Immobilie verkaufen

Geerbte Immobilie verkaufen – Schritt für Schritt

Ein geerbtes Haus oder eine geerbte Wohnung bringt Verantwortung in einer ohnehin schweren Zeit: Erbschein, Grundbuch, vielleicht mehrere Erben – und die Frage, was aus der Immobilie werden soll. Dieser Ratgeber erklärt verständlich, wann Sie verkaufen dürfen, welche Steuern eine Rolle spielen und wie der Verkauf Schritt für Schritt abläuft. Und wenn Sie möchten, begleiten wir Sie und Ihre Angehörigen persönlich.

Hausschlüssel und Vertragsunterlagen mit Holzhaus-Modell auf einem Tisch

Erste Schritte im Erbfall

Nach einem Abschied bleibt wenig Kraft für Verträge, Ämter und Termine – und trotzdem stehen plötzlich Entscheidungen an. Die gute Nachricht: Bei der Immobilie selbst müssen Sie nichts überstürzen. Sinnvoll ist es, zunächst die Lage zu ordnen:

  • Unterlagen sichten und sichern: Testament, Vollmachten, Kaufunterlagen der Immobilie, Versicherungen und laufende Verträge zusammentragen – am besten, bevor irgendetwas entschieden wird.
  • Erbschaft prüfen: Ob Sie das Erbe annehmen, will gut überlegt sein – etwa wenn Schulden auf der Immobilie lasten. Dafür gelten kurze gesetzliche Fristen; lassen Sie sich im Zweifel früh vom Nachlassgericht oder einer Anwältin beraten.
  • Laufende Pflichten klären: Versicherungen, Energieversorger und – bei Eigentumswohnungen – die Hausverwaltung über den Erbfall informieren, damit nichts unbeachtet weiterläuft.
  • Erst dann entscheiden: Verkaufen, vermieten oder selbst einziehen – diese Frage lässt sich in Ruhe klären, sobald die Erbenstellung feststeht.

Erbschein & Grundbuchberichtigung

Verkaufen können Sie, sobald Ihre Erbenstellung nachgewiesen ist – in der Regel durch einen Erbschein vom Nachlassgericht oder ein notarielles Testament samt Eröffnungsprotokoll. Liegt ein notarielles Testament vor, brauchen Sie den Erbschein also häufig gar nicht. Fehlt der Nachweis noch, planen Sie die Wartezeit des Nachlassgerichts realistisch in Ihren Zeitplan ein.

Gut zu wissen: Eine vorherige Umschreibung des Grundbuchs ist für den Verkauf nicht zwingend nötig. Die Grundbuchberichtigung auf die Erben ist innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall sogar gebührenfrei (Stand 2025) – es lohnt sich also, sie nicht auf die lange Bank zu schieben. Die Details für Ihren Fall bestätigt Ihnen das Grundbuchamt oder der Notar.

Erbengemeinschaft: gemeinsam entscheiden

Gibt es mehrere Erben, entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft. Sie können die Immobilie nur gemeinsam verkaufen – über den Nachlass verfügen alle Miterben nur zusammen (§ 2040 BGB), und alle müssen dem notariellen Kaufvertrag zustimmen. Klären Sie deshalb früh, wer die Gespräche führt und wie der Erlös aufgeteilt wird.

Praktisch bewährt hat sich: Eine Person übernimmt die Organisation und stimmt sich regelmäßig mit den anderen ab. Beim Notartermin müssen nicht zwingend alle anreisen – mit Vollmachten lässt sich der Termin so organisieren, dass verstreut wohnende Erben nicht mehrfach unterwegs sind. Der notarielle Kaufvertrag regelt die Aufteilung des Erlöses für alle Beteiligten transparent.

Streit vorbeugen: Die häufigste Konfliktquelle ist der Preis. Eine dokumentierte Wertermittlung, die alle Erben nachvollziehen können, schafft eine gemeinsame Grundlage. Am genauesten ist das Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen – es eignet sich z. B. für die Erbauseinandersetzung oder das Finanzamt, ist aber kostenpflichtig. Holen Sie im Zweifel mehrere Einschätzungen ein.

Erbschaftsteuer & Freibeträge

Ob überhaupt Erbschaftsteuer anfällt, hängt vor allem vom Verwandtschaftsverhältnis und vom Wert des Erbes ab. Dank hoher persönlicher Freibeträge bleiben viele geerbte Immobilien steuerfrei (Stand 2025):

Wer erbt?Persönlicher Freibetrag
Ehe- / eingetragene Lebenspartner500.000 €
Kinder400.000 €

Erst der Teil des Erbes, der über den Freibetrag hinausgeht, wird besteuert. Für entferntere Verwandte gelten deutlich niedrigere Freibeträge – was in Ihrem Fall gilt, klärt verbindlich der Steuerberater.

Achtung „Familienheim-Falle": Wer die besondere Steuerbefreiung für das Familienheim durch eigenes Einziehen nutzt, muss zehn Jahre darin wohnen bleiben – ein Verkauf in dieser Zeit lässt die Befreiung rückwirkend entfallen. Wenn Sie also mit dem Gedanken spielen, erst einzuziehen und später doch zu verkaufen, sprechen Sie unbedingt vorher mit einer Steuerberatung.

Spekulationssteuer: Sie erben die Frist mit

Beim Verkauf kann Spekulationssteuer auf den Gewinn anfallen – bei geerbten Immobilien aber seltener, als viele befürchten. Denn steuerlich treten Sie in die Fußstapfen der verstorbenen Person (sogenannte Fußstapfentheorie, § 23 EStG): Die Spekulationsfrist beginnt durch das Erbe nicht neu.

  • Meist steuerfrei: Gehörte der verstorbenen Person die Immobilie mehr als zehn Jahre oder hat sie sie bis zuletzt selbst bewohnt, ist der Verkauf in der Regel frei von Spekulationssteuer.
  • Vorsicht: Bei vermieteten Immobilien, die erst vor wenigen Jahren gekauft wurden, kann der Verkauf innerhalb der Zehn-Jahres-Frist steuerpflichtig sein.
  • Höhe: Sie richtet sich nach Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz; Gewinne bis 1.000 € im Jahr bleiben frei.

Die verbindliche Prüfung gehört in jedem Fall zum Steuerberater – die Konstellationen (Vermietung, Eigennutzung, Kaufdatum) unterscheiden sich von Erbfall zu Erbfall.

Erwachsene Familienmitglieder besprechen gemeinsam Unterlagen am Tisch
Persönlich beraten statt allein suchen

Wir bringen Ordnung in den Verkauf – für Sie und Ihre Familie

Erbschein, Grundbuch, Miterben, Steuerfragen: Wir beschäftigen uns jeden Tag mit dem Verkauf von Häusern und Wohnungen in genau solchen Situationen. In einem ruhigen Gespräch ordnen wir Ihre Lage ein und erstellen eine faire, dokumentierte Wertermittlung, die alle Erben nachvollziehen können.

So entscheiden Sie und Ihre Angehörigen auf einer verlässlichen Grundlage – ohne Druck, ohne Streit und ohne sich allein durch Paragrafen arbeiten zu müssen.

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Verkaufen, vermieten oder selbst nutzen?

Nicht jede geerbte Immobilie muss verkauft werden. Drei Wege kommen realistisch infrage:

  • Verkaufen: die klarste Lösung – voller Marktwert, volle Liquidität, keine weiteren Pflichten. Besonders sinnvoll, wenn die Erben verstreut wohnen, niemand einziehen möchte oder der Erlös unter mehreren Miterben aufgeteilt werden soll.
  • Vermieten: Eigentum und mögliche Wertsteigerung bleiben erhalten, dafür übernehmen Sie Vermieterpflichten und Risiken (Mietausfall, Reparaturen, Mietrecht) – und die Einnahmen sind steuerpflichtig. In einer Erbengemeinschaft müssen zudem alle dauerhaft an einem Strang ziehen.
  • Selbst einziehen: emotional naheliegend und unter Umständen steuerlich begünstigt (Familienheim-Regel, siehe oben – mit zehnjähriger Bindung). In einer Erbengemeinschaft müssen die Miterben in der Regel ausgezahlt werden; wie, hängt vom Einzelfall ab.

Welcher Weg passt, hängt von Ihren Zielen ab: Brauchen Sie oder die Miterben das Geld? Will jemand die Immobilie halten? Wer kümmert sich dauerhaft? Genau diese Fragen gehen wir in der kostenlosen Beratung mit Ihnen durch.

Der Verkauf Schritt für Schritt

  1. Erbnachweis klären – Erbschein beantragen oder notarielles Testament samt Eröffnungsprotokoll bereithalten.
  2. Wert ermitteln – mehrere Einschätzungen einholen (Online-Bewertung als grobe Orientierung, Makler-Einschätzung, bei Bedarf Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen) und einen realistischen Preis festlegen.
  3. Erben abstimmen – in der Erbengemeinschaft Verkauf, Preisvorstellung und Erlösaufteilung gemeinsam beschließen.
  4. Unterlagen zusammenstellen – u. a. Grundbuchauszug, Energieausweis, Grundrisse (siehe unten).
  5. Vermarkten – Exposé mit Fotos, inserieren – allein oder über einen Makler.
  6. Besichtigungen & verhandeln – Interessenten zeigen, Preis verhandeln und die Finanzierungsbestätigung des Käufers prüfen lassen.
  7. Notartermin – ein Immobilienverkauf ist ohne notarielle Beurkundung nicht gültig. Den Vertragsentwurf vorher in Ruhe prüfen (lassen) – der Notar beurkundet neutral, er berät nicht einseitig zu Ihrem Vorteil.
  8. Abwicklung – Kaufpreiszahlung, Löschung alter Grundschulden, Eintragung des neuen Eigentümers.
  9. Übergabe – Schlüssel und Übergabeprotokoll mit Zählerständen.

Unterlagen & Kosten

Für Verkauf und Notar benötigen Sie u. a. Grundbuchauszug, Energieausweis (gesetzliche Pflicht – er muss spätestens bei der Besichtigung vorliegen und gilt 10 Jahre), Grundrisse und Wohnflächenberechnung; bei Eigentumswohnungen zusätzlich Teilungserklärung, Hausgeldabrechnungen und die Protokolle der Eigentümerversammlung. Vieles davon lässt sich nachbestellen, auch wenn die Ordner erst gesichtet werden müssen.

KostenpunktWer zahlt?Orientierung
Maklerprovision (falls beauftragt)geteilt: Verkäufer mind. die Hälfteinsgesamt meist ca. 3,57–7,14 % inkl. MwSt. (verhandelbar)
Notar & Grundbuchüberwiegend der Käuferzusammen rund 1,5 % des Kaufpreises
Löschung alter Grundschuldendie Verkäufer (Erben)ca. 100–300 €
Energieausweisdie Verkäufer (Erben)je nach Ausweisart unterschiedlich
Grundbuchberichtigung auf die Erbendie Erbeninnerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall gebührenfrei

Läuft auf der Immobilie noch ein Darlehen, wird es aus dem Verkaufserlös abgelöst; innerhalb der Zinsbindung kann dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen (grob 5–10 % der Restschuld). Alle Beträge sind Orientierungswerte (Stand 2025) – lassen Sie sich die konkreten Kosten vorab vom Notar bzw. der Bank bestätigen.

Hausrat & Erinnerungen – Zeit lassen

In einem geerbten Zuhause steckt ein ganzes Leben. Nehmen Sie sich bewusst Zeit, persönliche Dinge zu sichern, bevor geräumt wird. Sichern Sie zuerst alle wichtigen Dokumente (Kaufunterlagen, Versicherungen, Rentenunterlagen, Vollmachten, Patientenverfügung). Bewährt hat sich das Sortieren in vier Gruppen: behalten, verschenken, verkaufen und entsorgen. Eine professionelle Haushaltsauflösung kostet als grobe Orientierung etwa 500 € pro Zimmer – stark abhängig von Menge und Aufwand; verwertbare Gegenstände können angerechnet werden.

Vorsicht bei Druck und unseriösen Angeboten: Gerade nach einem Trauerfall melden sich mitunter Aufkäufer mit unaufgeforderten Angeboten, Zeitdruck und Lockversprechen. Verkäufe „unter Druck" führen oft zu schlechten Konditionen. Nehmen Sie sich, wo möglich, Zeit, holen Sie mehrere Einschätzungen ein und lassen Sie wichtige Verträge vorab unabhängig prüfen.

Checkliste für Erbinnen und Erben

  • Erbnachweis klären: Erbschein oder notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll – was liegt vor, was muss beantragt werden?
  • Grundbuchberichtigung anstoßen: innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall gebührenfrei.
  • Miterben einbinden: Wer führt die Gespräche? Verkauf und Erlösaufteilung gemeinsam beschließen – alle müssen zustimmen.
  • Steuern prüfen lassen: Erbschaftsteuer-Freibeträge, Familienheim-Regel und Spekulationsfrist mit der Steuerberatung durchgehen.
  • Wert ermitteln: mehrere Einschätzungen, dokumentiert und für alle Erben nachvollziehbar.
  • Unterlagen sammeln: Grundbuchauszug, Energieausweis, Grundrisse, bei Wohnungen Teilungserklärung und Hausgeldabrechnungen.
  • Hausrat in Ruhe sortieren: erst Dokumente und Erinnerungsstücke sichern, dann räumen – ohne Zeitdruck.
  • Verträge prüfen lassen: Kaufvertragsentwurf vor dem Notartermin in Ruhe lesen und im Zweifel unabhängig prüfen lassen.
Dieser Ratgeber bietet allgemeine, sorgfältig recherchierte Informationen (Stand 2025) und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Freibeträge, Fristen und gesetzliche Regelungen können sich ändern und hängen vom Einzelfall ab. Bei Erbschein, Erbengemeinschafts- und Steuerfragen ziehen Sie bitte Notar, Anwältin oder Steuerberater hinzu – wir nennen Ihnen gern den richtigen Ansprechpartner.

Häufige Fragen

Dürfen wir verkaufen, bevor das Grundbuch umgeschrieben ist?

Ja, in der Regel schon. Entscheidend ist der Nachweis der Erbfolge – meist per Erbschein oder notariellem Testament mit Eröffnungsprotokoll. Eine vorherige Grundbuch-Umschreibung ist für den Verkauf nicht zwingend; die Berichtigung ist innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall gebührenfrei.

Brauchen wir immer einen Erbschein?

Nein. Liegt ein notarielles Testament samt Eröffnungsprotokoll vor, reicht das als Erbnachweis häufig aus. Ohne ein solches Testament beantragen Sie den Erbschein beim Nachlassgericht – planen Sie die Wartezeit realistisch in den Zeitplan ein.

Wir sind eine Erbengemeinschaft – wer entscheidet?

Alle gemeinsam: Über den Nachlass verfügen die Miterben nur zusammen (§ 2040 BGB), und alle müssen dem notariellen Kaufvertrag zustimmen. Praktisch kann eine Person die Gespräche führen; beim Notar lassen sich Vollmachten nutzen, damit nicht alle anreisen müssen.

Fällt Erbschaftsteuer an?

Oft nicht: Kinder haben einen Freibetrag von 400.000 €, Ehe- und eingetragene Lebenspartner von 500.000 € – viele geerbte Immobilien bleiben damit steuerfrei. Besteuert wird nur der Teil über dem Freibetrag. Was in Ihrem Fall gilt, klärt der Steuerberater.

Fällt beim Verkauf Spekulationssteuer an?

Häufig nicht: Sie übernehmen die Haltefrist der verstorbenen Person. War die Immobilie länger als zehn Jahre in ihrem Eigentum oder hat sie sie bis zuletzt selbst bewohnt, bleibt der Verkauf in der Regel steuerfrei. Anders kann es bei jüngst gekauften, vermieteten Objekten aussehen – das klärt verbindlich Ihr Steuerberater.

Was ist die „Familienheim-Falle"?

Wer die besondere Erbschaftsteuer-Befreiung durch eigenes Einziehen ins Familienheim nutzt, muss zehn Jahre darin wohnen bleiben. Ein Verkauf in dieser Zeit lässt die Befreiung rückwirkend entfallen – vor einer solchen Entscheidung unbedingt steuerlich beraten lassen.

Welche Unterlagen brauchen wir für den Verkauf?

U. a. Grundbuchauszug, Energieausweis (gesetzliche Pflicht, spätestens bei der Besichtigung), Grundrisse und Wohnflächenberechnung; bei Eigentumswohnungen zusätzlich Teilungserklärung, Hausgeldabrechnungen und Protokolle der Eigentümerversammlung. Vieles lässt sich nachbestellen.

Muss die Immobilie vor dem Verkauf leergeräumt werden?

Nicht zwingend – leere, gepflegte Räume erzielen aber oft einen besseren Preis. Sichern Sie zuerst Dokumente und Erinnerungsstücke und lassen Sie sich Zeit. Eine professionelle Haushaltsauflösung kostet als grobe Orientierung etwa 500 € pro Zimmer; vergleichen Sie mehrere Angebote.

Kostenlose Wertermittlung

Was ist die geerbte Immobilie wert?

Beantworten Sie vier kurze Fragen – ein persönlicher Ansprechpartner meldet sich innerhalb von 24 Stunden mit Ihrer kostenlosen, unverbindlichen Wertermittlung. Dokumentiert und nachvollziehbar, auch für alle Miterben. Oder rufen Sie direkt an: 030 9919 490 81

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