Wohnen im Alter

Wohngemeinschaft im Alter – die Pflege-WG als Alternative zum Heim

Gemeinsam statt allein: In einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft leben mehrere Menschen mit Hilfe- oder Pflegebedarf zusammen – jede:r im eigenen Zimmer, mit gemeinsamer Betreuung und selbst gewähltem Pflegedienst. Dieser Ratgeber erklärt die Formen, Kosten und Zuschüsse, Ihre Rechte und worauf Sie achten sollten – und wir helfen Ihnen, ein passendes Angebot in Ihrer Region zu finden.

Ältere Menschen sitzen in einer Wohngemeinschaft gemeinsam im Wohnzimmer zusammen

Was eine Pflege-WG ist

Eine ambulant betreute Wohngemeinschaft – oft kurz „Pflege-WG" – ist eine gemeinsame Wohnung, in der mehrere Menschen mit Hilfe- oder Pflegebedarf zusammenleben. Jede:r hat ein eigenes, selbst eingerichtetes Zimmer; Küche, Wohn- und Aufenthaltsräume sowie Bäder werden gemeinsam genutzt. Eine Betreuungs- oder Präsenzkraft organisiert den Alltag (Hauswirtschaft, Betreuung, Tagesstruktur), die eigentliche Pflege übernimmt ein frei wählbarer ambulanter Pflegedienst.

Rechtlich gilt das als häusliche (ambulante) Versorgung – nicht als Heim, selbst bei hohem Pflegebedarf. Das Ziel: ein familiäres, möglichst selbstbestimmtes Wohnen mit Gemeinschaft und Sicherheit zugleich.

Selbst- oder anbieterverantwortet

  • Selbstverantwortet (selbstorganisiert): Bewohner:innen und Angehörige gründen und steuern die WG selbst – sie entscheiden über Belegung, Alltag und Personal. Es gilt überwiegend nur das Zivilrecht (BGB); eine regelmäßige Heimaufsicht gibt es meist nicht.
  • Anbieterverantwortet (trägerorganisiert): Ein Pflegedienst oder Träger gründet und organisiert die WG. Dann greifen häufig das Heimrecht der Länder (mit Meldepflicht und regelmäßiger Aufsicht) und – bei Kopplung von Wohnen und Betreuung – das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG).

Warum das wichtig ist: Selbstorganisierte WGs bieten mehr Selbstbestimmung, aber weniger automatische Kontrolle. Anbieterverantwortete WGs sind stärker beaufsichtigt, dafür weniger frei gestaltbar. Beides kann gut sein – entscheidend sind klare Verträge und ein funktionierendes Angehörigengremium.

Unterschied zu Pflegeheim & Betreutem Wohnen

  • Pflegeheim: ein einziger, gekoppelter Heimvertrag, vollstationäre Rundum-Versorgung „aus einer Hand". In der WG sind Miete und Pflege getrennt, die Pflege wird selbst „eingekauft", die Selbstbestimmung ist höher.
  • Betreutes Wohnen: Sie leben in einer eigenen, abgeschlossenen Wohnung und buchen Service nach Bedarf. In der Pflege-WG steht das gemeinschaftliche Wohnen und die gemeinsam beauftragte Betreuung im Mittelpunkt – meist für höheren, dauerhaften Betreuungsbedarf.

Für wen eine Pflege-WG geeignet ist

Sie eignet sich für Menschen mit mittlerem bis hohem Betreuungs- oder Pflegebedarf, die nicht allein zu Hause bleiben möchten, aber auch kein klassisches Heim suchen. Sehr verbreitet sind Demenz-WGs mit meist 6–12 Personen, in denen eine Präsenzkraft möglichst rund um die Uhr (auch nachts) anwesend ist. Wichtig ist ein klares Betreuungskonzept und ein aktives Angehörigengremium.

Was eine Pflege-WG kostet

Die Kosten setzen sich aus mehreren Bausteinen zusammen, die jede:r anteilig trägt:

BausteinWofür
Miete & Nebenkosteneigenes Zimmer + Anteil an den Gemeinschaftsflächen
HaushaltskasseVerpflegung, Reinigung, Verbrauchsmaterial
Betreuungs-/Präsenzkraftanteilige Pauschale für Alltag, Hauswirtschaft, Betreuung
Pflegeindividuell über den ambulanten Pflegedienst (nach Pflegegrad)

Bundesweit einheitliche Preise gibt es nicht. Als grobe Orientierung liegen die Gesamtkosten häufig auf dem Niveau eines Pflegeheimplatzes; der Eigenanteil nach Abzug der Pflegekassen-Leistungen schwankt je nach Pflegegrad und Region stark. Lassen Sie sich immer eine vollständige, schriftliche Kostenaufstellung geben.

Zuschüsse der Pflegekasse

Für die Pflege-WG gibt es eigene Leistungen – zusätzlich zu Pflegegeld bzw. Pflegesachleistung (Beträge Stand 2025, 2026 unverändert):

LeistungHöheGrundlage
Wohngruppenzuschlag224 € pro Monat und Person§ 38a SGB XI
Anschubfinanzierung (einmalig, bei Gründung)bis 2.613 € je Person, max. 10.452 € je WG§ 45e SGB XI
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmenbis 4.180 € je Maßnahme und Person (in der WG bis zu 4 × = max. 16.720 €)§ 40 Abs. 4 SGB XI

Der Wohngruppenzuschlag (224 €/Monat) ist für die gemeinsam beauftragte Präsenzkraft gedacht. Daneben nutzen Sie wie zu Hause Ihr Pflegegeld oder die Pflegesachleistung sowie den Entlastungsbetrag (131 €/Monat). Pflegegrad 1 erhält Wohngruppenzuschlag und Entlastungsbetrag, aber kein Pflegegeld und keine Sachleistung.

Tipp: Die Anschubfinanzierung für die altersgerechte Herrichtung der WG muss innerhalb eines Jahres nach Erfüllung der Voraussetzungen beantragt werden. Beträge werden regelmäßig angepasst – die aktuellen Werte bestätigt Ihnen Ihre Pflegekasse.

Voraussetzungen für den Wohngruppenzuschlag

  • Die WG umfasst insgesamt 3 bis 12 Bewohner in einer gemeinsamen Wohnung.
  • Mindestens 3 Bewohner haben einen anerkannten Pflegegrad (1–5).
  • Es gibt gemeinsam genutzte Räume (Küche, Bad, Aufenthalt) und einen eigenen Wohnungszugang.
  • Eine gemeinsam beauftragte Präsenz-/Betreuungskraft ist tätig (eine reine Rufbereitschaft genügt nicht; eine Anwesenheit rund um die Uhr ist aber nicht zwingend).
  • Es handelt sich nicht um eine vollstationäre Einrichtung – die Selbstbestimmtheit muss gewahrt sein.

Verträge & rechtlicher Schutz

In der Pflege-WG schließen Sie in der Regel mehrere getrennte Verträge: Mietvertrag, Vertrag mit der Präsenzkraft, individueller Pflegevertrag und eine WG-/Gemeinschaftsvereinbarung.

Worauf Sie achten sollten:

Freie Wahl des Pflegedienstes sicherstellen – ein Zwang zu einem bestimmten Dienst ist unzulässig.
• In selbstorganisierten WGs fehlt oft die regelmäßige Heimaufsicht – achten Sie auf klare Verträge und ein aktives Angehörigengremium.
• Leistungen der Präsenzkraft konkret festhalten (Umfang, Zeiten, Vertretung).
• Klären, ob das WBVG greift (bei gekoppeltem Wohnen + Betreuung) und ob das Heimrecht des Bundeslandes Anwendung findet.

Lassen Sie Verträge vor der Unterschrift unabhängig prüfen – etwa bei der Verbraucherzentrale oder dem BIVA-Pflegeschutzbund.

Checkliste für die Auswahl

  • Selbst- oder anbieterverantwortet? Wer entscheidet über Belegung und Alltag?
  • Ist der Pflegedienst frei wählbar? Wie ist die Präsenzkraft qualifiziert und wann anwesend (auch nachts)?
  • Wie hoch sind Miete, Haushaltskasse und Betreuungspauschale – liegt eine schriftliche Gesamtaufstellung vor?
  • Gibt es ein Betreuungskonzept (bei Demenz besonders wichtig) und ein Angehörigengremium?
  • Welche Verträge unterschreibe ich, und greift der Schutz des WBVG?
  • Passen Lage, Größe und Atmosphäre? Darf ich zur Probe wohnen oder hospitieren?
Dieser Ratgeber bietet allgemeine, sorgfältig recherchierte Informationen (Stand 2025/2026) und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Pflegeberatung. Beträge und Regelungen können sich ändern und sind teils länderspezifisch. Unabhängige Beratung erhalten Sie kostenlos bei der Verbraucherzentrale, beim Pflegestützpunkt und beim BIVA-Pflegeschutzbund.

Häufige Fragen

Was ist eine Pflege-WG?

Mehrere Menschen mit Hilfe- oder Pflegebedarf leben gemeinsam in einer Wohnung – jede:r mit eigenem Zimmer plus Gemeinschaftsräumen. Betreuung und Pflege werden gemeinsam organisiert, rechtlich bleibt es eine häusliche (ambulante) Versorgung.

Worin unterscheidet sich die Pflege-WG vom Pflegeheim?

Im Heim gibt es einen einzigen Heimvertrag und vollstationäre Versorgung. In der WG sind Miete und Pflege getrennt geregelt, der Pflegedienst ist frei wählbar und die Selbstbestimmung höher.

Was kostet eine Pflege-WG im Monat?

Die Kosten aus Miete, Haushaltskasse, Betreuungspauschale und individueller Pflege liegen meist auf Pflegeheim-Niveau. Der Eigenanteil hängt stark von Pflegegrad und Region ab – verlangen Sie immer eine vollständige schriftliche Aufstellung.

Wie hoch ist der Wohngruppenzuschlag und wer bekommt ihn?

224 € pro Monat und Person (Stand 2025, 2026 unverändert). Voraussetzung sind u. a. mindestens 3 pflegebedürftige Bewohner, eine gemeinsam beauftragte Präsenzkraft und eine gemeinsame Wohnung mit 3 bis 12 Bewohnern.

Gibt es Geld für die Gründung einer WG?

Ja, die einmalige Anschubfinanzierung beträgt bis zu 2.613 € pro Person, höchstens 10.452 € je WG. Sie muss innerhalb eines Jahres nach Erfüllung der Voraussetzungen beantragt werden.

Kann ich Pflegegeld oder Pflegesachleistung zusätzlich nutzen?

Ja. Pflegegeld, Pflegesachleistung, die Kombinationsleistung und der Entlastungsbetrag (131 €/Monat) sind parallel zum Wohngruppenzuschlag nutzbar. Pflegegrad 1 erhält nur Wohngruppenzuschlag und Entlastungsbetrag.

Eignet sich eine WG auch bei Demenz?

Ja, Demenz-WGs (meist 6–12 Personen) sind eine etablierte Form. Wichtig sind eine möglichst rund um die Uhr anwesende Präsenzkraft, ein klares Betreuungskonzept und ein aktives Angehörigengremium.

Wie gut bin ich rechtlich geschützt?

Bei anbieterverantworteten WGs greifen oft das WBVG und die Heimaufsicht der Länder. Selbstorganisierte WGs unterliegen meist nur dem BGB ohne regelmäßige Aufsicht – achten Sie hier besonders auf klare, getrennte Verträge und ein funktionierendes Gremium.

Ist eine Wohngemeinschaft das Richtige für Sie?

Wir hören zu, erklären die Unterschiede und finden gemeinsam passende Angebote in Ihrer Region – und prüfen mit Ihnen die wichtigen Vertrags- und Kostenfragen. Kostenlos und unverbindlich.