Immobilie verkaufen

Die Immobilie der Eltern verkaufen – der Leitfaden für Angehörige

Wenn die Eltern ins Pflegeheim, in eine Pflege-WG oder ins Betreute Wohnen umziehen, bleibt der Verkauf von Wohnung oder Haus oft an den Kindern hängen – neben Pflege, Beruf und Familie. Dieser Ratgeber erklärt, wer überhaupt unterschreiben darf, was Sozialamt und Geschwister damit zu tun haben, welche Unterlagen Sie brauchen und wie der Verkauf auch aus der Ferne gelingt. Und wenn Sie möchten, begleiten wir Sie persönlich.

Ältere Mutter und erwachsene Tochter sitzen entspannt zusammen im Wohnzimmer

Die Ausgangslage: Wenn das Elternhaus leer steht

Der Heimplatz kommt oft schneller als gedacht. Plötzlich organisieren Sie Pflegegrad, Umzug und Finanzen – und die leer stehende Wohnung oder das Haus der Eltern kostet weiter Geld: Nebenkosten, Versicherungen, Instandhaltung. Gleichzeitig wird das im Eigentum gebundene Vermögen häufig gebraucht, um den Eigenanteil im Pflegeheim zu bezahlen. Für viele Familien ist der Verkauf deshalb der Schritt, der finanzielle Klarheit schafft.

Anders als beim Verkauf der eigenen Immobilie gelten hier aber besondere Spielregeln: Es verkauft nicht der Eigentümer selbst, sondern Sie handeln für Ihre Eltern. Genau darum geht es in diesem Leitfaden. Den allgemeinen Ablauf eines Verkaufs – von der Wertermittlung bis zur Übergabe – finden Sie ergänzend in unserem Überblicks-Ratgeber Immobilie verkaufen.

Wer unterschreiben darf: die Vorsorgevollmacht

Die wichtigste Frage zuerst: Dürfen Sie überhaupt für Ihre Eltern verkaufen? Drei Wege führen zur gültigen Unterschrift:

  • Die Eltern unterschreiben selbst. Solange Ihre Mutter oder Ihr Vater geschäftsfähig ist, verkauft sie oder er selbst – Sie unterstützen nur bei Organisation und Terminen.
  • Eine Vorsorgevollmacht liegt vor. Sie muss Immobiliengeschäfte ausdrücklich abdecken – und für den Notartermin notariell beurkundet oder öffentlich beglaubigt sein. Eine einfache schriftliche Vollmacht genügt für Gesundheit und Alltag, reicht aber für Grundbuchgeschäfte nicht aus.
  • Eine rechtliche Betreuung besteht – dann braucht der Verkauf zusätzlich die Genehmigung des Betreuungsgerichts (mehr dazu im nächsten Abschnitt).

Wichtig: Eine Vollmacht kann nur erteilen, wer bei der Errichtung geschäftsfähig ist – das Thema gehört also möglichst früh auf den Tisch. Beim Notar kostet eine Vorsorgevollmacht je nach Vermögen grob 130–350 € (Stand 2025); der Eintrag ins Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (einmalig rund 20–26 €) sorgt dafür, dass Betreuungsgerichte von der Vollmacht erfahren. Alle Details zu Vollmacht und Verfügungen erklärt unser Ratgeber Recht & Vorsorge.

Ehepartner dürfen nicht automatisch verkaufen. Das Ehegatten-Notvertretungsrecht (§ 1358 BGB, seit 2023) gilt nur für Gesundheitsangelegenheiten und höchstens 6 Monate – nicht für Vermögen, Bank oder Wohnung. Auch Kinder haben ohne Vollmacht keinerlei automatisches Vertretungsrecht. Für den Immobilienverkauf braucht es immer eine ausreichende Vollmacht oder eine Betreuung.

Ohne Vollmacht: rechtliche Betreuung & Betreuungsgericht

Gibt es keine (ausreichende) Vollmacht und können die Eltern nicht mehr selbst entscheiden, bestellt das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer – das kann ein Angehöriger sein, aber auch eine fremde Person. Mit einer Betreuungsverfügung können die Eltern im Voraus festlegen, wen das Gericht einsetzen soll.

Als Betreuerin oder Betreuer dürfen Sie die Immobilie nicht frei verkaufen: Das Betreuungsgericht muss dem Verkauf zustimmen, in der Regel zum nachgewiesenen Verkehrswert. Das Gericht will dafür Unterlagen sehen, die den Wert belegen – und das Verfahren dauert spürbar länger als ein Verkauf mit Vollmacht. Planen Sie diese Zeit realistisch ein, gerade wenn die Heimkosten bereits laufen.

WegVoraussetzungBesonderheit beim Verkauf
Eltern verkaufen selbstGeschäftsfähigkeitSie unterstützen nur organisatorisch
Vorsorgevollmachtdeckt Immobiliengeschäfte ab; notariell beurkundet oder öffentlich beglaubigtkeine gerichtliche Genehmigung nötig
Rechtliche BetreuungBestellung durch das BetreuungsgerichtGenehmigung des Gerichts, i. d. R. zum nachgewiesenen Verkehrswert; längere Dauer

Pflegekosten & Sozialamt: warum der marktgerechte Preis zählt

Reichen Rente und Pflegegeld nicht für die Heimkosten, müssen grundsätzlich Vermögen und Immobilie der Eltern eingesetzt werden, bevor das Sozialamt über die „Hilfe zur Pflege" einspringt – geschützt bleibt nur ein kleines Schonvermögen (10.000 € pro Person, Stand 2025). Eine selbst genutzte Immobilie bleibt geschützt, solange der Ehe- oder eingetragene Lebenspartner darin wohnen bleibt; zieht der alleinige Eigentümer dauerhaft ins Heim und wohnt niemand mehr darin, kann sie dagegen als verwertbar gelten. Sie als Kinder werden für die Pflegekosten erst herangezogen, wenn Ihr Bruttoeinkommen über 100.000 € im Jahr liegt (Angehörigen-Entlastungsgesetz). Ausführlich beleuchten wir das Zusammenspiel in unserem Ratgeber Immobilie verkaufen für die Pflegekosten.

Nicht unter Wert verkaufen oder verschenken. Schenkungen und auffällig günstige Verkäufe kann das Sozialamt bis zu 10 Jahre zurückfordern. Wer die Immobilie der Eltern „schnell für kleines Geld an die Familie" überträgt, riskiert also genau das Gegenteil von Sicherheit. Eine faire, dokumentierte und marktgerechte Wertermittlung schützt Sie – gegenüber dem Amt ebenso wie innerhalb der Familie. Die konkrete Abstimmung gehört in eine fachliche Beratung; Werte vor Entscheidungen beim zuständigen Amt bestätigen lassen.

Geschwister & Absprachen in der Familie

Gehört die Immobilie mehreren – etwa beiden Elternteilen oder, nach dem Tod eines Elternteils, einer Erbengemeinschaft – müssen alle Eigentümer dem Verkauf zustimmen. Klären Sie deshalb früh und in Ruhe:

  • Wer verhandelt? Eine Person sollte als Ansprechpartner gegenüber Käufern, Notar und Behörden auftreten – mit Rückendeckung der anderen.
  • Wohin fließt der Erlös? Meist auf das Konto der Eltern, denn es ist ihr Vermögen – gerade mit Blick auf Pflegekosten und Sozialamt. Das sollte vor dem Verkauf für alle klar sein.
  • Wie wird dokumentiert? Der notarielle Kaufvertrag mit klarer Erlösregelung schafft für alle Beteiligten Sicherheit – auch ein Verkauf mit einer Erbengemeinschaft ist so gut lösbar.

Offene Worte am Anfang ersparen Streit am Ende – besonders, wenn es später schnell gehen muss. Geht es um eine bereits geerbte Immobilie, finden Sie die Besonderheiten in unserem Ratgeber Geerbte Immobilie verkaufen.

Zwei Frauen verschiedener Generationen liegen sich herzlich in den Armen
Persönlich beraten statt allein suchen

Wir begleiten Familien durch den Verkauf der Elternimmobilie

Vollmacht, Sozialamt, Geschwister, Unterlagen – beim Verkauf für die Eltern kommen viele Fragen auf einmal. Genau damit beschäftigen wir uns jeden Tag: Wir hören zu, ordnen Ihre Situation ein und sagen Ihnen ehrlich, welche Schritte jetzt anstehen und was Ihre Immobilie realistisch wert ist.

Ein fester Ansprechpartner für die ganze Familie, auf Wunsch komplett telefonisch und digital – damit Sie sich um Ihre Eltern kümmern können statt um Papierkram.

Kostenlose Wertermittlung anfordern

Diese Unterlagen brauchen Sie

Für Verkauf und Notartermin sollten Sie folgende Unterlagen zusammenstellen – oft bedeutet das zunächst: die Ordner der Eltern sichten.

  • Grundbuchauszug – belegt Eigentum, Rechte Dritter und eingetragene Grundschulden.
  • Energieausweis – gesetzliche Pflicht; er muss spätestens bei der Besichtigung vorliegen und ist 10 Jahre gültig.
  • Grundrisse und Wohnflächenberechnung – für Wertermittlung und Käufer.
  • Bei Eigentumswohnungen zusätzlich: Teilungserklärung, Hausgeldabrechnungen und die Protokolle der Eigentümerversammlung.
  • Vollmacht bzw. Betreuerausweis – der Nachweis, dass Sie handeln dürfen (siehe oben).

Tipp: Fehlende Unterlagen sind kein Grund zur Panik – vieles lässt sich bei Grundbuchamt, Hausverwaltung oder Energieberater neu anfordern. Auf Wunsch unterstützen wir Sie dabei, auch wenn Sie weiter entfernt wohnen und die Unterlagen der Eltern erst sortieren müssen.

Kosten & Steuern im Überblick

Beim Verkauf der Elternimmobilie fallen dieselben Kosten an wie bei jedem Immobilienverkauf (Stand 2025):

KostenpunktWer zahlt?Orientierung
Maklerprovision (falls beauftragt)geteilt: Verkäufer mind. die Hälfteinsgesamt meist ca. 3,57–7,14 % inkl. MwSt.
Notar & Grundbuchüberwiegend der Käuferzusammen rund 1,5 % des Kaufpreises
Löschung alter Grundschuldender Verkäuferca. 100–300 €
Energieausweisder Verkäuferje nach Ausweisart unterschiedlich

Bei der Steuer ist der Verkauf in vielen Fällen unproblematisch: Haben die Eltern die Immobilie bis zum Auszug selbst bewohnt und wird sie zeitnah danach verkauft, ist der Verkauf in der Regel steuerfrei – ebenso, wenn die Immobilie ihnen seit über 10 Jahren gehört. Vorsicht dagegen bei längerem Leerstand nach dem Pflege-Umzug, bei vermieteten Objekten innerhalb der 10-Jahres-Frist und bei geerbten Immobilien (dort zählt die Haltefrist der Eltern weiter). Die verbindliche Prüfung gehört zum Steuerberater.

Verkauf aus der Ferne: so klappt es telefonisch & digital

Viele erwachsene Kinder wohnen hunderte Kilometer von der Immobilie der Eltern entfernt. Die gute Nachricht: Ein großer Teil des Verkaufs lässt sich heute telefonisch und digital erledigen – Erstgespräch, Unterlagen, Wertermittlung und Abstimmungen. Vor Ort braucht es Sie nur zu wenigen Terminen, und auch der Notartermin lässt sich mit Vollmachten so organisieren, dass Sie nicht mehrfach anreisen müssen.

Achten Sie bei der Wahl des Käufers oder Vermittlers darauf, dass er diese Arbeitsweise aktiv anbietet: ein fester Ansprechpartner, klare Erreichbarkeit und nachvollziehbar dokumentierte Schritte ersparen Ihnen viele Fahrten – und Ihren Eltern unnötige Unruhe.

Räumung & Erinnerungsstücke – ohne Zeitdruck

In der Wohnung oder dem Haus der Eltern steckt ein ganzes Leben. Planen Sie deshalb bewusst Zeit ein, um persönliche Dinge zu sichern – Fotoalben, Briefe, Schmuck – und lassen Sie sich vom Verkauf nicht hetzen. Sichern Sie zuerst alle wichtigen Dokumente (Kaufunterlagen, Versicherungen, Rentenunterlagen, Vollmachten, Patientenverfügung). Bewährt hat sich das Sortieren in vier Gruppen: behalten, verschenken, verkaufen und entsorgen.

Eine professionelle Haushaltsauflösung kostet als grobe Orientierung etwa 500 € pro Zimmer – stark abhängig von Menge und Aufwand; vergleichen Sie mehrere Angebote. Ein seriöser Käufer vereinbart den Übergabetermin gemeinsam mit Ihrer Familie, sodass Sie in Ihrem Tempo räumen können – beim Direktverkauf lässt sich der Auszugstermin sogar vor dem Kaufvertrag festlegen. Renovieren müssen Sie für einen Direktankauf in der Regel nicht.

Checkliste für Angehörige

  • Vollmacht prüfen: Deckt sie Immobiliengeschäfte ab? Ist sie notariell beurkundet oder öffentlich beglaubigt?
  • Ohne Vollmacht: rechtliche Betreuung anregen und die Genehmigung des Betreuungsgerichts zeitlich einplanen.
  • Familie an einen Tisch: Alle Eigentümer müssen zustimmen – klären, wer verhandelt und wohin der Erlös fließt.
  • Marktgerechten Preis dokumentieren – wichtig gegenüber Sozialamt, Gericht und Geschwistern.
  • Unterlagen sammeln: Grundbuchauszug, Energieausweis, Grundrisse; bei Wohnungen Teilungserklärung, Hausgeldabrechnungen, Protokolle.
  • Steuern prüfen lassen: Selbstnutzung bis zum Auszug, 10-Jahres-Frist, Leerstand – im Zweifel zum Steuerberater.
  • Erinnerungsstücke zuerst sichern, dann in Ruhe räumen – den Übergabetermin passend zum Tempo der Familie vereinbaren.
  • Verträge vor der Unterschrift prüfen lassen – der Notar beurkundet neutral, er berät nicht einseitig zu Ihrem Vorteil.
Dieser Ratgeber bietet allgemeine, sorgfältig recherchierte Informationen (Stand 2025/2026) und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Sozialberatung. Beträge, Fristen und gesetzliche Regelungen können sich ändern und hängen vom Einzelfall ab. Bei Vollmachten, Betreuungsverfahren, Sozialamts- und Steuerfragen ziehen Sie bitte Notar, Anwalt oder Steuerberater hinzu und lassen Sie konkrete Werte vom zuständigen Amt bestätigen.

Häufige Fragen

Darf ich die Immobilie meiner Eltern überhaupt verkaufen?

Ja – wenn Ihre Eltern selbst unterschreiben können, mit einer ausreichenden Vorsorgevollmacht (für den Notar notariell beurkundet oder öffentlich beglaubigt) oder als rechtlicher Betreuer mit Genehmigung des Betreuungsgerichts.

Reicht eine einfache schriftliche Vollmacht?

Für Gesundheit, Aufenthalt und Alltag meist ja – für Immobilien und Grundbuch nicht. Hier muss die Vollmacht notariell beurkundet oder öffentlich beglaubigt sein und Immobiliengeschäfte ausdrücklich abdecken.

Darf mein Vater die Wohnung meiner Mutter verkaufen, weil sie verheiratet sind?

Nein. Das Ehegatten-Notvertretungsrecht (§ 1358 BGB) gilt nur für Gesundheitsangelegenheiten und höchstens 6 Monate – nicht für Vermögen, Bank oder Wohnung. Auch er braucht eine ausreichende Vollmacht oder eine Betreuung.

Was ist, wenn das Sozialamt die Pflegekosten mitträgt?

Dann ist der Verkauf meist sogar der erwartete Weg, denn die Immobilie zählt zum einzusetzenden Vermögen. Wichtig ist ein nachweisbar marktgerechter Preis: Schenkungen und auffällig günstige Verkäufe kann das Amt bis zu 10 Jahre zurückfordern.

Müssen wir Kinder für die Pflegekosten der Eltern aufkommen?

Erst, wenn ein Kind mehr als 100.000 € brutto im Jahr verdient (Angehörigen-Entlastungsgesetz). Die meisten Kinder zahlen nichts – der Einzelfall gehört in eine fachliche Beratung.

Fallen beim Verkauf Steuern an?

Haben die Eltern bis zum Auszug selbst in der Immobilie gewohnt und wird sie zeitnah verkauft, ist der Verkauf in der Regel steuerfrei – ebenso nach über 10 Jahren Eigentum. Vorsicht bei längerem Leerstand und vermieteten Objekten innerhalb der 10-Jahres-Frist; das prüft der Steuerberater verbindlich.

Wir sind mehrere Geschwister – wie regeln wir das?

Alle Eigentümer müssen zustimmen. Klären Sie früh, wer verhandelt und wohin der Erlös fließt; der notarielle Kaufvertrag mit klarer Erlösregelung schafft für alle Sicherheit – auch mit einer Erbengemeinschaft.

Ich wohne weit weg – geht der Verkauf trotzdem?

Ja. Erstgespräch, Unterlagen, Wertermittlung und Abstimmung gehen telefonisch und digital; der Notartermin lässt sich mit Vollmachten so organisieren, dass Sie nicht mehrfach anreisen müssen.

Kostenlose Wertermittlung

Soll die Immobilie Ihrer Eltern verkauft werden?

Beantworten Sie vier kurze Fragen – ein persönlicher Ansprechpartner meldet sich innerhalb von 24 Stunden mit Ihrer kostenlosen, unverbindlichen Wertermittlung und klärt mit Ihnen Vollmacht, Unterlagen und Zeitplan. Oder rufen Sie direkt an: 030 9919 490 81

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