Förder-Schnellcheck

Welche Zuschüsse gibt es für Ihren Umbau?

Für einen altersgerechten Umbau gibt es gleich mehrere Fördertöpfe – und oft lassen sie sich kombinieren. Wählen Sie Ihre Maßnahme und sehen Sie sofort, welche Zuschüsse für Sie infrage kommen. Kostenlos, ohne Anmeldung.

1. Was möchten Sie umbauen oder anschaffen?

2. Liegt ein Pflegegrad vor (mindestens Pflegegrad 1)?

Noch keinen Pflegegrad? Schätzen Sie ihn mit dem Pflegegrad-Rechner ein – einige Zuschüsse setzen ihn voraus.

Diese Förderungen kommen für Sie infrage

Goldene Regel: erst beantragen, dann beauftragen. Der Pflegekassen-Zuschuss und die KfW-Förderung müssen vor Beginn der Maßnahme beantragt sein – und „Beginn" ist schon die Auftragsvergabe an den Handwerker, nicht erst der Baustart. Wer zuerst beauftragt, verliert die Förderung. (Die Steuerermäßigung § 35a holen Sie dagegen erst mit der Steuererklärung.)

Kombinieren ja – doppelt fördern nein: Sie dürfen verschiedene Kostenanteile unterschiedlichen Töpfen zuordnen (z. B. die Dusche über die Pflegekasse, eine weitere Maßnahme über die KfW, die restlichen Lohnkosten über die Steuer). Derselbe Euro darf aber nicht aus zwei Töpfen kommen.

Wir helfen beim Zuschussantrag – und beim Umbau aus einer Hand. Gern prüfen wir kostenlos, welche Förderung in Ihrem Fall am meisten bringt, und unterstützen beim Antrag.

Oder rufen Sie uns an: (030) 9919 490 81 (Mo – So, 8 – 20 Uhr)

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Ihre Anfrage ist eingegangen. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden und beraten Sie kostenlos zur Förderung und zum Umbau – ohne jede Verpflichtung.

Dringend? Rufen Sie uns an: (030) 9919 490 81

Förderbeträge Stand 2026, ohne Gewähr. Besonders die Verfügbarkeit des KfW-Zuschusses kann sich kurzfristig ändern – prüfen Sie sie vor dem Antrag auf kfw.de. Keine Rechts- oder Steuerberatung.

Die Fördertöpfe im Überblick

Für den altersgerechten Umbau zahlen vier Stellen: die Pflegekasse, die KfW, das Finanzamt und – für bewegliche Hilfsmittel – die Krankenkasse. So unterscheiden sie sich:

Pflegekasse – Zuschuss bis 4.180 €

Für fest eingebaute, wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (bodengleiche Dusche, Türverbreiterung, Rampe, fest montierter Treppenlift) zahlt die Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4.180 € je Maßnahme (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad (ab 1); der Betrag ist für alle Pflegegrade gleich. Eigentümer und Mieter sind förderfähig. Der Antrag muss vor Beginn gestellt und bewilligt sein.

KfW – Zuschuss oder Kredit, auch ohne Pflegegrad

Die KfW fördert die Barrierereduzierung unabhängig vom Pflegegrad:

  • Investitionszuschuss 455-B: 10 % der Kosten, max. 2.500 € je Einzelmaßnahme; beim Paket „Altersgerechtes Haus" 12,5 %, max. 6.250 €. Wichtig: Die Bundesmittel sind begrenzt – das Programm war zeitweise ausgesetzt und ist seit dem 8.4.2026 wieder offen. Prüfen Sie die aktuelle Verfügbarkeit vor dem Antrag auf kfw.de.
  • Förderkredit 159: zinsgünstiges Darlehen bis 50.000 € – sinnvoll bei größeren Vorhaben oder wenn der Zuschuss gerade nicht verfügbar ist. Antrag über die Hausbank.

Zuschuss und Kredit lassen sich für dasselbe Vorhaben nicht kombinieren – Sie wählen das eine oder das andere. Auch hier gilt: Antrag vor der Auftragsvergabe.

Finanzamt – 20 % über die Steuer

Für die Arbeits- und Lohnkosten von Handwerkern (nicht das Material) gibt es 20 %, höchstens 1.200 € im Jahr, direkt von der Steuer (§ 35a Abs. 3 EStG) – ohne Pflegegrad, für Eigentümer und Mieter. Voraussetzung: ordentliche Rechnung und Überweisung (keine Barzahlung). Absetzbar ist nur der selbst getragene Anteil – der von Pflegekasse oder KfW geförderte Teil zählt nicht zusätzlich.

Krankenkasse – bewegliche Hilfsmittel auf Rezept

Nicht jedes Hilfsmittel läuft über den Umbau-Zuschuss. Bewegliche Hilfsmittel wie Badewannenlifter, Duschhocker, Toilettensitzerhöhung, Rollator oder Pflegebett zahlt die Krankenkasse auf ärztliche Verordnung (§ 33 SGB V) – ohne Pflegegrad, mit einer Zuzahlung von 10 % (5–10 € je Hilfsmittel). Faustregel: fest eingebaut = Pflegekasse/KfW, beweglich = Krankenkasse.

Tipp – auch an Land & Kommune denken: Viele Bundesländer und Städte haben über ihre Förderbanken eigene Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen für den barrierefreien Umbau, oft einkommensabhängig. Fragen Sie vor dem Start beim Wohnraumförder-Institut Ihres Landes oder bei Ihrer Stadt nach.
Wichtiger Hinweis: Diese Übersicht ist eine Orientierung nach dem Stand 2026 und ersetzt keine Beratung. Förderbeträge und besonders die Verfügbarkeit der KfW-Mittel ändern sich – maßgeblich sind die Angaben der Pflegekasse, der KfW (kfw.de) und Ihres Finanzamts. Dies ist keine Rechts- oder Steuerberatung.

Häufige Fragen zur Förderung

Kann ich Pflegekasse, KfW und Steuer zusammen nutzen?

Ja, aber nicht für denselben Euro. Sie dürfen verschiedene Kostenanteile unterschiedlichen Töpfen zuordnen – etwa die bodengleiche Dusche über den Pflegekassen-Zuschuss, eine weitere Maßnahme über die KfW und die restlichen, selbst getragenen Lohnkosten über die Steuer. Eine doppelte Förderung desselben Kostenanteils ist ausgeschlossen.

Brauche ich einen Pflegegrad?

Für den Pflegekassen-Zuschuss (bis 4.180 €), den Hausnotruf-Zuschuss und Pflegehilfsmittel ja – ab Pflegegrad 1. Die KfW-Förderung, die Steuerermäßigung und Hilfsmittel der Krankenkasse gibt es dagegen ohne Pflegegrad.

Was muss ich vor der Beauftragung beachten?

Beantragen Sie den Pflegekassen-Zuschuss und die KfW-Förderung unbedingt, bevor Sie den Handwerker beauftragen. Als „Beginn" gilt schon die Auftragsvergabe – nicht erst der Baustart. Eine reine Planung oder ein Kostenvoranschlag ist noch kein Beginn. Wer zu früh beauftragt, verliert den Anspruch.

Ich bin Mieter – geht das auch?

Ja. Den Pflegekassen-Zuschuss und die Steuerermäßigung können Sie auch als Mieter für Ihre selbst bewohnte Wohnung nutzen. Für den baulichen Eingriff brauchen Sie die Zustimmung des Vermieters; auf eine angemessene barrierereduzierende Maßnahme haben Sie nach § 554 BGB aber grundsätzlich einen Anspruch.

Lohnt sich der Umbau überhaupt noch?

Das hängt von Ihrer Situation ab. Manchmal ist ein Umzug in eine barrierearme oder betreute Wohnform die bessere Lösung. Wir beraten Sie kostenlos und unvoreingenommen zu beiden Wegen – Umbau oder Wechsel.

Den Umbau und die Förderung aus einer Hand

Wir prüfen kostenlos, welche Zuschüsse Sie kombinieren können, helfen beim Antrag und – wenn Sie möchten – beim Umbau selbst. So bekommen Sie das meiste Fördergeld bei möglichst wenig Aufwand.

Erreichbar Mo – So, 8 – 20 Uhr

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