – manchmal hilft schon das Umstellen eines Möbelstücks.

Was es kostet

Die Kosten hängen stark davon ab, ob nur Beschläge getauscht oder eine Wand geöffnet wird. Grobe Richtwerte zur Orientierung (Stand 2025/2026, keine Festpreise):

MaßnahmeOrientierung (Richtwerte)
Türbänder / Beschläge für mehr lichte Breiteab ca. 100–300 € je Tür
Einzelne Türschwelle entferneneinige hundert Euro
Tür verbreitern (Durchbruch, je Tür)ca. 500–1.500 €
Schiebetür einbauenje nach System und Aufwand unterschiedlich

Das sind Marktrichtwerte, keine amtlichen Preise – maßgeblich ist immer das konkrete Angebot vor Ort. Holen Sie mehrere Angebote ein und prüfen Sie, was sich über die Förderung abdecken lässt.

Wichtig – erst beantragen, dann beauftragen: Den Pflegekassen-Zuschuss und die KfW-Förderung müssen Sie vor der Auftragsvergabe beantragt haben. Als „Beginn" gilt schon die Beauftragung des Handwerkers, nicht erst der Baustart. Wer zuerst beauftragt, verliert in der Regel den Anspruch.

Heller Wohnflur mit offenen Türen und durchgehendem, schwellenlosem Holzboden
Persönlich beraten statt allein planen

Welche Tür wirklich breiter muss – und wie Sie an den Zuschuss kommen

Reicht es, die Beschläge zu tauschen, oder muss die Wand geöffnet werden? Welche Schwelle ist eine echte Gefahr, welche Förderung passt – und welcher Fachbetrieb arbeitet sauber? Genau diese Fragen klären wir täglich. Wir hören uns Ihre Situation in Ruhe an, ordnen sie ein und nehmen Ihnen die Suche nach passenden, regionalen Handwerkern ab.

So gehen Sie und Ihre Angehörigen den Umbau entspannt und in der richtigen Reihenfolge an – kostenlos und unverbindlich.

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Zuschüsse & Förderung

Türverbreiterung und Schwellenabbau zählen zu den wohnumfeldverbessernden Maßnahmen – dafür gibt es gleich mehrere Fördertöpfe, die sich oft kombinieren lassen.

Pflegekasse – bis 4.180 € je Maßnahme

Bei anerkanntem Pflegegrad (bereits ab Pflegegrad 1) zahlt die Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4.180 € je Maßnahme (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Wichtig:

  • Eine „Maßnahme" kann mehrere Umbauten zugleich umfassen – z. B. Tür verbreitern und Schwellen entfernen und einen Übergang anpassen.
  • Leben mehrere Anspruchsberechtigte zusammen (Paar oder WG), sind bis zu 4 × 4.180 € = 16.720 € je Maßnahme möglich.
  • Bei dauerhaft verschlechterter Pflegesituation ist ein erneuter Zuschuss möglich.
  • Den Antrag vor der Auftragsvergabe stellen – am besten mit Kostenvoranschlag.

KfW – Zuschuss oder Kredit, auch ohne Pflegegrad

Die staatliche KfW fördert die Barrierereduzierung unabhängig von Alter und Pflegegrad:

Investitionszuschuss 455-B

Was: echter Zuschuss (keine Rückzahlung): 10 % der Kosten, max. 2.500 € je Einzelmaßnahme; beim Standard „Altersgerechtes Haus" 12,5 %, max. 6.250 €.

Achtung: Die Mittel sind begrenzt und waren zeitweise ausgeschöpft. Prüfen Sie die aktuelle Verfügbarkeit direkt bei der KfW (kfw.de), bevor Sie planen. Antrag vor der Auftragsvergabe.

Förderkredit 159 – „Altersgerecht Umbauen"

Was: zinsgünstiger Kredit bis 50.000 € je Wohneinheit für Einzelmaßnahmen oder den Standard „Altersgerechtes Haus".

Sinnvoll bei größeren Vorhaben oder wenn der Zuschuss-Topf gerade erschöpft ist. Antrag über Ihre Hausbank, vor Vorhabenbeginn.

Kombinieren ja – doppelt fördern nein: Den KfW-Zuschuss 455-B und den Pflegekassen-Zuschuss kann man oft kombinieren, solange nicht derselbe Euro doppelt gefördert wird. KfW-Kredit 159 und KfW-Zuschuss 455-B schließen sich für dieselbe Maßnahme gegenseitig aus.

Steuer & weitere Hilfen

  • Handwerkerleistungen (§ 35a Abs. 3 EStG): 20 % der reinen Lohn-/Arbeitskosten, höchstens 1.200 € pro Jahr – nur für selbst gezahlte, nicht anderweitig geförderte Beträge. Voraussetzung: Rechnung und Überweisung (keine Barzahlung).
  • Land & Kommune: Manche Länder und Städte fördern den barrierefreien Umbau zusätzlich, oft einkommensabhängig – fragen Sie beim Pflegestützpunkt oder bei Ihrer Stadt nach.

Einen geführten Überblick aller Töpfe gibt der Förder-Schnellcheck für den Umbau.

In der Mietwohnung

Auch zur Miete haben Sie Rechte: Nach § 554 BGB können Mieter die Zustimmung des Vermieters zu barrierereduzierenden Umbauten verlangen, wenn die Maßnahme zumutbar ist. Der Vermieter darf dafür meist eine Kaution für den späteren Rückbau verlangen. Holen Sie die Zustimmung immer schriftlich ein, bevor Sie beginnen.

Schritt für Schritt vorgehen

  1. Bedarf klären – welche Tür und welche Schwelle ist wirklich ein Problem? Eine kostenlose, neutrale Wohnberatung (Pflegestützpunkt, Wohnberatungsstelle) hilft beim Einordnen.
  2. Maße prüfen – lichte Türbreite messen (frei im geöffneten Rahmen), Schwellenhöhen und Bewegungsflächen notieren.
  3. Förderung wählen – Pflegekasse, KfW, ggf. Steuer; Verfügbarkeit des KfW-Zuschusses vorab prüfen.
  4. Kostenvoranschläge einholen – möglichst mehrere, schriftlich.
  5. Zuschuss/Antrag stellen – unbedingt VOR der Auftragsvergabe.
  6. Bei Miete: schriftliche Zustimmung des Vermieters einholen.
  7. Umbau beauftragen – Fachbetrieb mit Erfahrung in Barrierefreiheit; Nachweise für die Steuererklärung sichern.
Dieser Ratgeber bietet allgemeine, sorgfältig recherchierte Informationen (Stand 2025/2026) und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Die genannten Maße folgen der DIN 18040-2; Kosten sind Marktrichtwerte und objektabhängig. Förderbeträge und besonders die Verfügbarkeit des KfW-Zuschusses 455-B können sich ändern – bitte tagesaktuell bei Pflegekasse und KfW (kfw.de) bestätigen lassen.

Häufige Fragen

Wie breit muss eine barrierefreie Tür sein?

Nach DIN 18040-2 gilt eine Innentür mit einer lichten Durchgangsbreite von mindestens 80 cm als barrierefrei. Für rollstuhlgerechten Komfort – besonders an der Wohnungseingangstür und im Bad – werden mindestens 90 cm empfohlen. Maßgeblich ist die tatsächlich freie Breite im geöffneten Rahmen, nicht das Mauerwerk.

Was bedeutet „schwellenlos"?

Schwellenlos heißt, dass der Boden ohne Kante durchläuft – über die Türen hinweg und von Raum zu Raum. So gibt es keine Stolperstelle. Lässt sich eine Schwelle bautechnisch nicht ganz vermeiden, sollte sie nach DIN 18040-2 höchstens 2 cm hoch und möglichst abgeschrägt sein.

Kann ich eine Tür verbreitern, ohne die Wand zu öffnen?

Oft schon ein Stück: Spezielle Türbänder, die das Türblatt ganz aus der Laibung schwenken, bringen häufig einige Zentimeter mehr lichte Breite, ohne Mauerarbeiten. Reicht das nicht, wird die Wandöffnung verbreitert und eine neue Zarge gesetzt – bei tragenden Wänden mit Statiker.

Was kostet es, eine Tür zu verbreitern?

Ein echter Durchbruch mit neuer Zarge liegt grob bei etwa 500–1.500 € je Tür; reine Beschlag-Lösungen sind günstiger. Das sind Marktrichtwerte (Stand 2025/2026) – maßgeblich ist das konkrete Angebot vor Ort. Ein großer Teil lässt sich über die Förderung abdecken.

Zahlt die Pflegekasse die Türverbreiterung und den Schwellenabbau?

Ja, als wohnumfeldverbessernde Maßnahme: bis zu 4.180 € je Maßnahme ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Mehrere Umbauten können zu einer Maßnahme zusammengefasst werden; bei mehreren Berechtigten im Haushalt sind bis zu 16.720 € möglich. Den Antrag vor der Auftragsvergabe stellen.

Geht das auch ohne Pflegegrad?

Ja – über die KfW: den Investitionszuschuss 455-B (10 %, max. 2.500 € je Einzelmaßnahme) und den Förderkredit 159 (bis 50.000 €) gibt es unabhängig vom Pflegegrad. Prüfen Sie die Verfügbarkeit des Zuschusses vorab auf kfw.de. Zusätzlich sind 20 % der Lohnkosten über § 35a EStG absetzbar (max. 1.200 €/Jahr).

Darf ich in einer Mietwohnung umbauen?

Oft ja: § 554 BGB gibt Anspruch auf die Zustimmung des Vermieters zu barrierereduzierenden Umbauten, wenn sie zumutbar sind. Der Vermieter kann eine Kaution für den späteren Rückbau verlangen. Holen Sie die Zustimmung immer schriftlich ein.

Schiebetür oder Drehtür – was ist besser?

Eine Schiebetür braucht keine Aufschlagfläche, ist leichtgängig und besonders platzsparend – ideal fürs Bad und für enge Flure. Drehtüren, die in den Raum aufschlagen, können bei einem Sturz zur Falle werden; nach außen öffnende Türen oder das Entfernen der Tür sind dann sicherer.

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Sicher und schwellenlos durch die ganze Wohnung

Wir ordnen Ihre Situation ein, erklären die Zuschüsse und bringen Sie auf Wunsch mit passenden, regionalen Fachbetrieben zusammen – kostenlos und unverbindlich, Antwort innerhalb von 24 Stunden.

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