Gesundheit & Sicherheit

Hausnotruf – Hilfe auf Knopfdruck, rund um die Uhr

Ein kleiner Knopf am Handgelenk oder als Kette – und im Notfall ist auf Knopfdruck sofort jemand erreichbar. Ein Hausnotruf gibt Sicherheit und Selbstständigkeit, gerade wenn Sie oder Ihre Angehörigen allein leben. Dieser Ratgeber zeigt, wie der Hausnotruf funktioniert, was er kostet, wie viel die Pflegekasse zahlt und wie Sie ihn beantragen.

Lächelnde ältere Frau sitzt entspannt und selbstbestimmt zu Hause auf dem Sofa

Was ist ein Hausnotruf?

Ein Hausnotruf (auch Hausnotrufsystem oder Seniorennotruf) verbindet Sie auf Knopfdruck mit einer rund um die Uhr besetzten Notrufzentrale. Das System besteht aus zwei Teilen:

  • Funksender mit Notrufknopf – ein kleines, wasserdichtes Gerät, das Sie als Armband oder Halskette tragen (also auch unter der Dusche, wo viele Stürze passieren). Die Reichweite zur Basisstation beträgt in der Wohnung meist rund 30 Meter.
  • Basisstation – steht in der Wohnung und ist über das Festnetz oder Mobilfunk mit der Notrufzentrale verbunden. Über ihr Lautsprecher-Mikrofon können Sie freihändig mit der Zentrale sprechen, ohne zum Telefon zu müssen.

Drücken Sie den Knopf, meldet sich die Zentrale, spricht mit Ihnen und organisiert sofort die passende Hilfe – je nach Lage werden Angehörige, ein hinterlegter Schlüsseldienst oder der Rettungsdienst verständigt. Die Mitarbeitenden sehen dabei Ihre hinterlegten Daten (Kontaktpersonen, Erkrankungen, wo der Schlüssel liegt) und können dadurch schnell und gezielt handeln.

Für wen ist ein Hausnotruf sinnvoll?

Besonders entlastend ist ein Hausnotruf für Menschen, die viel allein sind oder bei denen jederzeit eine Notlage eintreten kann:

  • Alleinlebende, die im Ernstfall niemanden im Haus haben, der Hilfe holt.
  • Nach einem Sturz oder bei erhöhtem Sturzrisiko – mehr dazu im Ratgeber Sturzprävention.
  • Bei chronischen Erkrankungen wie Herz-Kreislauf-Beschwerden, Schwindel, Diabetes oder Epilepsie, bei denen plötzlich Hilfe nötig werden kann.
  • Nach einem Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalt, in der unsicheren Zeit der Genesung zu Hause.
  • Für Angehörige, die beruhigt sein möchten, dass im Notfall sofort jemand erreichbar ist – auch über die Distanz.

Auch ohne Pflegegrad möglich: Einen Hausnotruf kann jeder Mensch privat beauftragen und selbst bezahlen. Der Zuschuss der Pflegekasse (siehe unten) ist ein zusätzliches Plus, wenn ein Pflegegrad vorliegt – Voraussetzung für das Gerät selbst ist er nicht.

So läuft ein Notruf ab

  1. Knopf drücken – am Armband, an der Kette oder an der Basisstation. Das geht mit einem einzigen Tastendruck, auch wenn Sie am Boden liegen.
  2. Sprechverbindung – die Notrufzentrale meldet sich automatisch über die Basisstation und fragt, was los ist. Sie müssen nicht zum Telefon.
  3. Lage klären – die Mitarbeitenden sehen Ihre hinterlegten Daten und entscheiden mit Ihnen, welche Hilfe nötig ist. Bekommen sie keine Antwort, gehen sie von einem Notfall aus.
  4. Hilfe organisieren – je nach Situation werden Angehörige oder Nachbarn benachrichtigt, ein Bereitschaftsdienst geschickt oder der Rettungsdienst (112) alarmiert.
  5. Zugang zur Wohnung – damit Helfer hineinkommen, ohne die Tür aufbrechen zu müssen, hinterlegen Sie vorab einen Schlüssel (z. B. im Schlüsselsafe oder bei einer Vertrauensperson).

Varianten: zu Hause, mobil oder mit Sturzsensor

Neben dem klassischen Hausnotruf für zu Hause gibt es Erweiterungen, die je nach Lebenssituation sinnvoll sein können:

  • Klassischer Hausnotruf – Basisstation in der Wohnung plus Funksender. Ideal für Menschen, die überwiegend zu Hause sind.
  • Mobiler Notruf mit GPS – ein kleines Gerät für unterwegs, das per Mobilfunk und Standortbestimmung auch außer Haus (Spaziergang, Einkauf) funktioniert.
  • Sturzsensor – erkennt einen Sturz automatisch und löst auch dann Alarm aus, wenn Sie den Knopf nicht mehr drücken können.
  • Schlüsselsafe / Schlüsselhinterlegung – ein abschließbarer Kasten an der Hauswand oder ein beim Anbieter hinterlegter Schlüssel, damit Helfer im Notfall in die Wohnung gelangen.

Gut zu wissen: Den festen Basisdienst (Gerät + 24-Stunden-Zentrale) bezuschusst die Pflegekasse. Zusatzleistungen wie Sturzsensor, mobiler GPS-Notruf, Schlüsselsafe oder eine tägliche „Ich-bin-wohlauf"-Taste kosten meist extra und werden in der Regel nicht von der Pflegekasse übernommen.

Was kostet ein Hausnotruf?

Der Basis-Hausnotruf ist günstiger, als viele denken. Üblich sind diese Posten:

PostenÜbliche HöheZuschuss der Pflegekasse (mit Pflegegrad)
Monatliche Grundgebühr (Gerät + 24-h-Notrufzentrale)rund 23–40 €bis 27 € / Monat
Einmalige Bereitstellung / Anschluss / Einweisung0–50 €einmalig 10,49 €
Zusatzleistungen (Sturzsensor, mobiler GPS-Notruf, Schlüsselsafe, Tagestaste)je Anbieter, oft +10–30 € / Monatin der Regel kein Zuschuss

Viele Anbieter legen ihren Basistarif bewusst auf etwa die Höhe des Kassenzuschusses. Mit Pflegegrad bleibt für den reinen Basisdienst deshalb häufig kein oder nur ein kleiner Eigenanteil. Die Preise unterscheiden sich je nach Anbieter und Leistungsumfang – ein Vergleich lohnt sich.

Zuschuss der Pflegekasse

Der Hausnotruf ist offiziell als technisches Pflegehilfsmittel anerkannt und im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands gelistet (Produktgruppe 52, „Pflegehilfsmittel zur selbständigeren Lebensführung"). Daraus ergibt sich – bei vorliegendem Pflegegrad und erfüllten Voraussetzungen – ein Anspruch auf Kostenübernahme nach § 40 SGB XI. Zuständig ist die Pflegekasse (die bei Ihrer Krankenkasse sitzt), nicht die Krankenkasse.

Das zahlt die Pflegekasse: Ist mindestens Pflegegrad 1 anerkannt, übernimmt sie die laufenden Kosten des Basis-Hausnotrufs bis zu einem festen Monatsbetrag – seit dem 1. April 2026 bis zu 27 € im Monat (zuvor 25,50 €) – plus eine einmalige Pauschale von 10,49 € für Anschluss und Einweisung. Der Pflegegrad selbst (1 bis 5) spielt für die Höhe keine Rolle – der Zuschuss ist immer gleich.

Hinweis zur Abrechnung: Auf manchen Schreiben der Pflegekasse erscheint statt 27 € der Betrag 32,13 € – das ist derselbe Zuschuss inklusive 19 % Umsatzsteuer. Rechnet ein im Hilfsmittelverzeichnis gelisteter Anbieter direkt mit der Kasse ab, müssen Sie meist nicht in Vorleistung gehen.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme

Die Pflegekasse zahlt den Zuschuss, wenn diese Punkte zusammen erfüllt sind:

  • Anerkannter Pflegegrad – mindestens Pflegegrad 1 (Sie können ihn vorab mit unserem Pflegegrad-Rechner einschätzen).
  • Überwiegend allein – die Person lebt allein oder ist große Teile des Tages allein – oder lebt mit jemandem zusammen, der im Notfall nicht selbst Hilfe holen könnte.
  • Erhöhtes Notfallrisiko – es kann aufgrund der gesundheitlichen Lage jederzeit eine Notsituation eintreten, in der sich die Person nicht selbst über ein normales Telefon Hilfe holen kann.
  • Häusliches Wohnumfeld – die Versorgung erfolgt zu Hause, nicht im vollstationären Pflegeheim.
  • Keine ärztliche Verordnung nötig – der Hausnotruf ist ein technisches Pflegehilfsmittel, kein medizinisches; ein Rezept brauchen Sie nicht.

So beantragen Sie den Hausnotruf

  1. Anbieter auswählen – idealerweise einen, der im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands gelistet ist; dann kann er den Zuschuss direkt mit der Pflegekasse abrechnen.
  2. Antrag bei der Pflegekasse stellen – formlos. Viele Anbieter übernehmen den Papierkram und stellen den Antrag mit Ihnen gemeinsam.
  3. Bewilligung abwarten – liegt ein Pflegegrad vor und sind die Voraussetzungen erfüllt, genehmigt die Kasse den Zuschuss.
  4. Gerät installieren & erklären lassen – Basisstation anschließen, den Funksender (Armband/Kette) anpassen und einen Probealarm machen.
  5. Daten hinterlegen – Kontaktpersonen, wichtige Gesundheitsinfos und den Zugang zur Wohnung (Schlüsselsafe oder Vertrauensperson) bei der Notrufzentrale festhalten.

Worauf Sie beim Anbieter achten sollten

  • Listung im Hilfsmittelverzeichnis – Voraussetzung für die unkomplizierte Direktabrechnung des Zuschusses mit der Pflegekasse.
  • Vertragslaufzeit & Kündigung – monatlich oder kurzfristig kündbare Verträge sind kundenfreundlich; meiden Sie lange Mindestlaufzeiten.
  • Zugang zur Wohnung geregelt – klären Sie, wie im Notfall jemand hineinkommt (Schlüsselsafe, Schlüsselhinterlegung).
  • Erreichbarkeit der Zentrale – deutschsprachig, rund um die Uhr, mit schneller Reaktion und regelmäßigem Funktionstest des Geräts.
  • Seriöse Anbieter – etwa die Wohlfahrtsverbände Johanniter, DRK, Malteser, ASB und Caritas/Diakonie sowie geprüfte private Anbieter.

Steuerlich absetzbar?

Ein Hausnotruf in der eigenen Wohnung, der im Notfall lediglich den Kontakt zu einer Servicezentrale herstellt, ist nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH, Urteil vom 15.02.2023, Az. VI R 7/21) nicht als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG absetzbar – die entscheidende Leistung (Rufbereitschaft, Annahme des Notrufs) wird außerhalb Ihres Haushalts erbracht. Anders liegt der Fall bei einem Notrufsystem im betreuten Wohnen, bei dem Personal vor Ort sofort hilft: Dort hat der BFH die Steuerermäßigung anerkannt. Sprechen Sie im Zweifel mit Ihrem Steuerberater.

Dieser Ratgeber bietet allgemeine, sorgfältig recherchierte Informationen (Stand 2026, u. a. § 40 SGB XI, Produktgruppe 52 des Hilfsmittelverzeichnisses, BFH Az. VI R 7/21) und ersetzt keine individuelle Beratung. Beträge, Voraussetzungen und Tarife können sich ändern und je nach Anbieter abweichen; verbindlich über den Zuschuss entscheidet Ihre Pflegekasse. Kostenlose, neutrale Auskunft geben Pflegekasse, Pflegestützpunkte und die Verbraucherzentrale.
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Welcher Hausnotruf passt – und wie kommen Sie an den Zuschuss?

Welcher Anbieter, welcher Tarif, klassisch oder mobil, mit oder ohne Sturzsensor – und was übernimmt die Pflegekasse? Wir kennen diese Fragen im Detail, schauen gemeinsam auf Ihre Situation und sagen Ihnen, welche Lösung für Sie und Ihre Angehörigen sinnvoll ist.

Auf Wunsch nehmen wir Ihnen die Suche nach einem seriösen Anbieter vor Ort und den Weg zum Zuschuss der Pflegekasse ab – kostenlos, unverbindlich und verständlich.

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Häufige Fragen

Was ist ein Hausnotruf und wie funktioniert er?

Ein Hausnotruf besteht aus einem tragbaren Funksender mit Notrufknopf (Armband oder Kette) und einer Basisstation in der Wohnung. Auf Knopfdruck stellt die Basisstation eine Sprechverbindung zu einer rund um die Uhr besetzten Notrufzentrale her, die dann Angehörige oder den Rettungsdienst verständigt.

Was kostet ein Hausnotruf im Monat?

Der Basisdienst kostet je nach Anbieter meist rund 23 bis 40 € im Monat, dazu kommt oft eine einmalige Anschlussgebühr. Mit Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse den Basisdienst weitgehend, sodass häufig nur ein kleiner oder gar kein Eigenanteil bleibt.

Zahlt die Pflegekasse den Hausnotruf?

Ja. Bei mindestens Pflegegrad 1 und erfüllten Voraussetzungen übernimmt die Pflegekasse die laufenden Kosten des Basis-Hausnotrufs bis zu 27 € im Monat (seit 1. April 2026; vorher 25,50 €) sowie einmalig 10,49 € für die Bereitstellung. Rechtsgrundlage ist § 40 SGB XI.

Welchen Pflegegrad brauche ich?

Für den Zuschuss genügt schon Pflegegrad 1 – die Höhe des Zuschusses ist bei jedem Pflegegrad gleich. Ohne Pflegegrad können Sie einen Hausnotruf trotzdem nutzen, tragen die Kosten dann aber selbst.

Funktioniert der Hausnotruf auch unterwegs?

Der klassische Hausnotruf wirkt in der Wohnung und im näheren Umfeld. Für unterwegs gibt es einen mobilen Notruf mit Mobilfunk und GPS-Ortung. Diese Zusatzleistung zahlt die Pflegekasse in der Regel nicht.

Was passiert, wenn ich stürze und niemand kann in die Wohnung?

Damit Helfer im Notfall hineinkommen, hinterlegen Sie vorab einen Schlüssel – etwa in einem abschließbaren Schlüsselsafe an der Hauswand oder bei einer Vertrauensperson. Die Notrufzentrale weiß dann, wie der Zugang erfolgt.

Ist der Hausnotruf steuerlich absetzbar?

Ein Hausnotruf, der nur den Kontakt zu einer Servicezentrale herstellt, ist laut Bundesfinanzhof (Az. VI R 7/21) nicht nach § 35a EStG absetzbar. Bei einem Notrufsystem im betreuten Wohnen mit Hilfe vor Ort kann die Steuerermäßigung dagegen möglich sein.

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