Leibrente-Rechner: Welche Verrentung passt zu Ihnen?
Leibrente, Teilverkauf, Umkehrhypothek oder doch der klassische Verkauf? Beantworten Sie fünf kurze Fragen – wir zeigen Ihnen ehrlich, welches Modell zu Ihrer Situation passt und wovor Verbraucherschützer warnen. Kostenlos, ohne Anmeldung.
Möchten Sie in Ihrer Immobilie wohnen bleiben?
Die Verrentung ist vor allem für Menschen gedacht, die Geld aus der Immobilie lösen und trotzdem dort wohnen bleiben möchten.
Wie möchten Sie das Geld am liebsten erhalten?
Soll die Immobilie später an Ihre Familie gehen?
Bei den meisten Verrentungs-Modellen geht die Immobilie ganz oder teilweise an den Anbieter – für das Erbe bleibt entsprechend weniger.
Wie alt sind Sie?
Bei Paaren zählt die jüngere berechtigte Person. Bei Leibrente und Umkehrhypothek bestimmt Ihr Alter das Angebot maßgeblich.
Ist die Immobilie weitgehend schuldenfrei?
Für Ihre Absicherung zählt später der erste Rang im Grundbuch – bestehende Grundschulden spielen deshalb eine Rolle.
Diese Einschätzung ist eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Wie viel eine Verrentung bringt, hängt vom Wert Ihrer Immobilie, Ihrem Alter und dem konkreten Angebot ab.
Jede seriöse Entscheidung beginnt mit dem Wert Ihrer Immobilie. Denn ob ein Verrentungs-Angebot fair ist, erkennen Sie nur im Vergleich zum echten Marktwert. Fordern Sie eine kostenlose, unverbindliche Wertermittlung an – ohne Verkaufsdruck.
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Warum dieser Rechner keine Sofort-Zahl ausrechnet
Das ist Absicht – und ein Stück Ehrlichkeit: Wie viel eine Leibrente oder ein Teilverkauf wirklich bringt, hängt von Ihrem Alter, Ihrer statistischen Lebenserwartung, dem Zinsniveau und dem einzelnen Anbieter ab. Eine pauschale Formel würde eine Genauigkeit vortäuschen, die es nicht gibt. Die Rechenbeispiele der Verbraucherzentrale sind ausdrücklich als fiktive Illustration gekennzeichnet – reale Angebote weichen stark ab.
Das Grundprinzip können Sie sich trotzdem merken: Vom Wert der Immobilie wird der Wert Ihres Wohnrechts abgezogen – also die Miete, die Sie sich über Ihre restliche Lebenserwartung ersparen. Was übrig bleibt, wird ausgezahlt. Deshalb gilt bei Leibrente und Umkehrhypothek: je älter, desto höher die mögliche Auszahlung – und die Summe liegt regelmäßig deutlich unter dem Marktwert. Beim Teilverkauf richtet sich die Auszahlung dagegen nach dem verkauften Anteil, bei der Rückmietung erhalten Sie den vollen Kaufpreis. Die ausführlichen Zahlen und Beispiele finden Sie im Ratgeber Verrenten oder verkaufen?
Deshalb unser Rat: Lassen Sie zuerst den echten Marktwert Ihrer Immobilie ermitteln – erst dann können Sie beurteilen, wie viel ein Verrentungs-Angebot Ihnen tatsächlich abverlangt. Und lassen Sie jedes Angebot vor der Unterschrift unabhängig prüfen, etwa bei der Verbraucherzentrale.
Kostenlose Wertermittlung – Ihre Vergleichsbasis
Ob Leibrente, Teilverkauf oder Verkauf: Ohne den realistischen Marktwert verhandeln Sie blind. Ein erfahrener, unabhängiger Ansprechpartner meldet sich innerhalb von 24 Stunden mit einer kostenlosen Einschätzung – unverbindlich und ohne Verkaufsdruck.
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Die Verrentungs-Modelle auf einen Blick
Vier Wege, Geld aus der Immobilie zu lösen und wohnen zu bleiben – mit ihrem jeweils wichtigsten Haken. Alle Details, Kosten und Quellen stehen im Ratgeber Verrenten oder verkaufen?
Leibrente
Verkauf mit lebenslangem Wohnrecht plus Einmalzahlung und/oder Rente. Haken: Auszahlung deutlich unter Marktwert – und echte lebenslange Renten sind am Markt kaum noch zu bekommen (meist Zeitrenten).
Mehr zur Leibrente →Teilverkauf
Sie verkaufen einen Anteil und zahlen dafür laufend ein Nutzungsentgelt von rund 5 % pro Jahr plus Kosten beim Gesamtverkauf. Die BaFin warnt: selten die beste Lösung.
Mehr zum Teilverkauf →Umkehrhypothek
Kredit auf die Immobilie, getilgt erst nach Tod oder Auszug. Steuerfrei, aber mit Risikoabschlag von etwa 50 % – und in Deutschland ein Nischenprodukt mit kaum Anbietern.
Mehr zur Umkehrhypothek →Verkaufen & zurückmieten
Verkauf zum vollen Marktpreis, dann als Mieter wohnen bleiben. Bringt am meisten Geld – wichtig ist die Absicherung im Mietvertrag (Verzicht auf Eigenbedarfskündigung).
Mehr zur Rückmietung →
Wir verkaufen Ihnen kein Vertragsmodell
Verrentungs-Anbieter verdienen an ihrem Modell – wir nicht. Wir ordnen Ihre Situation unabhängig ein und sagen auch dann ehrlich Bescheid, wenn ein klassischer Verkauf oder das Behalten für Sie die bessere Wahl ist.
Häufige Fragen zur Leibrente und Verrentung
Wie hoch ist die Leibrente für meine Immobilie?
Das lässt sich seriös nicht pauschal ausrechnen: Vom Immobilienwert wird der Wert Ihres Wohnrechts über die statistische Lebenserwartung abgezogen – das Ergebnis hängt von Alter, Zinsniveau und Anbieter ab und liegt regelmäßig deutlich unter dem Marktwert. Ein fiktives Rechenbeispiel der Verbraucherzentrale finden Sie im Verrentungs-Vergleich. Grundlage jeder Verhandlung sollte der echte Marktwert sein.
Gibt es überhaupt noch lebenslange Leibrenten?
Kaum noch: Zwei der größten Anbieter bieten seit 2022 nur noch Einmalzahlungen oder Zeitrenten über fünf, zehn oder 15 Jahre an. Bei der gemeinnützigen Stiftung Liebenau wählen nach eigenen Angaben rund 90 % die befristete Auszahlung. Prüfen Sie deshalb genau, was Ihnen tatsächlich angeboten wird.
Ab welchem Alter ist eine Leibrente möglich?
Private Anbieter setzen meist ein Mindestalter um die 70 Jahre voraus; die Stiftung Liebenau verrentet ab 65 Jahren und ab einem Immobilienwert von rund 200.000 €. Je jünger Sie sind, desto größer fällt der Abschlag aus – weil das Wohnrecht länger läuft.
Muss ich die Leibrente versteuern?
Eine echte lebenslange Leibrente wird nur mit dem Ertragsanteil versteuert (§ 22 EStG) – je nach Alter bei Rentenbeginn zum Beispiel 18 % mit 65, 15 % mit 70 oder 11 % mit 75 Jahren. Zeitrenten werden in der Regel höher besteuert. Die Auszahlung einer Umkehrhypothek ist dagegen steuerfrei, weil sie ein Darlehen ist.
Was passiert mit bestehenden Krediten auf der Immobilie?
Bei der Leibrente werden Restschulden häufig aus der Auszahlung abgelöst. Wichtig für Ihre Sicherheit: Ihr Wohn- oder Nießbrauchrecht sollte im ersten Rang im Grundbuch stehen – nur dann übersteht es auch eine Zwangsversteigerung (§§ 52, 91 ZVG).
Ist der Teilverkauf eine gute Alternative?
Verbraucherschützer und Aufsicht sind deutlich: Die BaFin erklärte im März 2023, ein Immobilien-Teilverkauf sei „für Haus- oder Wohnungseigentümer selten die beste Lösung". Das laufende Nutzungsentgelt von rund 5 % pro Jahr und die Kosten beim späteren Gesamtverkauf machen das Modell teuer. Lassen Sie ein solches Angebot unbedingt unabhängig prüfen.
Welche Alternative bringt am meisten Geld?
In der Regel der klassische Verkauf zum Marktpreis – gegebenenfalls kombiniert mit einer Rückmietung, wenn Sie wohnen bleiben möchten. Dabei erhalten Sie den vollen Kaufpreis; wichtig ist die Absicherung im Mietvertrag. Mehr dazu im Ratgeber Verkaufen und wohnen bleiben.
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