Welcher Pflegegrad ist realistisch?
Beantworten Sie 6 kurze Fragen und erhalten Sie sofort eine erste Einschätzung des möglichen Pflegegrads – kostenlos, ohne Anmeldung und ohne Verpflichtung. Grundlage ist das offizielle Punktesystem des Medizinischen Dienstes (§ 15 SGB XI).
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Ihre Anfrage ist eingegangen. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden und unterstützen Sie beim Pflegegrad-Antrag – in Ruhe und ohne jede Verpflichtung.
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So rechnet der Pflegegrad-Rechner
Seit 2017 wird die Pflegebedürftigkeit nach dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA) bewertet (§ 15 SGB XI). Entscheidend ist, wie selbstständig ein Mensch im Alltag noch ist – in sechs Lebensbereichen („Modulen"), die unterschiedlich stark gewichtet werden:
| Modul | Lebensbereich | Gewicht |
|---|---|---|
| 1 | Mobilität | 10 % |
| 2 + 3 | Geistige Fähigkeiten / Verhalten & Psyche (der höhere Wert zählt) | 15 % |
| 4 | Selbstversorgung | 40 % |
| 5 | Umgang mit Krankheit & Therapie | 20 % |
| 6 | Alltag & soziale Kontakte | 15 % |
Aus Ihren Angaben werden gewichtete Punkte (0 bis 100) berechnet. Diese Gesamtpunktzahl ergibt den Pflegegrad:
| Gewichtete Punkte | Pflegegrad | Bedeutung |
|---|---|---|
| unter 12,5 | kein Pflegegrad | noch keine erhebliche Beeinträchtigung |
| 12,5 – unter 27 | Pflegegrad 1 | geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit |
| 27 – unter 47,5 | Pflegegrad 2 | erhebliche Beeinträchtigung |
| 47,5 – unter 70 | Pflegegrad 3 | schwere Beeinträchtigung |
| 70 – unter 90 | Pflegegrad 4 | schwerste Beeinträchtigung |
| 90 – 100 | Pflegegrad 5 | schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen |
Dieser Rechner ist bewusst vereinfacht: Sie schätzen je Modul den Grad der Beeinträchtigung selbst ein, statt jede Einzelfrage des Gutachters zu beantworten. Das ergibt eine gute erste Orientierung – die genaue Punktzahl ermittelt der Medizinische Dienst beim Hausbesuch.
Häufige Fragen zum Pflegegrad
Wie genau ist der Rechner?
Er bildet das offizielle Punktesystem nach, vereinfacht es aber: Sie schätzen je Lebensbereich selbst ein, wie viel Hilfe nötig ist. Das ergibt eine gute Orientierung, ist aber keine Begutachtung. Den genauen Pflegegrad stellt der Medizinische Dienst nach einem Hausbesuch fest – das Ergebnis kann abweichen.
Wer stellt den Pflegegrad offiziell fest?
Sie stellen einen formlosen Antrag bei Ihrer Pflegekasse (telefonisch, schriftlich oder online). Die Kasse beauftragt den Medizinischen Dienst (bei privater Versicherung MEDICPROOF) mit einem Gutachten. Eine Gutachterin oder ein Gutachter kommt zum Hausbesuch und bewertet die Selbstständigkeit in den sechs Modulen.
Was bringt mir ein Pflegegrad?
Mit einem Pflegegrad stehen Leistungen der Pflegeversicherung zu – je nach Grad zum Beispiel Pflegegeld, Pflegesachleistungen, ein Entlastungsbetrag, Zuschüsse zu Hilfsmitteln und zum barrierefreien Umbau. Einen Überblick geben wir auf der Seite Finanzen & Zuschüsse.
Der Rechner zeigt „kein Pflegegrad" – was nun?
Schon bei beginnendem Hilfebedarf kann sich ein Antrag lohnen, denn die Einschätzung des Medizinischen Dienstes kann anders ausfallen. Wird der Antrag abgelehnt oder ein zu niedriger Grad vergeben, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Wir helfen Ihnen dabei.
Wie kann ich Hilfe beim Antrag bekommen?
Wir unterstützen Sie kostenlos und unverbindlich: beim Stellen des Antrags, beim Zusammenstellen der Unterlagen und mit Tipps zur Vorbereitung auf den Begutachtungstermin (zum Beispiel ein Pflegetagebuch). Fordern Sie einfach oben im Rechner die kostenlose Hilfe an oder rufen Sie uns an.