Was kostet ein barrierefreies Bad? Kosten und Eigenanteil nach Zuschuss.
Ein barrierefreies Bad kostet je nach Umfang grob 3.000 € bis 25.000 €. Die gute Nachricht: Mit Pflegegrad zahlt die Pflegekasse bis zu 4.180 € je Maßnahme – dazu kommen KfW und Steuervorteil. Das kann Ihren Eigenanteil deutlich senken. Hier sehen Sie die Spannen Maßnahme für Maßnahme.
- Preis-Spannen je Maßnahme (Stand 2026)
- Bis zu 4.180 € Zuschuss je Maßnahme (mit Pflegegrad)
- KfW & Steuer können den Eigenanteil weiter senken
- Kostenlose Beratung & Hilfe beim Zuschussantrag
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Kurz & knapp: Kosten und Eigenanteil
- ✓Ein Wannentausch zur bodengleichen Dusche kostet grob 3.000–8.000 €, ein kompletter barrierefreier Umbau etwa 15.000–25.000 €.
- ✓Mit Pflegegrad (ab 1) zahlt die Pflegekasse bis zu 4.180 € je Maßnahme – das kann den Eigenanteil deutlich senken.
- ✓KfW (Zuschuss/Kredit) und Steuer (§ 35a EStG) helfen zusätzlich, auch ohne Pflegegrad.
- ✓Was am Ende übrig bleibt, hängt vom Angebot, vom bewilligten Zuschuss und vom Ausgangszustand des Bades ab – einen festen Eigenanteil versprechen wir vorab nicht.
Was kostet ein barrierefreies Bad? Die Kosten-Spannen
Die Preise schwanken stark, weil Abriss, Abdichtung, Estrich, Fliesen und Sanitärinstallation je nach Ausgangszustand sehr unterschiedlich ausfallen. Die folgenden Werte sind Marktrichtwerte (Stand 2025/2026) – maßgeblich ist immer Ihr konkretes Angebot.
| Umfang des Umbaus | Orientierung (Richtwerte) |
|---|---|
| Nur bodengleiche Dusche (Wannentausch) | ca. 3.000–8.000 € |
| Teilumbau (Dusche + Griffe + Armaturen) | ca. 5.000–10.000 € |
| Kompletter barrierefreier Umbau | ca. 15.000–25.000 € |
Richtwerte, objektabhängig. Den genauen Preis nennt Ihr individuelles Angebot.
Warum die Spanne so groß ist: Ein reiner Wannentausch im gut zugänglichen Bad ist deutlich günstiger als ein Komplettumbau, bei dem Boden, Wände, Leitungen, Türen und Sanitärobjekte erneuert werden. Lage, Aufbauhöhe und gewünschte Ausstattung spielen ebenfalls eine Rolle.
Was einzelne Maßnahmen ungefähr kosten
Ein barrierefreies Bad besteht meist aus mehreren Bausteinen. Welche davon nötig sind, hängt von Ihrem Bad und Ihrer Beweglichkeit ab. Das sind die wichtigsten Maßnahmen – ein normgerechter Aufbau (DIN 18040-2) ist auch für später (Rollator oder Rollstuhl) vorteilhaft:
- Bodengleiche (begehbare) Dusche statt Wanne oder Duschtasse mit Rand – die wichtigste Einzelmaßnahme.
- Haltegriffe an Dusche und WC, ein Klappsitz in der Dusche.
- Rutschhemmende Fliesen (R10/R11) und Einhebel- oder Thermostatarmaturen (Verbrühschutz).
- Türen verbreitern (mind. 90 cm) und möglichst nach außen öffnend.
- Unterfahrbares Waschbecken und ein etwas höheres WC.
Die kleineren Maßnahmen wie Haltegriffe, Klappsitz oder rutschhemmende Beläge fallen preislich kaum ins Gewicht. Den größten Kostenblock macht fast immer der Tausch von Wanne zu bodengleicher Dusche aus – wegen Abriss, neuer Abdichtung, Ablauf mit Gefälle und Fliesenarbeiten. Genau dieser Tausch ist aber auch die Maßnahme, die die Pflegekasse bezuschusst.
Tipp: Ob eine bodengleiche Dusche auch im Altbau möglich ist, hängt vor allem von der Aufbauhöhe für Ablauf und Gefälle (2–3 %) ab. Bei wenig Höhe helfen flache Abläufe oder eine Pumpenlösung. Das prüfen wir bei einer kostenlosen Beratung mit Ihnen.

Was bleibt für Sie übrig? Das rechnen wir gemeinsam durch.
Welche Maßnahmen sind förderfähig, wie hoch fällt Ihr Zuschuss voraussichtlich aus, was lässt sich über KfW oder Steuer noch holen? Diese Fragen klären wir bei einer kostenlosen, unverbindlichen Beratung – und helfen Ihnen auf Wunsch auch beim Zuschussantrag.
Was die Pflegekasse zahlt – bis zu 4.180 € je Maßnahme
Das ist der wichtigste Hebel beim Eigenanteil: Wer einen Pflegegrad hat (bereits ab Pflegegrad 1), bekommt von der Pflegekasse für „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen" einen Zuschuss von bis zu 4.180 € je Maßnahme (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Der Umbau von der Wanne zur bodengleichen Dusche gilt als eine solche Maßnahme – der Zuschuss deckt sie oft fast vollständig.
Mehrere Berechtigte: Leben mehrere Anspruchsberechtigte zusammen (z. B. ein Paar oder eine Wohngemeinschaft), sind bis zu 4 × 4.180 € = 16.720 € je Maßnahme möglich. Verschlechtert sich die Pflegesituation später deutlich, kann zudem ein erneuter Zuschuss für eine weitere Maßnahme in Frage kommen.
Wichtig für die Höhe Ihres Eigenanteils: Der Zuschuss ist antrags- und genehmigungsabhängig. Sie brauchen einen anerkannten Pflegegrad, müssen den Antrag vor der Auftragsvergabe stellen, und die Pflegekasse muss die Maßnahme bewilligen. Erst danach steht fest, wie viel tatsächlich übernommen wird.
Goldene Regel: erst beantragen, dann beauftragen. Der Pflegekassen-Zuschuss muss vor Beginn der Maßnahme beantragt und bewilligt sein – und „Beginn" ist schon die Auftragsvergabe an den Handwerker, nicht erst der Baustart. Wer zuerst beauftragt, riskiert den Zuschuss.
Was KfW und Steuer zahlen – auch ohne Pflegegrad
Auch ohne Pflegegrad oder ergänzend zum Pflegekassen-Zuschuss gibt es Wege, den Eigenanteil zu senken:
- KfW-Investitionszuschuss 455-B: 10 % der Kosten, max. 2.500 € je Einzelmaßnahme; beim Maßnahmenpaket „Altersgerechtes Haus" 12,5 %, max. 6.250 €. Unabhängig von Alter und Pflegegrad. Die Bundesmittel sind begrenzt – das Programm war zeitweise ausgesetzt; prüfen Sie die aktuelle Verfügbarkeit vor dem Antrag auf kfw.de.
- KfW-Förderkredit 159: zinsgünstiges Darlehen bis 50.000 € – sinnvoll bei größeren Vorhaben oder wenn der Zuschuss-Topf gerade erschöpft ist. Antrag über die Hausbank, ebenfalls vor der Auftragsvergabe.
- Steuer (§ 35a Abs. 3 EStG): 20 % der Arbeits- und Lohnkosten (nicht das Material), höchstens 1.200 € im Jahr, direkt von der Steuer – ohne Pflegegrad, für Eigentümer und Mieter. Voraussetzung: Rechnung und Überweisung (keine Barzahlung).
Kombinieren ja – doppelt fördern nein: Sie dürfen verschiedene Kostenanteile unterschiedlichen Töpfen zuordnen (z. B. die Dusche über die Pflegekasse, eine weitere Maßnahme über die KfW, die restlichen selbst getragenen Lohnkosten über die Steuer). Derselbe Euro darf aber nicht aus zwei Töpfen kommen. Bei Zuschuss und Kredit der KfW gilt: für dasselbe Vorhaben das eine oder das andere.
Was als Eigenanteil bleibt
Der Eigenanteil ist das, was nach allen Zuschüssen übrig bleibt. Wie hoch er ausfällt, lässt sich seriös erst nach Angebot und Förderzusage sagen – an einem Beispiel wird aber das Prinzip deutlich:
Beispiel: Kostet der Tausch von Wanne zu bodengleicher Dusche etwa 6.000 € und die Pflegekasse bewilligt den Zuschuss, kann sie einen großen Teil davon übernehmen. Der verbleibende Betrag lässt sich über die Steuerermäßigung (§ 35a) oder – ohne Pflegegrad – über die KfW oft weiter senken. So bleibt häufig ein überschaubarer Eigenanteil. (Beispielhafte Größenordnung, kein verbindliches Angebot.)
Drei Faktoren bestimmen Ihren Eigenanteil:
- Der Umfang des Umbaus. Reiner Wannentausch oder Komplettumbau – das ist der größte Hebel (siehe Kosten-Tabelle oben).
- Der bewilligte Zuschuss. Mit Pflegegrad bis 4.180 €, sofern die Pflegekasse die Maßnahme genehmigt. Ohne Pflegegrad bleiben KfW und Steuer.
- Der Ausgangszustand. Je mehr Abriss, neue Abdichtung und Fliesenarbeit nötig sind, desto höher die Gesamtkosten – und damit potenziell der Eigenanteil.
Einen festen, garantierten Eigenanteil können wir vorab nicht versprechen – dafür hängt zu viel vom Einzelfall und von der Bewilligung der Pflegekasse ab. Gern rechnen wir Ihre Situation aber kostenlos mit Ihnen durch und schätzen realistisch, was übrig bleibt.
Kosten in der Mietwohnung
Mieter haben nach § 554 BGB in der Regel Anspruch auf die Zustimmung des Vermieters zu einem barrierefreien Badumbau, wenn die Maßnahme zumutbar ist. Üblich ist eine Kaution für den späteren Rückbau. Holen Sie die Zustimmung vor Beginn schriftlich ein. Den Pflegekassen-Zuschuss und die Steuerermäßigung können Sie auch als Mieter für Ihre selbst bewohnte Wohnung nutzen.
Häufige Fragen zu den Kosten
Was kostet ein barrierefreies Bad insgesamt?
Je nach Umfang grob 3.000–25.000 €: ein reiner Wannentausch zur bodengleichen Dusche etwa 3.000–8.000 €, ein Teilumbau 5.000–10.000 €, ein kompletter barrierefreier Umbau 15.000–25.000 €. Das sind Marktrichtwerte (Stand 2025/2026) – der genaue Preis steht in Ihrem konkreten Angebot.
Was kostet der Umbau von Wanne zu Dusche?
Je nach Fliesen- und Abdichtungsaufwand grob 3.000–8.000 €. Mit dem Pflegekassen-Zuschuss von bis zu 4.180 € (mit Pflegegrad) und gegebenenfalls KfW oder Steuervorteil bleibt davon oft nur ein überschaubarer Eigenanteil.
Wie viel zahlt die Pflegekasse zum Badumbau?
Mit Pflegegrad (ab Pflegegrad 1) bis zu 4.180 € je Maßnahme (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Leben mehrere Anspruchsberechtigte zusammen, sind bis zu 16.720 € möglich. Wichtig: Der Zuschuss ist antrags- und genehmigungsabhängig – den Antrag vor der Auftragsvergabe stellen.
Was bleibt am Ende als Eigenanteil?
Das hängt von drei Dingen ab: dem Umfang des Umbaus, dem bewilligten Zuschuss und dem Ausgangszustand des Bades. Einen festen Eigenanteil können wir vorab nicht versprechen – mit Pflegegrad und Förderung bleibt aber häufig nur ein überschaubarer Betrag. Gern rechnen wir Ihre Situation kostenlos mit Ihnen durch.
Geht das auch ohne Pflegegrad?
Ja. Ohne Pflegegrad entfällt zwar der Pflegekassen-Zuschuss, aber es bleiben der KfW-Kredit 159, – sofern verfügbar – der KfW-Zuschuss 455-B (10 %, max. 2.500 €) sowie die Steuerermäßigung nach § 35a EStG (20 %, max. 1.200 €/Jahr).
Kann ich Pflegekasse, KfW und Steuer kombinieren?
Ja, aber nicht für denselben Euro. Sie dürfen verschiedene Kostenanteile unterschiedlichen Töpfen zuordnen. Eine doppelte Förderung desselben Kostenanteils ist ausgeschlossen. Bei der KfW gilt zudem: Zuschuss oder Kredit für dasselbe Vorhaben, nicht beides.
Worauf muss ich vor der Beauftragung achten?
Beantragen Sie den Pflegekassen-Zuschuss und die KfW-Förderung, bevor Sie den Handwerker beauftragen. Als „Beginn" gilt schon die Auftragsvergabe – nicht erst der Baustart. Eine reine Planung oder ein Kostenvoranschlag ist noch kein Beginn. Die Steuerermäßigung (§ 35a) holen Sie dagegen erst mit der Steuererklärung.
Geht der Umbau auch in der Mietwohnung?
Ja. Mieter haben nach § 554 BGB meist Anspruch auf die Zustimmung des Vermieters, wenn die Maßnahme zumutbar ist. Den Pflegekassen-Zuschuss und die Steuerermäßigung können Sie auch als Mieter für Ihre selbst bewohnte Wohnung nutzen.
Was Ihr Bad kostet – und was übrig bleibt. Klären wir gemeinsam.
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