Haushaltshilfe – Unterstützung im Haushalt, wenn es allein nicht mehr geht
Einkaufen, Kochen, Putzen, Wäsche: Wenn der Haushalt zur Last wird, hilft eine Haushaltshilfe, den Alltag zu Hause zu meistern. Dieser Ratgeber zeigt, welche Wege es zur Finanzierung gibt – über die Pflegekasse oder die Krankenkasse – und worauf Sie achten sollten.

Was eine Haushaltshilfe leistet
Eine Haushaltshilfe übernimmt hauswirtschaftliche Aufgaben: Einkaufen, Kochen, Reinigen, Wäsche waschen, Botengänge und Organisation – ohne körperbezogene Pflege. So bleibt der Haushalt auch dann in Ordnung, wenn die eigenen Kräfte nachlassen oder Angehörige entlastet werden müssen.
Weg 1: Finanzierung über die Pflegeversicherung
Mit anerkanntem Pflegegrad gibt es mehrere Möglichkeiten:
- Entlastungsbetrag (131 €/Monat, ab Pflegegrad 1): für hauswirtschaftliche Hilfe über anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag.
- Verhinderungspflege (ab Pflegegrad 2): Springt eine Ersatzkraft ein, kann auch hauswirtschaftliche Versorgung übernommen werden (Budget siehe Verhinderungs- & Kurzzeitpflege).
Achtung: Über den Entlastungsbetrag werden nur anerkannte Anbieter erstattet – eine privat engagierte Reinigungskraft zählt in der Regel nicht.
Weg 2: Haushaltshilfe der Krankenkasse (§ 38 SGB V)
Unabhängig vom Pflegegrad zahlt die Krankenkasse eine Haushaltshilfe, wenn der Haushalt wegen Krankheit, Krankenhausaufenthalt oder Kur vorübergehend nicht weitergeführt werden kann. Typische Voraussetzung: Im Haushalt lebt ein Kind unter 12 Jahren (oder ein behindertes Kind). Ohne ein solches Kind ist die Leistung nur möglich, wenn die Satzung der Kasse sie als zusätzliche Leistung vorsieht.
- Dauer: in der Regel bis zu 4 Wochen je Krankheitsfall, mit Kind unter 12 bis zu 26 Wochen.
- Zuzahlung: Erwachsene 10 % der Kosten pro Tag, mindestens 5 € und höchstens 10 €.
- Angehörige: Verwandte und Verschwägerte bis zum 2. Grad werden nicht vergütet – erstattet werden aber ggf. Fahrtkosten und Verdienstausfall.
Welcher Weg passt?
| Situation | Zuständig |
|---|---|
| Dauerhafter Hilfebedarf mit Pflegegrad | Pflegekasse (Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege) |
| Vorübergehend wegen Krankheit/Klinik/Kur | Krankenkasse (§ 38 SGB V) |
Was es kostet
Die Stundensätze sind anbieterabhängig und liegen bei Diensten grob bei 20–40 € pro Stunde. Mit Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder der Leistung nach § 38 SGB V lässt sich ein Teil davon abdecken; den Rest tragen Sie selbst.
Häufige Fragen
Zahlt die Pflegekasse eine reine Putzhilfe?
Nur über anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (Entlastungsbetrag) oder im Rahmen der Verhinderungspflege – nicht für eine privat engagierte Reinigungskraft.
Wann zahlt die Krankenkasse eine Haushaltshilfe?
Bei Krankheit, Klinik- oder Kuraufenthalt, wenn der Haushalt nicht weitergeführt werden kann – meist nur, wenn ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt lebt (sonst je nach Satzung der Kasse).
Geht Haushaltshilfe ganz ohne Pflegegrad?
Über die Krankenkasse (§ 38 SGB V) ja, bei Krankheit. Über die Pflegeversicherung ist dagegen ein Pflegegrad nötig.
Darf ein Angehöriger die Hilfe übernehmen?
Bei der Krankenkassen-Leistung werden nahe Verwandte (bis 2. Grad) nicht bezahlt; erstattet werden aber unter Umständen Fahrtkosten und Verdienstausfall.
Wie hoch ist die Zuzahlung?
Bei der Haushaltshilfe nach § 38 SGB V zahlen Erwachsene 5 bis 10 € pro Tag.
Sie brauchen Unterstützung im Haushalt?
Wir klären mit Ihnen, welcher Weg passt und welche Kasse zahlt – und helfen, eine passende Hilfe in Ihrer Nähe zu finden. Kostenlos und unverbindlich.