Immobilie im Alter verkaufen oder verwerten – ehrlich beraten.
Verkaufen, vermieten oder „verrenten"? Wenn ein Umzug ins Betreute Wohnen, in eine barrierefreie Wohnung oder ins Pflegeheim ansteht, klären wir mit Ihnen, was Ihre Immobilie realistisch wert ist und welcher Weg wirklich zu Ihnen passt – verständlich, ehrlich und ohne Druck.
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Vertiefende Ratgeber rund um den Verkauf
Jede Lebenslage hat ihre eigenen Fragen – wählen Sie den Ratgeber, der zu Ihrer Situation passt.
Beim Umzug in die Pflege
Zeitplan, Ablauf und Steuern, wenn der Umzug ins Pflegeheim, in eine Pflege-WG oder ins betreute Wohnen ansteht.
Zum Ratgeber →Immobilie der Eltern verkaufen
Vollmacht oder Betreuung, Geschwister, Unterlagen und Räumung – der Leitfaden für Angehörige.
Zum Ratgeber →Geerbte Immobilie verkaufen
Erbschein, Grundbuch, Erbengemeinschaft und Steuern – Schritt für Schritt durch den Erbfall.
Zum Ratgeber →Verkauf wegen Pflegekosten
Sozialamt, Schonvermögen und die 100.000-€-Grenze – wann die Immobilie für die Pflege eingesetzt wird.
Zum Ratgeber →Was ist meine Immobilie wert?
Wertermittlung verständlich erklärt: Verfahren, Online-Rechner, Gutachter – und die kostenlose Bewertung.
Zum Ratgeber →Wohnungswert-Rechner Berlin
In fünf Fragen sofort eine Orientierungs-Spanne für Ihre Berliner Wohnung – kostenlos und ohne Kontaktzwang.
Zum Rechner →Wann sich ein Verkauf oder eine Verwertung lohnt
Ein Eigenheim ist oft das Ergebnis eines ganzen Lebens. Sich davon zu trennen, fällt schwer. Mit den Jahren ändert sich aber, was ein Zuhause leisten muss – und manchmal ist die Verwertung der Immobilie der Schritt, der für alle Beteiligten die meiste Sicherheit und Entlastung bringt. Typische Auslöser sind:
- Umzug in eine altersgerechte Wohnform – Betreutes Wohnen, eine barrierefreie Wohnung oder ein Pflegeheim. Das bisherige Haus wird nicht mehr genutzt.
- Barrieren und Aufwand – Treppen, viel Wohnfläche, Garten, Reparaturen, Grundsteuer und Energiekosten werden zur körperlichen und finanziellen Last.
- Pflegekosten finanzieren – Der Eigenanteil im Heim ist oft hoch. Reichen Rente und Erspartes nicht, lässt sich das im Haus gebundene Vermögen freisetzen.
- Mehr finanzieller Spielraum – „auf dem Papier" wohlhabend, aber bei der monatlichen Rente knapp: Eine Verwertung schafft Liquidität.
- Nachlass ordnen – Vermögen zu Lebzeiten regeln, Kinder unterstützen, Streit unter Erben vermeiden.
Wichtig bei Pflege & Sozialamt: Eine selbst genutzte Immobilie zählt grundsätzlich zum geschützten Vermögen – solange Ihr Ehe- oder eingetragener Lebenspartner darin wohnen bleibt, darf das Sozialamt keinen Verkauf verlangen. Zieht der alleinige Eigentümer dauerhaft ins Heim und wohnt niemand mehr im Haus, kann die Immobilie dagegen als verwertbar gelten.
Müssen die Kinder zahlen? Für die Pflegekosten der Eltern werden Kinder erst herangezogen, wenn ihr Bruttoeinkommen über 100.000 € im Jahr liegt (Angehörigen-Entlastungsgesetz). Die meisten Kinder zahlen nichts. Der Einzelfall gehört in eine fachliche Beratung.
Ihre Möglichkeiten im Überblick
Es gibt nicht „die eine" richtige Lösung – entscheidend sind Ihre Ziele: Brauchen Sie das Geld sofort? Wollen Sie ausziehen oder unbedingt wohnen bleiben? Sollen Erben bedacht werden? Der häufigste Weg ist der klassische Verkauf mit Auszug; daneben gibt es Alternativen, bei denen Sie wohnen bleiben können.
Sie wollen nicht (ganz) verkaufen? Es gibt Wege, Geld aus der Immobilie zu lösen und trotzdem wohnen zu bleiben – vermieten, Verkauf mit Wohnrecht/Leibrente, Umkehrhypothek oder Teilverkauf. Diese Modelle sind allerdings meist teurer und komplexer als ein normaler Verkauf, und es gibt keine pauschal beste Lösung. Alle Alternativen mit Vor- und Nachteilen – und worauf Sie achten müssen – erklären wir ausführlich auf der Seite Alternativen zum Verkauf.
Verkauf Schritt für Schritt
- Wert ermitteln – realistischen Marktpreis bestimmen (siehe unten).
- Unterlagen zusammenstellen – u. a. Grundbuchauszug, Energieausweis, Grundrisse, Wohnflächenberechnung; bei Eigentumswohnungen zusätzlich Teilungserklärung, Protokolle der Eigentümerversammlung und Hausgeldabrechnungen.
- Energieausweis besorgen – gesetzlich Pflicht, muss spätestens bei der Besichtigung vorliegen.
- Vermarkten – Exposé mit Fotos, Preis festlegen, inserieren – allein oder über einen Makler.
- Besichtigungen – Interessenten zeigen, Unterlagen bereithalten.
- Verhandeln & auswählen – Preis verhandeln und die Finanzierungsbestätigung des Käufers prüfen lassen.
- Notartermin – ein Immobilienverkauf ist ohne notarielle Beurkundung nicht gültig. Den Vertragsentwurf vorher in Ruhe prüfen (lassen).
- Abwicklung – Auflassungsvormerkung, Kaufpreiszahlung, Löschung alter Grundschulden, Eintragung des neuen Eigentümers.
- Übergabe – Schlüssel und Übergabeprotokoll mit Zählerständen.
Den Wert richtig ermitteln
Verlassen Sie sich nicht auf eine einzige Zahl. Es gibt drei übliche Wege:
- Online-Bewertung: schnell und kostenlos, aber nur eine grobe erste Orientierung.
- Makler-Einschätzung: oft kostenlos und marktnah. Achtung: Manche nennen bewusst einen hohen Wert, um den Auftrag zu bekommen – holen Sie mehrere Einschätzungen ein.
- Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen: am genauesten (z. B. für Erbauseinandersetzung oder Finanzamt), aber kostenpflichtig.
Den Wert bestimmen vor allem Lage, Größe, Zustand, Baujahr und der energetische Zustand. Ein zu hoher Startpreis schreckt ab und führt oft zu späteren Abschlägen – ein zu niedriger verschenkt Geld.

Was ist Ihre Immobilie wert – und welcher Weg passt zu Ihnen?
Wir beschäftigen uns jeden Tag mit dem Verkauf und der Verwertung von Häusern und Wohnungen beim Umzug ins altersgerechte Wohnen. In einem persönlichen Gespräch ordnen wir Ihre Situation in Ruhe ein: was Ihre Immobilie realistisch wert ist und welche Möglichkeiten für Sie und Ihre Angehörigen wirklich infrage kommen.
So treffen Sie Ihre Entscheidung auf einer verlässlichen Grundlage – ohne Druck und ohne sich allein durch Angebote und Vertragsmodelle arbeiten zu müssen. Auf Wunsch helfen wir Ihnen auch, einen passenden Umzugsdienst zu finden.
Kosten beim Verkauf – wer zahlt was
| Kostenpunkt | Wer zahlt? | Orientierung |
|---|---|---|
| Maklerprovision | geteilt: Verkäufer mind. die Hälfte | insgesamt meist ca. 3,57–7,14 % inkl. MwSt. (verhandelbar) |
| Notar & Grundbuch | überwiegend der Käufer | zusammen rund 1,5 % des Kaufpreises |
| Löschung alter Grundschulden | der Verkäufer | ca. 100–300 € |
| Energieausweis | der Verkäufer | je nach Ausweisart unterschiedlich |
| Vorfälligkeitsentschädigung (bei laufendem Kredit) | der Verkäufer | grob 5–10 % der Restschuld |
Seit Dezember 2020 gilt bundesweit: Beauftragt der Verkäufer den Makler, muss er mindestens die Hälfte der Provision selbst tragen – üblich ist die hälftige Teilung mit dem Käufer. Die Grunderwerbsteuer zahlt allein der Käufer und ist für Sie kein Kostenpunkt.
Tipp bei laufendem Kredit: Wird das Darlehen innerhalb der Zinsbindung abgelöst, darf die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Nach 10 Jahren ab Vollauszahlung können Sie den Kredit mit 6 Monaten Frist aber ohne diese Entschädigung kündigen (§ 489 BGB). Banken rechnen die Entschädigung oft zu hoch – die Verbraucherzentrale prüft die Berechnung für meist unter 100 €.
Steuern beim Verkauf
Beim Verkauf kann Spekulationssteuer auf den Gewinn anfallen – aber längst nicht immer:
- Selbst genutzte Immobilie: In aller Regel steuerfrei, wenn Sie im Verkaufsjahr und in den beiden Jahren davor selbst darin gewohnt haben.
- Vermietete Immobilie: steuerpflichtig, wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als 10 Jahre liegen. Nach Ablauf der zehn Jahre ist der Gewinn steuerfrei.
- Höhe: richtet sich nach Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz; Gewinne bis 1.000 € im Jahr bleiben frei.
Wer die Immobilie zu Lebzeiten an die Kinder übertragen möchte, kann Steuern sparen: Die Freibeträge (Kinder 400.000 €, Ehe-/Lebenspartner 500.000 €) lassen sich alle zehn Jahre erneut nutzen, und ein behaltenes Nießbrauchrecht mindert die Schenkungssteuer.
Bitte beachten: Steuern, Schenkung, Erbfolge und Nießbrauch sind komplex und hängen stark vom Einzelfall ab (Pflichtteil, Rückforderung, Sozialamt). Die Angaben hier sind allgemein und können sich ändern. Lassen Sie sich vor einer Entscheidung von Steuerberatung und Notar beraten.
Typische Fehler vermeiden
- Falscher Preis – zu hoch schreckt ab, zu niedrig verschenkt Geld. Mehrere Bewertungen einholen.
- Unvollständige Unterlagen oder fehlender Energieausweis verzögern den Verkauf und schaffen Misstrauen.
- Druck und unseriöse Angebote – Vorsicht bei unaufgeforderten Kaufangeboten, Zeitdruck und Lockversprechen, besonders bei Verrentungen.
- Verträge nicht prüfen lassen – der Notar beurkundet neutral, er berät nicht einseitig zu Ihrem Vorteil. Lassen Sie wichtige Verträge vorab unabhängig prüfen.
- Emotionale Eile – Verkäufe „unter Druck" (Pflegefall, Trauerfall) führen oft zu schlechten Konditionen. Nehmen Sie sich, wo möglich, Zeit und holen Sie Hilfe.
Hausauflösung & Umzug
Räumen Sie idealerweise vor dem ersten Besichtigungstermin – leere, gepflegte Räume erzielen oft einen besseren Preis. Bewährt hat sich das Sortieren in vier Gruppen: behalten, verschenken, verkaufen und entsorgen. Sichern Sie zuerst alle wichtigen Dokumente (Kaufunterlagen, Versicherungen, Rentenunterlagen, Vollmachten, Patientenverfügung).
Eine professionelle Haushaltsauflösung kostet als grobe Orientierung etwa 500 € pro Zimmer – stark abhängig von Menge und Aufwand. Verwertbare Gegenstände können angerechnet werden; fragen Sie danach und vergleichen Sie mehrere Angebote. Planen Sie den Umzug altersgerecht und früh, am besten mit Helfern oder Angehörigen.
Checkliste – Schritt für Schritt vorgehen
- Situation klären: Wird Kapital sofort gebraucht (Pflege) oder geht es um Entlastung?
- Ziel festlegen: verkaufen, vermieten oder verrenten – ausziehen oder wohnen bleiben?
- Beratung einholen, bevor Sie etwas unterschreiben.
- Wert ermitteln – mehrere Einschätzungen, realistischer Preis.
- Unterlagen sammeln – Grundbuch, Energieausweis, Grundrisse, ggf. Teilungserklärung.
- Steuer & Kredit prüfen – Spekulationsfrist, Selbstnutzung, laufendes Darlehen.
- Vermarkten – allein oder mit Makler, mit Pflichtangaben zum Energieausweis.
- Käufer prüfen – Bonität und Finanzierung bestätigen lassen.
- Notarvertrag – Entwurf in Ruhe prüfen, dann beurkunden.
- Abwicklung, Übergabe, Umzug – Schritt für Schritt abschließen.
Häufige Fragen
Muss ich mein Haus verkaufen, wenn ich ins Pflegeheim ziehe?
Nicht automatisch. Wenn Rente und Erspartes für den Eigenanteil reichen, müssen Sie nicht verkaufen. Eine selbst genutzte Immobilie ist geschützt, solange Ihr Ehe- oder Lebenspartner darin wohnt. Lebt niemand mehr darin und reicht das Geld nicht, kann das Sozialamt eine Verwertung verlangen.
Müssen meine Kinder für meine Pflegekosten zahlen?
Erst, wenn ein Kind mehr als 100.000 € brutto im Jahr verdient. Die meisten Kinder müssen nichts zahlen. Der genaue Fall gehört in eine Beratung.
Kann ich verkaufen und trotzdem wohnen bleiben?
Ja – über Verrentungsmodelle (Leibrente, Verkauf mit Wohnrecht/Nießbrauch, Verkauf mit Rückmietung, Teilverkauf). Diese sind aber teurer und komplexer als ein normaler Verkauf. Lassen Sie jedes Angebot vorher unabhängig prüfen.
Wer zahlt den Makler beim Verkauf?
Seit Dezember 2020 trägt der Verkäufer, der den Makler beauftragt, mindestens die Hälfte der Provision; üblich ist die hälftige Teilung mit dem Käufer. Die Gesamthöhe (meist rund 3,57–7,14 % inkl. MwSt.) ist verhandelbar.
Welche Kosten habe ich als Verkäufer beim Notar?
Meist nur die Löschung alter Grundschulden (ca. 100–300 €). Beurkundung und Eigentumsumschreibung (zusammen rund 1,5 % des Preises) zahlt überwiegend der Käufer.
Muss ich beim Verkauf Steuern zahlen?
Nur Spekulationssteuer auf den Gewinn – und nur, wenn die Immobilie vermietet war und innerhalb von 10 Jahren verkauft wird. Wer selbst gewohnt hat (Verkaufsjahr + 2 Vorjahre), verkauft in der Regel steuerfrei.
Brauche ich einen Energieausweis?
Ja, er ist gesetzlich Pflicht. Er muss in der Verkaufsanzeige genannt werden und spätestens bei der Besichtigung vorliegen. Gültigkeit: 10 Jahre.
Was passiert mit meinem laufenden Kredit?
Er wird aus dem Verkaufserlös abgelöst. Innerhalb der Zinsbindung kann eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen (grob 5–10 % der Restschuld). Nach 10 Jahren ab Vollauszahlung ist die Kündigung ohne Entschädigung möglich (§ 489 BGB).
Verkaufen oder vermieten – was ist besser?
Verkaufen, wenn Sie Kapital brauchen oder den Aufwand loswerden wollen. Vermieten, wenn Sie das Geld nicht sofort benötigen und die Vermieterpflichten – selbst oder über eine Verwaltung – stemmen können.
Lohnt sich ein Teilverkauf?
Die Verbraucherzentrale ist kritisch: hohe Kosten, komplexe Verträge, Wertrisiko beim Verkäufer, unregulierter Markt. Oft sind ein klassischer Verkauf oder eine Leibrente günstiger. Nur nach unabhängiger Prüfung.
Sie überlegen, wie es mit Ihrer Immobilie weitergeht?
Beantworten Sie vier kurze Fragen – ein persönlicher Ansprechpartner meldet sich innerhalb von 24 Stunden mit Ihrer kostenlosen, unverbindlichen Wertermittlung. Ehrlich, diskret und ohne Druck.