Stundenweise Betreuung & Alltagsbegleitung
Gesellschaft, ein Spaziergang, Hilfe beim Einkauf oder einfach Zeit zum Zuhören – stundenweise Betreuung entlastet pflegende Angehörige und schenkt Lebensqualität. Dieser Ratgeber erklärt, was Alltagsbegleitung leistet, wie Sie sie über den Entlastungsbetrag und den Umwandlungsanspruch finanzieren und worauf Sie achten sollten.

Was stundenweise Betreuung ist
Bei der stundenweisen Betreuung (auch Alltagsbegleitung oder „Angebote zur Unterstützung im Alltag") kommt eine Betreuungsperson für einige Stunden ins Haus – für Gesellschaft, Beschäftigung und Hilfe im Alltag: gemeinsame Spaziergänge, Gespräche, Vorlesen, Spiele, Begleitung zu Terminen oder Unterstützung im Haushalt. Im Vordergrund steht nicht die körperliche Pflege, sondern Zuwendung und Entlastung – besonders wertvoll bei beginnender Demenz.
Für wen sie sich eignet
Stundenweise Betreuung ist ideal, wenn jemand nicht den ganzen Tag allein sein soll, pflegende Angehörige eine regelmäßige Auszeit brauchen oder schlicht mehr soziale Kontakte guttun. Sie lässt sich gut mit einem ambulanten Pflegedienst und der Pflege durch Angehörige kombinieren.
Finanzierung 1: Entlastungsbetrag (131 €/Monat)
Jeder Mensch mit Pflegegrad (bereits ab Pflegegrad 1) hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 131 €/Monat. Damit lassen sich anerkannte Betreuungs- und Entlastungsangebote bezahlen. Wichtig:
- Der Betrag wird nicht bar ausgezahlt, sondern gegen Rechnung erstattet.
- Nicht genutzte Beträge werden angespart und sind bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendbar.
- Über das Jahr sind das bis zu 1.572 € für Betreuung und Entlastung.
Finanzierung 2: Umwandlungsanspruch
Ab Pflegegrad 2 können Sie zusätzlich bis zu 40 % der nicht genutzten Pflegesachleistung in anerkannte Betreuungsangebote „umwandeln". Beispiel Pflegegrad 2: bis zu 40 % von 796 € ≈ 318 € im Monat zusätzlich für Betreuung. Entlastungsbetrag und Umwandlungsanspruch zusammen finanzieren so deutlich mehr Stunden.
Tipp: Den vollen Überblick über Pflegegeld, Sachleistung und Zuschüsse finden Sie auf der Seite Finanzen & Zuschüsse.
Was es kostet
Die Preise sind nicht bundeseinheitlich und hängen vom Anbieter und der Qualifikation ab. Als grobe Orientierung liegen sie häufig bei ca. 25–55 € pro Stunde; einfache Alltagsbegleitung teils bei 15–30 €. Mit Entlastungsbetrag und Umwandlungsanspruch lässt sich ein guter Teil davon abdecken.
Nur anerkannte Angebote werden erstattet
Wichtig: Der Entlastungsbetrag erstattet nur nach Landesrecht anerkannte „Angebote zur Unterstützung im Alltag". Eine privat (oder gar „schwarz") engagierte Helferin zählt in der Regel nicht. Ob auch Nachbarschaftshilfe anerkannt ist, regelt jedes Bundesland unterschiedlich – fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse oder dem Pflegestützpunkt nach anerkannten Anbietern in Ihrer Nähe.
Häufige Fragen
Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?
Alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause leben. Der Betrag liegt einheitlich bei 131 €/Monat.
Wird der Entlastungsbetrag bar ausgezahlt?
Nein. Er wird nur gegen Rechnung anerkannter Anbieter erstattet – eine private Barzahlung an eine selbst organisierte Hilfe ist nicht erstattungsfähig.
Verfällt nicht genutztes Geld?
Nein, es wird zunächst angespart. Das Guthaben aus einem Jahr verfällt erst nach dem 30. Juni des Folgejahres.
Was ist der Umwandlungsanspruch?
Ab Pflegegrad 2 können Sie bis zu 40 % der nicht genutzten Pflegesachleistung in anerkannte Betreuungsangebote umwandeln – zusätzlich zum Entlastungsbetrag.
Eignet sich stundenweise Betreuung bei Demenz?
Ja, sehr. Vertraute Gesellschaft, Beschäftigung und feste Routinen tun gut und entlasten Angehörige. Mehr dazu auf unserer Seite Demenz.
Wie finde ich anerkannte Anbieter?
Pflegekasse und Pflegestützpunkt führen Listen anerkannter „Angebote zur Unterstützung im Alltag" in Ihrer Region. Gerne helfen wir Ihnen bei der Suche.
Sie möchten Betreuung und Entlastung im Alltag?
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