Barrierefrei umbauen

Barrierefreie Küche – unterfahrbar, höhenverstellbar, sicher

In der Küche wird vieles im Stehen, Greifen und Bücken erledigt – genau das fällt mit den Jahren oder im Rollstuhl schwer. Eine barrierefreie Küche mit unterfahrbarer Arbeitsfläche, höhenverstellbaren Elementen und gut erreichbaren Schränken bringt Selbstständigkeit und Sicherheit zurück. Wir erklären die richtigen Maße, was es kostet, welche Zuschüsse es gibt – und bringen Sie auf Wunsch mit passenden Fachbetrieben zusammen.

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Länger zu Hauseselbstständig kochen & versorgen
UnterfahrbarArbeiten im Sitzen, ≥ 67 cm Beinfreiraum
Höhenverstellbarauf Steh- und Sitzhöhe
bis 4.180 €Zuschuss der Pflegekasse

Warum die Küche oft zur Hürde wird

Die Küche ist einer der meistgenutzten Räume – und zugleich einer der anstrengendsten. Hier wird gestanden, gebückt, gegriffen und Heißes getragen. Genau das wird mit den Jahren, bei nachlassender Kraft oder im Rollstuhl schwierig: Oberschränke sind zu hoch, die Arbeitsplatte lässt sich nicht unterfahren, schwere Töpfe stehen ganz unten in einem tiefen Drehtürschrank.

Eine altersgerechte Küche beseitigt diese Hürden. Sie macht das selbstständige Kochen und Versorgen wieder möglich – im Stehen wie im Sitzen – und beugt Stürzen und Verbrennungen vor. Den Überblick über alle Wohnbereiche finden Sie im Ratgeber Altersgerechter Umbau.

Barrierefrei oder barrierearm? „Barrierefrei" folgt der Norm DIN 18040-2 mit festen Maßen. Im Bestand lässt sich das nicht immer voll umsetzen – dann genügt oft eine barrierearme Lösung, die den Alltag spürbar erleichtert. Für die Förderung gelten teils eigene technische Vorgaben.

Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick

  • Unterfahrbare Arbeitsfläche, Spüle und Kochfeld – damit man im Sitzen oder mit dem Rollstuhl bequem heranfahren und arbeiten kann.
  • Höhenverstellbare Elemente – Arbeitsplatte, Spüle oder Hängeschränke, die sich auf Steh- und Sitzhöhe einstellen lassen (manuell oder elektrisch).
  • Abgesenkte oder absenkbare Oberschränke – damit der Inhalt auch im Sitzen erreichbar ist, ohne auf einen Hocker zu steigen.
  • Auszüge statt Drehtüren – Vollauszüge und Apothekerschränke bringen den Inhalt zu Ihnen, statt dass Sie tief in den Schrank greifen müssen.
  • Sichere Bedienung – Bedienelemente vorn, gut erreichbar; Verbrühschutz und Abschaltautomatik am Herd.
  • Rutschfester Boden & gute Beleuchtung – ebener, rutschhemmender Belag und blendfreies, helles Licht direkt über der Arbeitsfläche.

Die richtigen Maße (DIN 18040-2)

Damit man mit Rollator oder Rollstuhl bequem rangieren und an Arbeitsfläche, Spüle und Herd herankommt, gibt die DIN 18040-2 Richtwerte vor. Wichtig: „barrierefrei" und „rollstuhlgerecht" sind zwei verschiedene Komfortstufen – bitte nicht vermischen.

ElementBarrierefrei (Standard)Rollstuhlgerecht (Komfort)
Bewegungsfläche vor Arbeitsfläche & Geräten 120 × 120 cm 150 × 150 cm
Beinfreiraum unter Arbeitsfläche / Spüle (lichte Höhe) je nach Bedarf mind. 67 cm hoch, ≥ 90 cm breit, ≥ 30 cm tief
Küchentür (lichte Breite) mind. 80 cm mind. 90 cm

Faustregel: Wer dauerhaft im Rollstuhl sitzt, plant rollstuhlgerecht – mit 150 × 150 cm Bewegungsfläche zum Wenden und einem unterfahrbaren Beinfreiraum von mindestens 67 cm lichter Höhe. Wer (noch) zu Fuß oder mit Rollator unterwegs ist, kommt mit der barrierefreien Stufe und 120 × 120 cm Bewegungsfläche gut zurecht. Lassen Sie im Zweifel vor Ort messen.

Unterfahrbar: Arbeiten im Sitzen

Das Herzstück einer rollstuhlgerechten Küche ist die unterfahrbare Gestaltung. Statt geschlossener Unterschränke bleibt unter Arbeitsfläche, Spüle und Kochfeld der nötige Freiraum, damit man mit dem Rollstuhl direkt heranfahren kann:

  • Beinfreiraum: Nach DIN 18040-2 mindestens 67 cm lichte Höhe, ausreichend breit (ab 90 cm) und tief (ab 30 cm), damit die Knie unter die Platte passen.
  • Unterfahrbare Spüle: flache („unterfahrbare") Spüle mit nach hinten verlegtem oder flach verlegtem Abfluss, damit der Knieraum frei bleibt; warmwasserführende Leitungen verkleiden (Verbrühschutz).
  • Unterfahrbares Kochfeld: Autarkes Kochfeld mit Bedienung vorn, Freiraum darunter, Topferkennung und Restwärmeanzeige – idealerweise Induktion (Fläche bleibt kühler).
  • Stauraum verlagern: Was an Unterschränken wegfällt, wandert in gut erreichbare Auszüge, Apothekerschränke und abgesenkte Oberschränke.

Tipp: Eine durchgehend unterfahrbare Zeile ist ideal, aber nicht immer nötig. Oft reicht eine unterfahrbare Arbeits- und Spülstelle, an der man sitzend vorbereitet, schneidet und spült – der Rest der Küche bleibt klassisch. Das spart Kosten und ist häufig auch leichter förderfähig.

Höhenverstellbar & gut erreichbar

Menschen sind unterschiedlich groß, und der Bedarf ändert sich. Höhenverstellbare Elemente passen die Küche an – und sind ideal, wenn mehrere Personen mit unterschiedlichen Bedürfnissen kochen (z. B. eine stehende und eine sitzende Person):

  • Höhenverstellbare Arbeitsplatte und Spüle – manuell per Kurbel oder elektrisch per Knopfdruck auf Steh- oder Sitzhöhe.
  • Absenkbare Oberschränke – ein Lift-System fährt den Schrankinhalt nach unten in Greifhöhe, ohne Hocker und ohne Strecken.
  • Auszüge statt Drehtüren – Vollauszüge, Eckauszüge und Apothekerschränke bringen den Inhalt heraus zu Ihnen.
  • Griffe statt Knöpfe – große, gut umgreifbare Bügelgriffe oder grifflose Auszüge mit Tip-on lassen sich auch mit wenig Kraft öffnen.
  • Hochgesetzte Geräte – Backofen und Geschirrspüler auf erhöhter Position einbauen, damit man sich nicht tief bücken muss.

Sichere Bedienung, Boden & Licht

Sicherheit entscheidet im Alltag mit. Diese Punkte machen die Küche spürbar sicherer:

  • Herd-Sicherheit: Induktionskochfeld (kühlere Oberfläche), Abschaltautomatik und Restwärmeanzeige; Bedienung vorn, damit man nicht über heiße Töpfe greift.
  • Verbrühschutz: Armatur mit Temperaturbegrenzung; freiliegende Warmwasserleitungen unter der Spüle verkleiden.
  • Rutschfester Boden: ebener, rutschhemmender Belag ohne Stolperkanten; lose Läufer entfernen.
  • Gute Beleuchtung: helles, blendfreies Licht direkt über der Arbeitsfläche (Unterbauleuchten), zusätzlich Bewegungsmelder-Licht für den nächtlichen Weg.
  • Kontraste: Arbeitsplatte, Schränke und Bedienelemente kontrastreich gestalten – das hilft bei eingeschränktem Sehen.
Helle, moderne barrierefreie Küche mit unterfahrbarer Arbeitsfläche und gut erreichbaren Schränken
Persönlich beraten statt allein planen

Welche Maßnahme wirklich nötig ist – und wie Sie an den Zuschuss kommen

Reicht eine unterfahrbare Arbeits- und Spülstelle, oder lohnt eine höhenverstellbare Zeile? Welche Förderung passt – und welcher Fachbetrieb plant erfahren barrierefrei? Genau diese Fragen klären wir täglich. Wir hören uns Ihre Situation in Ruhe an, ordnen sie ein und nehmen Ihnen die Suche nach passenden, regionalen Handwerkern ab.

So gehen Sie und Ihre Angehörigen den Umbau entspannt und in der richtigen Reihenfolge an – kostenlos und unverbindlich.

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Was eine barrierefreie Küche kostet

Die Kosten hängen stark vom Umfang ab – ob nur einzelne Anpassungen oder eine komplett unterfahrbare, höhenverstellbare Zeile. Grobe Richtwerte zur Orientierung (Stand 2025/2026, keine Festpreise):

MaßnahmeOrientierung (Richtwerte)
Auszüge / Apothekerschrank nachrüstenab einigen hundert Euro je Schrank
Eine Arbeits- und Spülstelle unterfahrbar umbauenab etwa 1.000 € aufwärts
Höhenverstellbare Arbeitsplatte / Spüle (elektrisch)mehrere tausend Euro
Absenkbare Oberschränke (Lift-System)je nach System unterschiedlich

Das sind Marktrichtwerte, keine amtlichen Preise – maßgeblich ist immer das konkrete Angebot vor Ort. Holen Sie mehrere Angebote ein und prüfen Sie, was sich über die Förderung abdecken lässt.

Wichtig – erst beantragen, dann beauftragen: Den Pflegekassen-Zuschuss und die KfW-Förderung müssen Sie vor der Auftragsvergabe beantragt haben. Als „Beginn" gilt schon die Beauftragung des Handwerkers, nicht erst der Baustart. Wer zuerst beauftragt, verliert in der Regel den Anspruch.

Zuschüsse & Förderung

Ein barrierefreier Küchenumbau kann gefördert werden – aber nicht jede Küchenmodernisierung. Entscheidend ist, dass die Maßnahme die Wohnsituation einer pflegebedürftigen Person nachweislich verbessert (z. B. eine unterfahrbare Spüle für eine Person im Rollstuhl). Eine reine Küchenerneuerung „aus Komfortgründen" ist dagegen nicht förderfähig.

Pflegekasse – bis 4.180 € je Maßnahme

Bei anerkanntem Pflegegrad (bereits ab Pflegegrad 1) zahlt die Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4.180 € je Maßnahme (§ 40 Abs. 4 SGB XI) – aber nur als wohnumfeldverbessernde Maßnahme, also für den barrierebedingten Umbau, nicht für die ganze neue Küche. Wichtig:

  • Gefördert wird der barrierereduzierende Anteil – z. B. die unterfahrbare Spüle oder die höhenverstellbare Arbeitsplatte, nicht der Komfort-Teil der Küche.
  • Eine „Maßnahme" kann mehrere Umbauten zugleich umfassen.
  • Leben mehrere Anspruchsberechtigte zusammen (Paar oder WG), sind bis zu 4 × 4.180 € = 16.720 € je Maßnahme möglich.
  • Den Antrag vor der Auftragsvergabe stellen – am besten mit Kostenvoranschlag.

KfW – Zuschuss oder Kredit, auch ohne Pflegegrad

Die staatliche KfW fördert die Barrierereduzierung unabhängig von Alter und Pflegegrad:

Investitionszuschuss 455-B

Was: echter Zuschuss (keine Rückzahlung): 10 % der Kosten, max. 2.500 € je Einzelmaßnahme; beim Standard „Altersgerechtes Haus" 12,5 %, max. 6.250 €.

Achtung: Die Mittel sind begrenzt und waren zeitweise ausgeschöpft. Prüfen Sie die aktuelle Verfügbarkeit direkt bei der KfW (kfw.de), bevor Sie planen. Antrag vor der Auftragsvergabe.

Förderkredit 159 – „Altersgerecht Umbauen"

Was: zinsgünstiger Kredit bis 50.000 € je Wohneinheit für Einzelmaßnahmen oder den Standard „Altersgerechtes Haus".

Sinnvoll bei größeren Vorhaben oder wenn der Zuschuss-Topf gerade erschöpft ist. Antrag über Ihre Hausbank, vor Vorhabenbeginn.

Kombinieren ja – doppelt fördern nein: Den KfW-Zuschuss 455-B und den Pflegekassen-Zuschuss kann man oft kombinieren, solange nicht derselbe Euro doppelt gefördert wird. KfW-Kredit 159 und KfW-Zuschuss 455-B schließen sich für dieselbe Maßnahme gegenseitig aus.

Steuer & weitere Hilfen

  • Handwerkerleistungen (§ 35a Abs. 3 EStG): 20 % der reinen Lohn-/Arbeitskosten, höchstens 1.200 € pro Jahr – nur für selbst gezahlte, nicht anderweitig geförderte Beträge. Voraussetzung: Rechnung und Überweisung (keine Barzahlung).
  • Land & Kommune: Manche Länder und Städte fördern den barrierefreien Umbau zusätzlich, oft einkommensabhängig – fragen Sie beim Pflegestützpunkt oder bei Ihrer Stadt nach.

Einen geführten Überblick aller Töpfe gibt der Förder-Schnellcheck für den Umbau.

In der Mietwohnung

Auch zur Miete haben Sie Rechte: Nach § 554 BGB können Mieter die Zustimmung des Vermieters zu barrierereduzierenden Umbauten verlangen, wenn die Maßnahme zumutbar ist. Der Vermieter darf dafür meist eine Kaution für den späteren Rückbau verlangen. Holen Sie die Zustimmung immer schriftlich ein, bevor Sie beginnen.

Schritt für Schritt vorgehen

  1. Bedarf klären – was fällt im Alltag wirklich schwer (Greifen, Bücken, Stehen)? Eine kostenlose, neutrale Wohnberatung (Pflegestützpunkt, Wohnberatungsstelle) hilft beim Einordnen.
  2. Maße prüfen – Bewegungsfläche, Beinfreiraum, Arbeitshöhe und Türbreite vor Ort messen.
  3. Förderung wählen – Pflegekasse, KfW, ggf. Steuer; Verfügbarkeit des KfW-Zuschusses vorab auf kfw.de prüfen.
  4. Kostenvoranschläge einholen – möglichst mehrere, schriftlich; nur den barrierebedingten Anteil sauber ausweisen lassen.
  5. Zuschuss/Antrag stellen – unbedingt VOR der Auftragsvergabe.
  6. Bei Miete: schriftliche Zustimmung des Vermieters einholen.
  7. Umbau beauftragen – Fachbetrieb mit Erfahrung in barrierefreien Küchen; Nachweise für die Steuererklärung sichern.
Dieser Ratgeber bietet allgemeine, sorgfältig recherchierte Informationen (Stand 2025/2026) und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Die genannten Maße folgen der DIN 18040-2; Kosten sind Marktrichtwerte und objektabhängig. Förderbeträge und besonders die Verfügbarkeit des KfW-Zuschusses 455-B können sich ändern – bitte tagesaktuell bei Pflegekasse und KfW (kfw.de) bestätigen lassen.

Häufige Fragen

Was macht eine Küche barrierefrei?

Eine barrierefreie Küche lässt sich auch im Sitzen oder mit dem Rollstuhl bedienen: unterfahrbare Arbeitsfläche, Spüle und Kochfeld, höhenverstellbare oder gut erreichbare Schränke, Auszüge statt Drehtüren, sichere Bedienung am Herd, rutschfester Boden und gute Beleuchtung. Die Maße orientieren sich an der DIN 18040-2.

Was bedeutet „unterfahrbar"?

Unterfahrbar heißt, dass unter Arbeitsfläche, Spüle oder Kochfeld der Unterschrank entfällt und Freiraum für die Knie bleibt – so kann man mit dem Rollstuhl direkt heranfahren und im Sitzen arbeiten. Nach DIN 18040-2 sollte der Beinfreiraum mindestens 67 cm lichte Höhe haben, ausreichend breit (ab 90 cm) und tief (ab 30 cm) sein.

Wie viel Platz braucht eine rollstuhlgerechte Küche?

Nach DIN 18040-2 ist für die barrierefreie Stufe eine Bewegungsfläche von 120 × 120 cm vorgesehen, rollstuhlgerecht sind 150 × 150 cm zum Wenden vor Arbeitsfläche und Geräten. Diese beiden Werte bitte nicht vermischen: 120 × 120 cm ist „barrierefrei", 150 × 150 cm ist „rollstuhlgerecht".

Muss gleich die ganze Küche umgebaut werden?

Nein. Oft genügt eine unterfahrbare Arbeits- und Spülstelle plus ein paar Auszüge, um den Alltag deutlich zu erleichtern. Das ist günstiger und häufig auch leichter förderfähig als eine komplett neue Küche.

Zahlt die Pflegekasse die barrierefreie Küche?

Den barrierereduzierenden Anteil ja – als wohnumfeldverbessernde Maßnahme bis 4.180 € je Maßnahme ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 4 SGB XI), z. B. die unterfahrbare Spüle oder höhenverstellbare Arbeitsplatte. Eine komplette neue Küche aus Komfortgründen wird nicht bezuschusst. Bei mehreren Berechtigten im Haushalt sind bis zu 16.720 € möglich. Den Antrag vor der Auftragsvergabe stellen.

Geht das auch ohne Pflegegrad?

Ja – über die KfW: den Investitionszuschuss 455-B (10 %, max. 2.500 € je Einzelmaßnahme) und den Förderkredit 159 (bis 50.000 €) gibt es unabhängig vom Pflegegrad. Prüfen Sie die Verfügbarkeit des Zuschusses vorab auf kfw.de. Zusätzlich sind 20 % der Lohnkosten über § 35a EStG absetzbar (max. 1.200 €/Jahr).

Darf ich in einer Mietwohnung die Küche umbauen?

Oft ja: § 554 BGB gibt Anspruch auf die Zustimmung des Vermieters zu barrierereduzierenden Umbauten, wenn sie zumutbar sind. Der Vermieter kann eine Kaution für den späteren Rückbau verlangen. Holen Sie die Zustimmung immer schriftlich ein.

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