Badumbau ohne Pflegegrad – vorsorglich barrierefrei, mit KfW und Steuer
Sie sind noch fit und haben keinen Pflegegrad? Dann lohnt es sich, das Bad rechtzeitig barrierefrei umzubauen – solange Sie selbst entscheiden und planen können. Der Pflegekassen-Zuschuss (bis 4.180 €) setzt zwar einen Pflegegrad voraus. Aber auch ohne Pflegegrad gibt es Geld: über die KfW und die Steuer. Wir zeigen, welche Wege Ihnen offenstehen.
- Auch ohne Pflegegrad förderfähig (KfW & Steuer)
- KfW-Zuschuss 10 %, max. 2.500 € je Einzelmaßnahme
- Steuer: 20 %, max. 1.200 €/Jahr (§ 35a EStG)
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Kurz & knapp: Badumbau ohne Pflegegrad
- ✓Ein barrierefreier Badumbau ist auch ohne Pflegegrad möglich – Sie müssen nicht warten, bis ein Pflegefall eintritt.
- ✓Ohne Pflegegrad entfällt zwar der Pflegekassen-Zuschuss (bis 4.180 €) – dafür bleiben KfW und Steuer.
- ✓KfW-Zuschuss 455-B: 10 % der Kosten, max. 2.500 € je Einzelmaßnahme (im Paket „Altersgerechtes Haus" 12,5 %, max. 6.250 €) – unabhängig vom Pflegegrad.
- ✓Steuer (§ 35a EStG): 20 % der Arbeits- und Lohnkosten, max. 1.200 € im Jahr, direkt von der Steuer.
- ✓Die KfW-Mittel sind begrenzt – Verfügbarkeit vor dem Antrag auf kfw.de prüfen und den Antrag vor der Auftragsvergabe stellen.
Warum vorsorglich umbauen, solange Sie fit sind
Viele warten mit dem Badumbau, bis es nicht mehr anders geht – bis ein Sturz passiert oder ein Pflegegrad da ist. Dabei spricht einiges dafür, das Bad rechtzeitig umzubauen, solange Sie noch selbst planen und entscheiden:
- Sicherheit, bevor etwas passiert. Der hohe Wannenrand und glatte Fliesen sind die häufigste Stolperfalle im Haushalt. Eine bodengleiche Dusche beugt vor, statt zu reparieren.
- In Ruhe planen statt unter Druck. Ohne Zeitdruck können Sie Angebote vergleichen, Maße bedenken und die Ausstattung wählen, die Ihnen gefällt.
- Mehr Komfort schon heute. Eine ebenerdige Dusche, gute Beleuchtung und ein höheres WC sind auch ohne Einschränkung angenehm.
- Wertsteigerung der Immobilie. Ein modernes, barrierearmes Bad ist beim späteren Verkauf oder bei der Vermietung ein Pluspunkt.
Gut zu wissen: Wer von vornherein normgerecht plant (DIN 18040-2), ist auch für später gut aufgestellt – etwa wenn einmal ein Rollator oder Rollstuhl dazukommt. Dann ist kein zweiter Umbau nötig.
Ohne Pflegegrad: kein Pflegekassen-Zuschuss – aber andere Wege
Seien wir ehrlich: Der oft genannte Zuschuss der Pflegekasse von bis zu 4.180 € je Maßnahme (§ 40 Abs. 4 SGB XI) setzt einen anerkannten Pflegegrad (ab 1) voraus. Ohne Pflegegrad gibt es diesen Zuschuss nicht. Das ist wichtig zu wissen, damit Sie nicht mit einer Förderung rechnen, die Ihnen (noch) nicht zusteht.
Die gute Nachricht: Es gibt Förderwege, die unabhängig vom Pflegegrad funktionieren. Drei davon stehen Ihnen offen:
- KfW-Investitionszuschuss 455-B – ein direkter Zuschuss zur Barrierereduzierung, ohne Pflegegrad.
- KfW-Förderkredit 159 – ein zinsgünstiges Darlehen für größere Vorhaben.
- Steuerermäßigung § 35a EStG – 20 % der Handwerker-Lohnkosten über die Steuererklärung.
Sollte später doch ein Pflegegrad hinzukommen, kann zusätzlich der Pflegekassen-Zuschuss in Frage kommen. Wer aber heute schon umbauen möchte, ist auf KfW und Steuer nicht angewiesen – diese Wege gibt es jederzeit.
KfW: Zuschuss und Kredit – ganz ohne Pflegegrad
Die Förderbank KfW fördert die Barrierereduzierung im eigenen Zuhause unabhängig von Alter und Pflegegrad. Sie haben die Wahl zwischen einem Zuschuss und einem zinsgünstigen Kredit:
- Investitionszuschuss 455-B: 10 % der förderfähigen Kosten, max. 2.500 € je Einzelmaßnahme. Bauen Sie nach dem Maßnahmenpaket „Altersgerechtes Haus" um, sind es 12,5 %, max. 6.250 €. Der Zuschuss ist nicht zurückzuzahlen.
- Förderkredit 159: ein zinsgünstiges Darlehen bis 50.000 € – sinnvoll bei größeren Vorhaben oder wenn der Zuschuss-Topf gerade erschöpft ist. Der Antrag läuft über Ihre Hausbank.
Für dasselbe Vorhaben gilt: entweder Zuschuss oder Kredit der KfW, nicht beides.
Wichtig – KfW-Mittel sind begrenzt: Der Investitionszuschuss 455-B wird aus einem begrenzten Bundes-Topf gezahlt und war zeitweise ausgesetzt. Ob aktuell Mittel verfügbar sind, kann sich kurzfristig ändern. Prüfen Sie die Verfügbarkeit vor dem Antrag auf kfw.de – und stellen Sie den Antrag vor der Auftragsvergabe. Eine garantierte Förderung können wir Ihnen nicht versprechen.
Goldene Regel: erst beantragen, dann beauftragen. Die KfW-Förderung muss vor Beginn der Maßnahme beantragt sein – und „Beginn" ist schon die Auftragsvergabe an den Handwerker, nicht erst der Baustart. Wer zuerst beauftragt, verliert die Förderung.
Steuer: 20 % über § 35a EStG
Unabhängig von Pflegegrad und KfW können Sie die Arbeits- und Lohnkosten der Handwerker von der Steuer absetzen – nicht das Material. Nach § 35a Abs. 3 EStG bekommen Sie 20 % der Lohnkosten, höchstens 1.200 € im Jahr, direkt von der Steuerschuld abgezogen. Das gilt für Eigentümer und Mieter in der selbst bewohnten Wohnung.
Voraussetzung sind eine ordentliche Rechnung und die Überweisung des Betrags – Barzahlung erkennt das Finanzamt nicht an. Absetzbar ist nur der selbst getragene Anteil; ein über KfW geförderter Teil zählt nicht zusätzlich.
Tipp: Die Steuerermäßigung holen Sie erst mit der Steuererklärung – hier ist kein Vorab-Antrag nötig (anders als bei der KfW). Bewahren Sie Rechnung und Überweisungsbeleg gut auf.
Welcher Fördertopf ohne Pflegegrad?
Diese Übersicht zeigt, was ohne Pflegegrad für Sie in Frage kommt – und was erst mit Pflegegrad dazukäme. Die Beträge sind die gesetzlichen bzw. Programm-Höchstwerte (Stand 2026); was am Ende zusammenkommt, hängt von Ihrem konkreten Angebot und der Bewilligung ab.
| Fördertopf | Höhe & Bedingung |
|---|---|
| KfW-Investitionszuschuss 455-B | 10 %, max. 2.500 € je Maßnahme (Paket: 12,5 %, max. 6.250 €) – ohne Pflegegrad, Mittel begrenzt |
| KfW-Förderkredit 159 | zinsgünstig bis 50.000 € – ohne Pflegegrad, über die Hausbank |
| Steuer § 35a EStG | 20 % der Lohnkosten, max. 1.200 €/Jahr – ohne Pflegegrad |
| Pflegekassen-Zuschuss § 40 SGB XI | bis 4.180 € je Maßnahme – nur mit Pflegegrad (ab 1) |
Höchstwerte Stand 2026, ohne Gewähr. KfW-Verfügbarkeit vor dem Antrag auf kfw.de prüfen. Keine Verrechnung „Kosten minus Zuschuss" – maßgeblich ist Ihr Angebot und die Bewilligung.
Kombinieren ja – doppelt fördern nein: Sie dürfen verschiedene Kostenanteile unterschiedlichen Töpfen zuordnen (z. B. einen Teil über die KfW, die restlichen selbst getragenen Lohnkosten über die Steuer). Derselbe Euro darf aber nicht aus zwei Töpfen kommen. Eine ausführliche Übersicht aller Töpfe – mit und ohne Pflegegrad – finden Sie in unserem Förder-Schnellcheck.

Welcher Weg passt zu Ihnen – KfW, Kredit oder Steuer?
Ob Zuschuss, zinsgünstiger Kredit oder Steuerermäßigung am meisten bringt, hängt von Ihrem Vorhaben ab. Wir beraten Sie dazu kostenlos und unabhängig – und sagen Ihnen ehrlich, was ohne Pflegegrad geht und was nicht. Auf Wunsch helfen wir, einen passenden Fachbetrieb in Ihrer Region zu finden; prüfen und entscheiden tun Sie selbst.
Die wichtigsten Maßnahmen (DIN 18040-2)
Ein barrierefreies Bad besteht meist aus mehreren Bausteinen. Welche davon sinnvoll sind, hängt von Ihrem Bad ab. Wer von vornherein normgerecht plant (DIN 18040-2), ist auch für später gut aufgestellt:
- Bodengleiche (begehbare) Dusche statt Wanne oder Duschtasse mit Rand – die wichtigste Einzelmaßnahme.
- Haltegriffe an Dusche und WC, ein Klappsitz in der Dusche.
- Rutschhemmende Fliesen (R10/R11) und Einhebel- oder Thermostatarmaturen (Verbrühschutz).
- Türen verbreitern (mind. 90 cm) und möglichst nach außen öffnend.
- Unterfahrbares Waschbecken und ein etwas höheres WC.
| Element | Empfehlung (DIN 18040-2) |
|---|---|
| Schwelle der Dusche | möglichst keine; höchstens 2 cm |
| Bodengefälle Dusche | ca. 2–3 % |
| Rutschhemmung Nassbereich | R10/R11 (barfußnass „B") |
| Duschplatz | mind. 120 × 120 cm |
| Türbreite | mind. 90 cm |
| Bewegungsfläche (rollstuhlgerecht) | 150 × 150 cm |
Was es ungefähr kostet
Die Preise schwanken stark, weil Abriss, Abdichtung, Estrich, Fliesen und Sanitärinstallation je nach Ausgangszustand sehr unterschiedlich ausfallen. Die folgenden Werte sind Marktrichtwerte (Stand 2025/2026) – maßgeblich ist immer Ihr konkretes Angebot.
| Umfang des Umbaus | Orientierung (Richtwerte) |
|---|---|
| Nur bodengleiche Dusche (Wannentausch) | ca. 3.000–8.000 € |
| Teilumbau (Dusche + Griffe + Armaturen) | ca. 5.000–10.000 € |
| Kompletter barrierefreier Umbau | ca. 15.000–25.000 € |
Richtwerte, objektabhängig. Den genauen Preis nennt Ihr individuelles Angebot. Mehr dazu im Ratgeber Barrierefreies Bad – Kosten & Eigenanteil.
Was am Ende für Sie übrig bleibt, lässt sich seriös erst nach Angebot und Förderzusage sagen. Einen festen, garantierten Eigenanteil können wir vorab nicht versprechen – dafür hängt zu viel vom Einzelfall ab. Gern rechnen wir Ihre Situation aber kostenlos mit Ihnen durch.
In der Mietwohnung umbauen
Auch als Mieter müssen Sie nicht auf einen barrierefreien Umbau verzichten. Nach § 554 BGB haben Sie in der Regel Anspruch auf die Zustimmung des Vermieters zu einer angemessenen barrierereduzierenden Maßnahme, wenn sie zumutbar ist. Üblich ist eine Kaution für den späteren Rückbau. Holen Sie die Zustimmung vor Beginn schriftlich ein.
Die Steuerermäßigung (§ 35a) können Sie auch als Mieter für Ihre selbst bewohnte Wohnung nutzen. Die KfW-Förderung beantragen in der Regel die Eigentümer; sprechen Sie hier am besten mit Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter.
Die richtige Reihenfolge der Anträge
Damit kein Förder-Euro verloren geht, kommt es auf die Reihenfolge an:
- Verfügbarkeit prüfen. Schauen Sie auf kfw.de, ob der Investitionszuschuss 455-B gerade Mittel hat. Ist der Topf leer, bleibt der Kredit 159 oder Sie zahlen selbst und nutzen die Steuer.
- KfW-Antrag stellen. Den Zuschuss beantragen Sie im KfW-Zuschussportal, den Kredit über die Hausbank – beides vor der Auftragsvergabe.
- Bewilligung abwarten, dann beauftragen. Erst wenn die Zusage da ist, vergeben Sie den Auftrag an den Fachbetrieb.
- Umbau und Abrechnung. Nach dem Umbau reichen Sie die Nachweise ein. Die Steuer (§ 35a) machen Sie später mit der Steuererklärung geltend – für den selbst getragenen Lohnkostenanteil.
Häufige Fragen zum Badumbau ohne Pflegegrad
Kann ich ein Bad ohne Pflegegrad barrierefrei umbauen?
Ja, jederzeit. Ein Pflegegrad ist keine Voraussetzung für den Umbau. Ohne Pflegegrad entfällt nur der Pflegekassen-Zuschuss (bis 4.180 €). Für die Förderung bleiben Ihnen die KfW (Zuschuss 455-B oder Kredit 159) und die Steuer (§ 35a EStG).
Welche Förderung gibt es ohne Pflegegrad?
Den KfW-Investitionszuschuss 455-B (10 %, max. 2.500 € je Maßnahme; im Paket „Altersgerechtes Haus" 12,5 %, max. 6.250 €), den KfW-Förderkredit 159 (bis 50.000 €) und die Steuerermäßigung § 35a EStG (20 % der Lohnkosten, max. 1.200 €/Jahr). Alle drei gibt es unabhängig vom Pflegegrad.
Bekomme ich ohne Pflegegrad die 4.180 € der Pflegekasse?
Nein. Der Zuschuss von bis zu 4.180 € je Maßnahme nach § 40 Abs. 4 SGB XI setzt einen anerkannten Pflegegrad (ab 1) voraus. Ohne Pflegegrad steht er Ihnen nicht zu. Kommt später ein Pflegegrad hinzu, kann er für eine weitere Maßnahme in Frage kommen.
Wie viel zahlt die KfW ohne Pflegegrad?
Der Investitionszuschuss 455-B beträgt 10 % der förderfähigen Kosten, höchstens 2.500 € je Einzelmaßnahme; beim Maßnahmenpaket „Altersgerechtes Haus" 12,5 %, höchstens 6.250 €. Wichtig: Die Bundesmittel sind begrenzt – prüfen Sie die aktuelle Verfügbarkeit vor dem Antrag auf kfw.de.
Muss ich die Förderung vor dem Umbau beantragen?
Bei der KfW ja. Der Antrag muss vor der Auftragsvergabe gestellt sein – als „Beginn" gilt schon die Beauftragung des Handwerkers, nicht erst der Baustart. Die Steuerermäßigung (§ 35a) machen Sie dagegen erst mit der Steuererklärung geltend.
Lohnt es sich, vorsorglich umzubauen?
Oft ja. Solange Sie noch fit sind, können Sie in Ruhe planen, Angebote vergleichen und die Ausstattung wählen, die Ihnen gefällt – statt nach einem Sturz unter Druck. Eine bodengleiche Dusche bringt schon heute mehr Komfort und Sicherheit und steigert den Wert der Immobilie.
Geht das auch in der Mietwohnung?
Ja. Nach § 554 BGB haben Sie als Mieter meist Anspruch auf die Zustimmung des Vermieters zu einer angemessenen barrierereduzierenden Maßnahme. Die Steuerermäßigung (§ 35a) können Sie auch als Mieter für Ihre selbst bewohnte Wohnung nutzen.
Kann ich KfW und Steuer kombinieren?
Ja, aber nicht für denselben Euro. Sie dürfen verschiedene Kostenanteile unterschiedlichen Töpfen zuordnen – etwa einen Teil über die KfW und die restlichen, selbst getragenen Lohnkosten über die Steuer. Eine doppelte Förderung desselben Kostenanteils ist ausgeschlossen.
Vorsorglich barrierefrei – wir zeigen Ihnen den passenden Förderweg
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