Pflege zu Hause

24-Stunden-Betreuung – Hilfe rund um die Uhr, rechtssicher organisiert

Eine Betreuungskraft, die im Haushalt lebt, ermöglicht vielen Menschen, trotz hohen Hilfebedarfs zu Hause zu bleiben. Der Begriff „24-Stunden-Betreuung" ist allerdings irreführend – und das Modell ist rechtlich anspruchsvoll. Dieser Ratgeber erklärt ehrlich die legalen Modelle, realistische Kosten und worauf Sie achten müssen, damit Sie nicht ungewollt zum Arbeitgeber mit Nachzahlungsrisiko werden.

Lächelnde Betreuerin steht hinter einem entspannten älteren Mann auf dem Sofa

Warum „24 Stunden" irreführend ist

Niemand darf rund um die Uhr arbeiten. Das Arbeitszeitgesetz erlaubt im Schnitt höchstens 8 Stunden pro Tag (kurzfristig bis 10), in der Regel maximal 48 Stunden pro Woche, dazu mindestens 11 Stunden ununterbrochene Ruhe, freie Tage und Urlaub. Korrekt spricht man deshalb von „Live-in-Betreuung": Eine Betreuungskraft wohnt im Haushalt und ist präsent – aber nicht ununterbrochen im Dienst. Für eine echte Versorgung rund um die Uhr braucht es daher meist mehrere Kräfte oder ergänzende Hilfen.

Die drei legalen Modelle

1. Entsendemodell (am häufigsten)

So funktioniert es: Eine ausländische Agentur (z. B. in Polen) beschäftigt die Betreuungskraft und entsendet sie nach Deutschland; dort bleibt sie sozialversichert.

Pflicht: Die A1-Bescheinigung (Nachweis der Sozialversicherung im Heimatland) muss vor Beginn vorliegen – unbedingt vorlegen lassen.

2. Arbeitgebermodell

So funktioniert es: Sie (bzw. die pflegebedürftige Person) stellen die Kraft selbst an.

Aufwand: volle Arbeitgeberpflichten – Anmeldung, Sozialabgaben, Lohnsteuer, Arbeitszeitnachweise, Urlaub. Rechtlich klar, aber organisatorisch aufwendig.

3. Selbstständige Betreuungskraft

So funktioniert es: Eine selbstständige Kraft wird beauftragt.

Risiko: Bei weisungsgebundener Tätigkeit in einem Haushalt liegt meist Scheinselbstständigkeit vor – mit Nachzahlungen und Haftung. Von Verbraucherschützern kritisch gesehen.

Mindestlohn – auch für Bereitschaftszeiten

Das ist der entscheidende Punkt: Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle geleisteten Stunden – einschließlich Bereitschaft. Das hat das Bundesarbeitsgericht 2021 (Az. 5 AZR 505/20, „bulgarische Betreuerin") entschieden: Auch Bereitschaftszeit ist wie Arbeitszeit zu vergüten. Im Privathaushalt gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn (2025: 12,82 €/Std., seit 1.1.2026: 13,90 €/Std.). Wer eine seriöse, durchgehend anwesende Kraft korrekt bezahlt, kommt deshalb nicht auf „Schnäppchenpreise".

Was es realistisch kostet

ModellOrientierung pro Monat (legal)
Entsendemodell (über Agentur)ca. 2.500–3.500 € + Vermittlungsgebühr
Direktanstellung (Arbeitgebermodell)ab ca. 2.800 € inkl. Arbeitgeberanteile

Warnsignal: Angebote deutlich unter ~2.500 €/Monat sind häufig nicht voll legal (Verstöße gegen Mindestlohn oder Arbeitszeit). Der vermeintliche Spareffekt kann teuer werden – siehe Risiken.

Finanzierung & Zuschüsse

Die Pflegekasse zahlt keine eigene „24-Stunden-Pflege", aber Sie können mehrere Leistungen einsetzen:

  • Pflegegeld (ab Pflegegrad 2: 347 € / 599 € / 800 € / 990 €),
  • Entlastungsbetrag 131 €/Monat (ab Pflegegrad 1, für anerkannte Betreuungsangebote),
  • Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (gemeinsamer Jahresbetrag 3.539 €).

Mehr dazu auf der Seite Finanzen & Zuschüsse. Pflegekosten können zudem steuerlich absetzbar sein (bitte steuerlich prüfen lassen).

Risiken & rote Linien

  • Schwarzarbeit: keine Anmeldung/keine A1-Bescheinigung – illegal, mit Bußgeldern und Beitragsnachzahlungen.
  • Scheinselbstständigkeit: „selbstständige" Kraft, die faktisch weisungsgebunden im Haushalt arbeitet – Nachforderungen treffen den Haushalt.
  • Arbeitszeit- und Mindestlohnverstöße: als (Mit-)Arbeitgeber haften Sie mit.
  • Versorgungslücke bei Krankheit/Urlaub der Kraft – klare Vertretungsregelung verlangen.

Wichtiger Hinweis: Die rechtliche Bewertung (u. a. ob der allgemeine oder der höhere Pflege-Mindestlohn gilt, und ob eine Selbstständigkeit anerkannt wird) hängt vom Einzelfall ab. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung – lassen Sie Verträge vor Abschluss prüfen (z. B. Verbraucherzentrale, Fachanwalt für Arbeitsrecht).

Checkliste für die Auswahl

  • Liegt eine gültige A1-Bescheinigung vor (Entsendemodell)?
  • Sind Arbeits- und Ruhezeiten, freie Tage und Urlaub schriftlich geregelt?
  • Ist der Mindestlohn auch für Bereitschaftszeiten berücksichtigt?
  • Gibt es einen deutschen Ansprechpartner und eine Vertretungsregelung bei Ausfall?
  • Sind Haftpflicht-/Unfallversicherung und die Gesamtkosten transparent?
  • Finger weg von „selbstständigen" Einzelkräften ohne echte Selbstständigkeit.
Dieser Ratgeber bietet allgemeine, sorgfältig recherchierte Informationen (Stand 2025/2026) und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Das Thema ist rechtlich anspruchsvoll (Arbeits-, Mindestlohn- und Sozialversicherungsrecht); lassen Sie Verträge im Einzelfall fachkundig prüfen. Unabhängige Hinweise gibt die Verbraucherzentrale.

Häufige Fragen

Darf eine Person wirklich 24 Stunden am Tag arbeiten?

Nein. Das Arbeitszeitgesetz verbietet das. „24-Stunden-Betreuung" meint Anwesenheit im Haushalt, nicht durchgehenden Dienst – für echte Rund-um-die-Uhr-Versorgung braucht es mehrere Kräfte oder ergänzende Hilfen.

Muss auch Bereitschaftszeit bezahlt werden?

Ja. Das Bundesarbeitsgericht hat 2021 entschieden, dass Bereitschaftszeit mit mindestens dem gesetzlichen Mindestlohn zu vergüten ist. Das macht sehr günstige Angebote unrealistisch.

Was ist die A1-Bescheinigung?

Sie weist nach, dass eine entsandte Betreuungskraft in ihrem Heimatland sozialversichert ist. Ohne gültige A1 droht Schwarzarbeit – lassen Sie sie sich immer vor Beginn vorlegen.

Was kostet eine legale 24-Stunden-Betreuung?

Realistisch etwa 2.500–3.500 € pro Monat plus Vermittlungsgebühr. Deutlich günstigere Angebote sind oft nicht vollständig legal.

Zahlt die Pflegekasse die 24-Stunden-Betreuung?

Nicht direkt. Sie können aber Pflegegeld, den Entlastungsbetrag und die Verhinderungs-/Kurzzeitpflege einsetzen, um die Kosten zu senken.

Warum ist eine „selbstständige" Betreuerin riskant?

Arbeitet sie weisungsgebunden allein in einem Haushalt, liegt meist Scheinselbstständigkeit vor. Sozialabgaben und Steuern können nachgefordert werden – und der Haushalt haftet.

Sie überlegen, eine Betreuung im Haushalt zu organisieren?

Wir erklären Ihnen die Modelle ehrlich, zeigen Stolperfallen auf und helfen, eine seriöse, rechtssichere Lösung zu finden. Kostenlos und unverbindlich.