Pflegegrad-Rechner

Welcher Pflegegrad ist realistisch?

Beantworten Sie 6 kurze Fragen und erhalten Sie sofort eine erste Einschätzung des möglichen Pflegegrads – kostenlos, ohne Anmeldung und ohne Verpflichtung. Grundlage ist das offizielle Punktesystem des Medizinischen Dienstes (§ 15 SGB XI).

Modul 1 von 6 · Mobilität

Wie selbstständig kann sich die Person fortbewegen?

Zum Beispiel aufstehen, sich umsetzen, in der Wohnung gehen, Treppen steigen.

Modul 2 von 6 · Geistige Fähigkeiten

Wie steht es um Gedächtnis, Orientierung und Verstehen?

Sich örtlich und zeitlich zurechtfinden, Personen erkennen, Gespräche verstehen, Entscheidungen treffen.

Modul 3 von 6 · Verhalten & Psyche

Gibt es psychische Probleme oder herausforderndes Verhalten?

Zum Beispiel nächtliche Unruhe, Ängste, Niedergeschlagenheit, Aggression oder Abwehr von Hilfe.

Modul 4 von 6 · Selbstversorgung

Wie selbstständig ist die Person bei der täglichen Selbstversorgung?

Zum Beispiel Waschen, Duschen, An- und Auskleiden, Essen und Trinken, Toilette.

Modul 5 von 6 · Umgang mit Krankheit & Therapie

Wie gut kommt die Person mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen zurecht?

Medikamente nehmen, Verbände/Wunden, Blutzucker messen, Arzt- und Therapiebesuche – allein bewältigen.

Modul 6 von 6 · Alltag & soziale Kontakte

Wie selbstständig gestaltet die Person den Alltag und soziale Kontakte?

Den Tagesablauf einteilen, sich beschäftigen, mit anderen Menschen in Kontakt bleiben.

Ihre erste Einschätzung:

Das ist eine unverbindliche Orientierung nach dem offiziellen Punktesystem. Verbindlich entscheidet allein das Gutachten des Medizinischen Dienstes (bei privater Pflegeversicherung: MEDICPROOF). Pflegegrad 5 kann in besonderen Fällen auch ohne 90 Punkte zuerkannt werden (besondere Bedarfskonstellation).

Möchten Sie den Pflegegrad beantragen oder sich auf die Begutachtung vorbereiten? Wir unterstützen Sie kostenlos und unverbindlich – beim Antrag, bei den Unterlagen und mit Tipps für den Begutachtungstermin.

Oder rufen Sie uns an: 030 9919 490 81 (Mo – So, 8 – 20 Uhr)

Wie dürfen wir Sie erreichen?

Ein persönlicher Ansprechpartner meldet sich innerhalb von 24 Stunden – in Ruhe und ohne jede Verpflichtung.

Frage 1 von 6
  • Kostenlos & unverbindlich
  • Sofort-Ergebnis ohne Anmeldung
  • Nach dem offiziellen Punktesystem

Vielen Dank, Sie.

Ihre Anfrage ist eingegangen. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden und unterstützen Sie beim Pflegegrad-Antrag – in Ruhe und ohne jede Verpflichtung.

Dringend? Rufen Sie uns an: 030 9919 490 81

So rechnet der Pflegegrad-Rechner

Seit 2017 wird die Pflegebedürftigkeit nach dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA) bewertet (§ 15 SGB XI). Entscheidend ist, wie selbstständig ein Mensch im Alltag noch ist – in sechs Lebensbereichen („Modulen"), die unterschiedlich stark gewichtet werden:

ModulLebensbereichGewicht
1Mobilität10 %
2 + 3Geistige Fähigkeiten / Verhalten & Psyche (der höhere Wert zählt)15 %
4Selbstversorgung40 %
5Umgang mit Krankheit & Therapie20 %
6Alltag & soziale Kontakte15 %

Aus Ihren Angaben werden gewichtete Punkte (0 bis 100) berechnet. Diese Gesamtpunktzahl ergibt den Pflegegrad:

Gewichtete PunktePflegegradBedeutung
unter 12,5kein Pflegegradnoch keine erhebliche Beeinträchtigung
12,5 – unter 27Pflegegrad 1geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
27 – unter 47,5Pflegegrad 2erhebliche Beeinträchtigung
47,5 – unter 70Pflegegrad 3schwere Beeinträchtigung
70 – unter 90Pflegegrad 4schwerste Beeinträchtigung
90 – 100Pflegegrad 5schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen

Dieser Rechner ist bewusst vereinfacht: Sie schätzen je Modul den Grad der Beeinträchtigung selbst ein, statt jede Einzelfrage des Gutachters zu beantworten. Das ergibt eine gute erste Orientierung – die genaue Punktzahl ermittelt der Medizinische Dienst beim Hausbesuch.

Wichtiger Hinweis: Das Ergebnis ist eine unverbindliche Orientierung und ersetzt kein Gutachten. Verbindlich über den Pflegegrad entscheidet die Pflegekasse auf Grundlage der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) bzw. MEDICPROOF (private Pflegeversicherung). Pflegegrad 5 kann auch über eine „besondere Bedarfskonstellation" zuerkannt werden. Dies ist keine Rechts- oder Sozialberatung.

Häufige Fragen zum Pflegegrad

Wie genau ist der Rechner?

Er bildet das offizielle Punktesystem nach, vereinfacht es aber: Sie schätzen je Lebensbereich selbst ein, wie viel Hilfe nötig ist. Das ergibt eine gute Orientierung, ist aber keine Begutachtung. Den genauen Pflegegrad stellt der Medizinische Dienst nach einem Hausbesuch fest – das Ergebnis kann abweichen.

Wer stellt den Pflegegrad offiziell fest?

Sie stellen einen formlosen Antrag bei Ihrer Pflegekasse (telefonisch, schriftlich oder online). Die Kasse beauftragt den Medizinischen Dienst (bei privater Versicherung MEDICPROOF) mit einem Gutachten. Eine Gutachterin oder ein Gutachter kommt zum Hausbesuch und bewertet die Selbstständigkeit in den sechs Modulen.

Was bringt mir ein Pflegegrad?

Mit einem Pflegegrad stehen Leistungen der Pflegeversicherung zu – je nach Grad zum Beispiel Pflegegeld, Pflegesachleistungen, ein Entlastungsbetrag, Zuschüsse zu Hilfsmitteln und zum barrierefreien Umbau. Einen Überblick geben wir auf der Seite Finanzen & Zuschüsse.

Der Rechner zeigt „kein Pflegegrad" – was nun?

Schon bei beginnendem Hilfebedarf kann sich ein Antrag lohnen, denn die Einschätzung des Medizinischen Dienstes kann anders ausfallen. Wird der Antrag abgelehnt oder ein zu niedriger Grad vergeben, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Wir helfen Ihnen dabei.

Wie kann ich Hilfe beim Antrag bekommen?

Wir unterstützen Sie kostenlos und unverbindlich: beim Stellen des Antrags, beim Zusammenstellen der Unterlagen und mit Tipps zur Vorbereitung auf den Begutachtungstermin (zum Beispiel ein Pflegetagebuch). Fordern Sie einfach oben im Rechner die kostenlose Hilfe an oder rufen Sie uns an.

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