Barrierefrei umbauen

Boden, Licht & Smart Home – Stürze zu Hause baulich vermeiden

Die meisten Stürze passieren nicht draußen, sondern in der eigenen Wohnung – über einen losen Läufer, im dunklen Flur, an einer Türschwelle. Die gute Nachricht: Genau diese Ursachen lassen sich baulich beseitigen. Dieser Ratgeber zeigt, wie rutschfeste Böden, gutes Licht und einfache Technik Ihr Zuhause dauerhaft sicherer machen – und wer den Umbau bezuschusst.

  • Stolperfallen erkennen und dauerhaft beseitigen
  • Licht & Technik, die Stürzen vorbeugen – ohne Schnickschnack
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Länger zu Hausesicher in den eigenen vier Wänden
Sicherer Bodenrutschhemmend & ohne Schwellen
Gutes Lichthell, blendfrei, automatisch
bis 4.180 €Zuschuss der Pflegekasse

Warum die Wohnung selbst so wichtig ist

Etwa jeder dritte Mensch über 65 stürzt mindestens einmal im Jahr – und Stürze passieren am häufigsten zu Hause. Meist ist nicht „Ungeschicklichkeit" die Ursache, sondern die Wohnung: ein Läufer, der wegrutscht, eine Schwelle im Halbdunkel, der nächtliche Weg zum Bad ohne Licht.

Genau hier setzt dieser Ratgeber an: bei den baulichen Ursachen. Drei Stellschrauben machen den Unterschied – der Boden, das Licht und eine einfache, verlässliche Technik. Vieles davon ist schnell umgesetzt und kostet wenig; für die größeren Maßnahmen gibt es Zuschüsse.

Worum es hier geht – und worum nicht: Diese Seite behandelt die bauliche Seite der Sturzvorbeugung. Mindestens genauso wichtig sind Kraft- und Gleichgewichtstraining, gute Sicht und ein Blick auf die Medikamente – das alles lesen Sie im Ratgeber Sturzprävention. Beides zusammen senkt das Risiko am wirksamsten.

Sichere Böden: rutschfest & schwellenlos

Der Boden ist eine der größten Sturzquellen in der Wohnung – und zugleich die, die sich am gründlichsten entschärfen lässt. In dieser Reihenfolge gehen Sie vor:

  • Lose Teppiche und Läufer sichern oder entfernen: Alles, was auf glattem Boden verrutschen oder dessen Kante sich aufstellen kann, gehört gesichert (rutschfeste Unterlage, flach aufliegend) – oder ganz weg. Fest verlegter Teppichboden ist dagegen unproblematisch.
  • Kabel aus den Laufwegen: Verlängerungskabel und Ladekabel quer durch den Raum sind klassische Stolperfallen. In Kabelkanäle legen oder an der Wand entlang führen.
  • Kanten und Übergänge entschärfen: Lose Teppichkanten und aufstehende Übergangsleisten sind „Mini-Schwellen". Übergänge zwischen Räumen sollten flach und fest verlegt sein.
  • Rutschhemmende Beläge wählen: Bei neuem Bodenbelag auf eine matte, rutschhemmende Oberfläche achten – besonders in Küche, Flur und Bad. Für den Nassbereich im Bad gelten die Rutschhemmklassen R10/R11 (barfußnass „B") als Richtwert – mehr dazu im Ratgeber Barrierefreies Bad.
  • Schwellen entfernen: Türschwellen sollten möglichst ganz wegfallen, damit der Boden ohne Kante durchläuft. Ist das im Bestand technisch nicht machbar, gilt nach DIN 18040-2 eine Höhe von höchstens 2 cm als gerade noch zumutbar – möglichst abgeschrägt. Wie das geht, zeigt der Ratgeber Türen & Schwellen barrierefrei.
  • Sofort machbar, kostet fast nichts: lose Läufer sichern oder entfernen, Kabel aus den Laufwegen, Stolperkanten beseitigen.
  • Dauerhaft & baulich: rutschhemmender Belag, Schwellen abbauen, Übergänge flach und fest verlegen.
  • Im Bad zuerst: Nässe plus glatte Fliesen ist eine der gefährlichsten Kombinationen der ganzen Wohnung.

Gutes Licht: hell, blendfrei, automatisch

Mit den Jahren braucht das Auge deutlich mehr Licht, und es reagiert empfindlicher auf Blendung. Eine Beleuchtung, die vor zwanzig Jahren reichte, ist heute oft zu dunkel – und schlechtes Licht gehört zu den wichtigsten Sturz-Risikofaktoren. Darauf kommt es an:

  • Helle, gleichmäßige Grundbeleuchtung: Räume und vor allem Flure sollten ohne dunkle Zonen ausgeleuchtet sein. Mehrere Lichtquellen sind besser als eine einzelne grelle Deckenleuchte.
  • Blendfrei statt grell: Indirektes Licht und matte Leuchten vermeiden Blendung – nackte, helle Leuchtmittel im direkten Blickfeld dagegen verschlechtern die Orientierung.
  • Der Weg Bett → Bad: Viele nächtliche Stürze passieren auf diesem Weg. Nachtlichter mit Bewegungsmelder (einfach für die Steckdose) leuchten ihn automatisch aus – ohne dass jemand im Dunkeln nach dem Schalter tasten muss.
  • Treppen besonders hell: Treppen brauchen Licht von oben bis unten und einen Schalter an beiden Enden. Stufenkanten sollten gut erkennbar sein – etwa durch kontrastreiche Markierung der Kanten.
  • Beleuchtete Schalter: Schalter mit Orientierungslicht sind im Dunkeln sofort auffindbar – eine kleine Nachrüstung mit großer Wirkung.

Der einfachste Anfang: Zwei, drei Steckdosen-Nachtlichter mit Bewegungsmelder für Schlafzimmer, Flur und Bad. Sie kosten wenig, brauchen keinen Elektriker – und entschärfen die gefährlichste Situation der Nacht sofort.

Helles Wohnzimmer mit durchgehendem Holzboden, Stehlampe und viel Tageslicht durch große Fenster
Persönlich beraten statt allein nachrüsten

Was zuerst: Boden, Licht oder Technik? Wir ordnen das für Sie ein.

Jede Wohnung hat andere Schwachstellen – und nicht jede Maßnahme lohnt sich überall. Wir hören uns Ihre Situation in Ruhe an, sagen Ihnen, womit Sie und Ihre Angehörigen am wirkungsvollsten beginnen, und erklären, welche Zuschüsse zu Ihrem Vorhaben passen.

Auf Wunsch bringen wir Sie mit passenden, regionalen Fachbetrieben zusammen – kostenlos und unverbindlich.

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Schalter & Bedienhöhen

Sicherheit heißt auch: Licht und Technik müssen bequem erreichbar sein – im Stehen wie im Sitzen, ohne Strecken oder Bücken. Die Norm für barrierefreies Wohnen (DIN 18040-2) sieht für Bedienelemente wie Lichtschalter eine Höhe von etwa 85 cm über dem Boden vor – so bleiben sie auch vom Rollstuhl oder Stuhl aus gut erreichbar. Klassisch montierte Schalter sitzen oft höher; bei einer ohnehin anstehenden Elektro-Erneuerung lohnt es sich, die Höhen gleich mit anzupassen.

  • Große Flächenschalter statt kleiner Kippschalter – mit der ganzen Hand bedienbar, auch bei Gelenkbeschwerden.
  • Schalter mit Orientierungslicht, damit sie im Dunkeln sofort zu finden sind.
  • Schalter dort, wo man sie braucht: am Bett, an jeder Tür, an beiden Enden der Treppe – Wechselschaltungen vermeiden Wege im Dunkeln.
  • Steckdosen nicht knapp über dem Boden: Wer sich zum Einstecken tief bücken muss, riskiert Schwindel und Stürze. Auch hier gilt: in bequem erreichbarer Höhe planen.

Einfache Technik & Smart Home

„Smart Home" klingt nach Spielerei – gemeint ist hier aber etwas sehr Nüchternes: Technik, die Routine-Handgriffe übernimmt, damit gefährliche Situationen gar nicht erst entstehen. Sie brauchen dafür kein teures Komplettsystem. Diese Bausteine haben sich bewährt:

  • Bewegungsmelder-Licht: Das Licht geht von selbst an, sobald Sie den Flur, das Bad oder den Hauseingang betreten – niemand tastet mehr im Dunkeln nach dem Schalter. Für innen gibt es einfache Steckdosen- und Batterie-Lösungen, für außen fest installierte Strahler.
  • Zeitschaltuhren und Dämmerungsschalter: Lampen schalten sich abends automatisch ein – die Wohnung ist nie dunkel, wenn man heimkommt.
  • Herdabschaltung: Eine Herdüberwachung schaltet den Herd selbstständig ab, wenn er vergessen wird oder zu lange unbeaufsichtigt läuft – ein großes Plus an Sicherheit, gerade bei beginnender Vergesslichkeit.
  • Gegensprechanlage mit Türöffner: Wer klingelt, wird von der Wohnung aus gesehen oder gehört und die Tür per Knopfdruck geöffnet – ohne Eile zur Tür, ohne Treppe. Eile erhöht die Sturzgefahr deutlich.
  • Rauchmelder: In Deutschland vorgeschrieben – die Einzelheiten (welche Räume, wer Einbau und Wartung übernimmt) regelt die Bauordnung Ihres Bundeslandes. Prüfen Sie einmal im Jahr die Funktion.
  • Hausnotruf als Ergänzung: Wenn doch etwas passiert, holt ein Knopfdruck Hilfe – die Pflegekasse bezuschusst ihn ab Pflegegrad 1 mit bis zu 27 € im Monat. Alles Wichtige im Ratgeber Hausnotruf.

Datenschutz mitdenken: Kameras und Sprachassistenten übertragen Bilder oder Gespräche oft an Server der Hersteller. Für die Sturzvorbeugung sind sie meist gar nicht nötig – Bewegungsmelder, Zeitschaltuhr und Herdabschaltung arbeiten ohne Internet und ohne Mithören. Wenn Sie dennoch Kameras einsetzen möchten: bewusst entscheiden, sparsam platzieren und die Privatsphäre von Besuch und Pflegekräften respektieren.

Einfachheit schlägt Funktionsumfang: Die beste Technik ist die, die man nicht bedienen muss. Wählen Sie Lösungen, die von allein funktionieren (Bewegungsmelder, Abschaltautomatik) – statt Apps und Menüs, die im Alltag nur stören.

Alle Maßnahmen im Überblick

So verteilen sich die Maßnahmen auf „sofort machbar" und „baulich, aber dauerhaft":

BereichSofort & günstigBaulich & dauerhaft
Boden Lose Läufer sichern/entfernen, Kabel aus den Laufwegen, Stolperkanten beseitigen Rutschhemmender Belag (Bad: R10/R11), Schwellen abbauen (max. 2 cm, wenn unvermeidbar)
Licht Nachtlichter mit Bewegungsmelder, hellere und blendfreie Leuchtmittel Gleichmäßige Grundbeleuchtung, beleuchtete Schalter, Schalter an beiden Treppen-Enden
Technik Zeitschaltuhr, Steckdosen-Bewegungsmelder, Rauchmelder prüfen Herdabschaltung, Gegensprechanlage mit Türöffner, Außenlicht mit Bewegungsmelder

Zuschüsse & Förderung

Die kleinen Bausteine – Nachtlicht, Zeitschaltuhr, rutschfeste Unterlage – kosten so wenig, dass sich kein Antrag lohnt. Für die baulichen Maßnahmen gibt es dagegen mehrere Fördertöpfe (Stand 2026):

  • Pflegekasse – bis 4.180 € je Maßnahme: Bei anerkanntem Pflegegrad (bereits ab Pflegegrad 1) bezuschusst die Pflegekasse fest eingebaute, wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit bis zu 4.180 € (§ 40 Abs. 4 SGB XI) – der Betrag ist für alle Pflegegrade gleich, Eigentümer und Mieter sind förderfähig. Leben mehrere Anspruchsberechtigte zusammen, sind bis zu 16.720 € je Maßnahme möglich. Typische Beispiele sind der Abbau von Türschwellen oder der bodengleiche Badumbau; ob eine konkrete Maßnahme – etwa ein rutschhemmender Belag oder fest installierte Beleuchtung – anerkannt wird, entscheidet Ihre Pflegekasse im Einzelfall.
  • KfW – Zuschuss oder Kredit, auch ohne Pflegegrad: Der Investitionszuschuss 455-B gibt 10 % der Kosten, max. 2.500 € je Einzelmaßnahme (beim Standard „Altersgerechtes Haus" 12,5 %, max. 6.250 €). Der Förderkredit 159 reicht bis 50.000 € je Wohneinheit. Die Zuschuss-Mittel sind begrenzt – Verfügbarkeit vorab auf kfw.de prüfen.
  • Steuer (§ 35a Abs. 3 EStG): 20 % der reinen Lohn-/Arbeitskosten von Handwerkern, höchstens 1.200 € pro Jahr – nur für selbst gezahlte, nicht anderweitig geförderte Beträge (Rechnung und Überweisung, keine Barzahlung).
  • Faustregel fest vs. beweglich: Fest eingebaut = Pflegekasse/KfW. Bewegliche Hilfsmittel wie Duschhocker oder Toilettensitzerhöhung zahlt dagegen die Krankenkasse auf ärztliche Verordnung (§ 33 SGB V) – mehr dazu im Ratgeber Hilfsmittel & Sicherheit.

Goldene Regel – erst beantragen, dann beauftragen: Den Pflegekassen-Zuschuss und die KfW-Förderung müssen Sie vor der Auftragsvergabe beantragt haben. Als „Beginn" gilt schon die Beauftragung des Handwerkers, nicht erst der Baustart. Den geführten Überblick aller Töpfe gibt der Förder-Schnellcheck für den Umbau.

Schritt für Schritt vorgehen

  1. Wohnung durchgehen – am besten einmal bewusst bei Dunkelheit: Wo ist es zu dunkel? Was rutscht, wo bleibt man hängen? Neutrale Hilfe geben Wohnberatungsstellen und Pflegestützpunkte.
  2. Sofortmaßnahmen umsetzen – Läufer sichern oder entfernen, Kabel verlegen, Nachtlichter mit Bewegungsmelder einstecken. Wirkt sofort, kostet wenig.
  3. Bauliche Maßnahmen planen – Beläge, Schwellen, Beleuchtung, Herdabschaltung; Kostenvoranschläge von Fachbetrieben einholen, möglichst mehrere.
  4. Förderung klären und beantragen – Pflegekasse und/oder KfW, immer vor der Auftragsvergabe; KfW-Verfügbarkeit vorab prüfen.
  5. Zur Miete: Zustimmung einholen – für barrierereduzierende Umbauten können Mieter nach § 554 BGB die Zustimmung des Vermieters verlangen; wie das geht, steht im Ratgeber Barrierefrei umbauen zur Miete.
  6. Fachgerecht ausführen lassen – Elektroarbeiten gehören in die Hände eines Elektro-Fachbetriebs; Rechnungen für Steuer und Förderung aufbewahren.
Dieser Ratgeber bietet allgemeine, sorgfältig recherchierte Informationen (Stand 2026) und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Ob eine konkrete Maßnahme bezuschusst wird, entscheiden Pflegekasse, KfW bzw. Finanzamt im Einzelfall. Förderbeträge und besonders die Verfügbarkeit des KfW-Zuschusses 455-B können sich ändern – bitte vor dem Antrag bei Pflegekasse und KfW (kfw.de) bestätigen lassen. Pflichten wie die Rauchmelder-Ausstattung regeln die Bundesländer unterschiedlich – maßgeblich ist die Bauordnung Ihres Bundeslandes.

Häufige Fragen

Welcher Bodenbelag ist im Alter am sichersten?

Ein ebener, fest verlegter Belag mit matter, rutschhemmender Oberfläche – ohne lose Läufer und ohne Stolperkanten. Im Nassbereich des Bads gelten die Rutschhemmklassen R10/R11 (barfußnass „B") als Richtwert. Wichtiger als das Material ist, dass der Boden durchgehend ohne Schwellen verläuft.

Müssen alle Teppiche aus der Wohnung?

Nein. Gefährlich sind lose Teppiche und Läufer, die verrutschen oder deren Kanten sich aufstellen – sie sollten mit einer rutschfesten Unterlage gesichert oder entfernt werden. Fest verlegter, flacher Teppichboden ist dagegen unproblematisch und sogar trittsicher.

Wie hell sollte die Wohnung sein?

Deutlich heller, als viele es gewohnt sind: Mit den Jahren braucht das Auge spürbar mehr Licht. Entscheidend ist eine gleichmäßige, blendfreie Ausleuchtung ohne dunkle Zonen – besonders in Flur, Bad und an der Treppe. Nachts übernehmen Nachtlichter mit Bewegungsmelder den Weg vom Bett zum Bad.

In welcher Höhe bringt man Lichtschalter an?

Die Norm für barrierefreies Wohnen (DIN 18040-2) sieht für Bedienelemente wie Lichtschalter eine Höhe von etwa 85 cm über dem Boden vor – so sind sie im Stehen wie im Sitzen bequem erreichbar. Im Bestand lohnt sich die Anpassung vor allem, wenn ohnehin Elektroarbeiten anstehen.

Brauche ich ein teures Smart-Home-System?

Nein. Für die Sturzvorbeugung reichen einzelne, einfache Bausteine: Bewegungsmelder-Licht, Zeitschaltuhren, eine Herdabschaltung, eine Gegensprechanlage mit Türöffner. Diese Lösungen arbeiten von allein, brauchen keine App und oft nicht einmal Internet – Einfachheit ist hier wichtiger als Funktionsumfang.

Was ist eine Herdabschaltung?

Ein Sicherheitssystem, das den Herd selbstständig abschaltet, wenn er vergessen wird oder zu lange unbeaufsichtigt läuft. Es wird von einem Elektro-Fachbetrieb am Herd installiert und arbeitet danach unbemerkt im Hintergrund – ein großes Plus, gerade bei beginnender Vergesslichkeit.

Zahlt die Pflegekasse für Bewegungsmelder, Licht und Co.?

Kleine Geräte wie Steckdosen-Nachtlichter oder Zeitschaltuhren sind normale Kaufprodukte ohne Förderung. Fest eingebaute, wohnumfeldverbessernde Maßnahmen können dagegen ab Pflegegrad 1 mit bis zu 4.180 € je Maßnahme bezuschusst werden (§ 40 Abs. 4 SGB XI) – ob eine konkrete Maßnahme anerkannt wird, entscheidet die Pflegekasse im Einzelfall. Wichtig: Antrag immer vor der Auftragsvergabe stellen.

Sind Rauchmelder Pflicht?

Ja, Rauchmelder sind in Deutschland vorgeschrieben. Welche Räume ausgestattet sein müssen und wer für Einbau und Wartung zuständig ist, regelt die Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes – bei Mietwohnungen kümmert sich um den Einbau meist der Vermieter. Prüfen Sie die Funktion einmal im Jahr.

Gilt das alles auch in der Mietwohnung?

Ja. Vieles – Nachtlichter, Zeitschaltuhren, das Sichern von Läufern – dürfen Sie ohnehin frei umsetzen. Für bauliche Veränderungen wie den Schwellenabbau können Mieter nach § 554 BGB die Zustimmung des Vermieters verlangen; auch die Zuschüsse von Pflegekasse und KfW stehen Mietern offen. Details im Ratgeber Barrierefrei umbauen zur Miete.

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Sie möchten Ihr Zuhause sturzsicher machen?

Wir schauen gemeinsam auf Ihre Wohnung, sagen Ihnen, welche Maßnahmen bei Boden, Licht und Technik am meisten bringen, erklären die Zuschüsse und bringen Sie auf Wunsch mit passenden, regionalen Fachbetrieben zusammen – kostenlos und unverbindlich, Antwort innerhalb von 24 Stunden.

Erreichbar Mo – So, 8 – 20 Uhr

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Quellen & weiterführende amtliche Stellen

Für die rechtlichen und finanziellen Angaben in diesem Ratgeber werten wir amtliche Primärquellen aus. Maßgeblich ist immer der aktuelle Stand der jeweiligen Stelle:

Erstellt mit Unterstützung von KI-Werkzeugen – inhaltlich geprüft und redaktionell verantwortet. Zuletzt geprüft: August 2026 · Wie wir recherchieren & prüfen