Pflegebett beantragen & das Schlafzimmer pflegegerecht einrichten
Ein gutes Drittel des Tages verbringen wir im Schlafzimmer – bei Pflegebedürftigkeit oft deutlich mehr. Ein Pflegebett macht das Aufstehen leichter und die Pflege rückenschonend, und mit wenigen Anpassungen wird das Schlafzimmer sicher: genug Platz am Bett, ein freier Weg zum Bad, gutes Licht in der Nacht. Wir erklären verständlich, wer das Pflegebett bezahlt – Krankenkasse oder Pflegekasse – und wie Sie das Zimmer Schritt für Schritt anpassen.
- Wer zahlt das Pflegebett? Beide Wege einfach erklärt
- Bis 4.180 € Zuschuss für Umbauten am Schlafzimmer
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Warum das Schlafzimmer so wichtig ist
Wenn zu Hause gepflegt wird, entscheidet sich vieles im Schlafzimmer: Wie leicht fällt das Aufstehen? Kommt die pflegende Person gut ans Bett heran? Ist der Weg zur Toilette nachts sicher? Ein normales Bett ist dafür oft zu niedrig, zu weich und steht zu eng.
Die gute Nachricht: Für fast alles gibt es bewährte Lösungen – und in vielen Fällen zahlt eine Kasse mit. Drei Bausteine machen das Schlafzimmer pflegegerecht:
- Das richtige Bett: Ein höhenverstellbares Pflegebett – von der Kranken- oder Pflegekasse gestellt, meist leihweise.
- Die richtige Anordnung: Platz am Bett, freie Wege, keine Stolperfallen – oft ohne einen einzigen Handwerker machbar.
- Der sichere Weg zum Bad: Breite Türen, keine Schwellen, gutes Licht – bei Bedarf mit Zuschuss der Pflegekasse.
Was ein Pflegebett kann
Ein Pflegebett sieht heute aus wie ein normales Bett, oft mit Holzrahmen – dahinter steckt aber viel Technik, die den Alltag spürbar erleichtert:
- ✓Höhenverstellung: Zum Aufstehen fährt das Bett tief (Füße erreichen sicher den Boden), zur Pflege hoch – das schont den Rücken der Pflegenden.
- ✓Verstellbares Kopf- und Fußteil: Aufrichten zum Essen, Lesen oder Atmen – meist per Fernbedienung, ohne fremde Hilfe.
- ✓Aufrichter („Bettgalgen"): Ein Haltegriff über dem Bett, an dem man sich selbst hochziehen und umlagern kann.
- ✓Seitensicherung: Anstellbare Seitenteile schützen vor dem Herausfallen – wichtig etwa bei Unruhe in der Nacht.
- ✓Rollen mit Bremsen: Das Bett lässt sich zum Beziehen oder für die Pflege leicht bewegen und sicher feststellen.
Gut zu wissen: In vielen Fällen genügt statt eines kompletten Betts auch eine Einlegerahmen-Lösung im vorhandenen Bettgestell oder eine einzelne Hilfe wie eine Aufstehhilfe. Was sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab – das Sanitätshaus oder der Pflegedienst berät dazu.
Wer zahlt das Pflegebett? Krankenkasse oder Pflegekasse
Die häufigste Frage – und die Antwort überrascht viele: Beide Kassen können zuständig sein. Es kommt darauf an, wozu das Bett gebraucht wird:
- Weg 1 – Krankenkasse (§ 33 SGB V): Ist das Bett wegen einer Krankheit oder Behinderung medizinisch notwendig (z. B. nach einem Schlaganfall oder bei schwerer Bettlägerigkeit), zahlt die Krankenkasse – auf ärztliche Verordnung (Rezept). Dafür ist kein Pflegegrad nötig. Solche behindertengerechten Betten stehen im Hilfsmittelverzeichnis in der Produktgruppe 19 („Krankenpflegeartikel"). Die Zuzahlung beträgt 10 %, mindestens 5 € und höchstens 10 € je Hilfsmittel.
- Weg 2 – Pflegekasse (§ 40 SGB XI): Liegt ein Pflegegrad vor und erleichtert das Bett die Pflege, lindert Beschwerden oder ermöglicht eine selbständigere Lebensführung, ist das Pflegebett ein technisches Pflegehilfsmittel. Es steht im Pflegehilfsmittelverzeichnis in der Produktgruppe 50 („Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege") und wird vorrangig leihweise gestellt – dann fallen keine Anschaffungskosten an. Bei einem Kauf beträgt der Eigenanteil 10 %, höchstens 25 €.
| Frage | Krankenkasse (§ 33 SGB V) | Pflegekasse (§ 40 SGB XI) |
|---|---|---|
| Voraussetzung | Medizinisch notwendig wegen Krankheit/Behinderung – kein Pflegegrad nötig | Anerkannter Pflegegrad; Bett erleichtert die Pflege oder die selbständige Lebensführung |
| Weg zum Bett | Ärztliche Verordnung (Rezept), Kasse beauftragt das Sanitätshaus | Antrag bei der Pflegekasse – formlos oder über Pflegedienst/Sanitätshaus |
| Ihr Eigenanteil | 10 %, mindestens 5 €, höchstens 10 € | Leihweise meist ohne Kosten; bei Kauf 10 %, höchstens 25 € |
| Typischer Fall | Nach Krankenhaus/Reha, bei Bettlägerigkeit ohne (noch) anerkannten Pflegegrad | Häusliche Pflege durch Angehörige oder Pflegedienst mit Pflegegrad |
Sie müssen die Zuständigkeit nicht selbst klären. Betten können beiden Zwecken zugleich dienen – Fachleute und die Kassen-Richtlinien nennen sie „doppelfunktionale Hilfsmittel". Für sie gilt (§ 40 Abs. 5 SGB XI): Die Kasse, bei der Sie den Antrag stellen, prüft den Anspruch und entscheidet – die Kosten teilen Kranken- und Pflegekasse anschließend intern unter sich auf. Ein Antrag bei einer der beiden Kassen genügt also. Im Zweifel hilft die kostenlose Pflegeberatung Ihrer Kasse weiter.
So kommen Sie zum Pflegebett (Schritt für Schritt)
- Bedarf klären – besprechen Sie mit Hausarzt, Pflegedienst oder Sanitätshaus, welches Bett (oder welcher Einlegerahmen) zur Situation passt.
- Rezept oder Antrag – lassen Sie sich das Bett ärztlich verordnen (Krankenkasse) oder stellen Sie einen Antrag bei der Pflegekasse. Gut zu wissen: Empfiehlt eine Pflegefachkraft – etwa vom Pflegedienst – das Pflegehilfsmittel, wird die Notwendigkeit unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlich vermutet; eine ärztliche Verordnung ist dann nicht erforderlich (§ 40 Abs. 6 SGB XI).
- Entscheidung abwarten – die Kasse prüft und beauftragt bei Bewilligung in der Regel ein Vertrags-Sanitätshaus. Bei Ablehnung können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
- Lieferung & Einweisung – das Sanitätshaus liefert, baut auf und erklärt die Bedienung. Fragen Sie ruhig nach, bis alles sitzt – auch die Angehörigen.
- Bei Leihe: Rückgabe – wird das Bett nicht mehr gebraucht, holt es das Sanitätshaus wieder ab. Melden Sie das der Kasse.
Es muss schnell gehen? Vor einer Entlassung aus dem Krankenhaus kümmert sich der Sozialdienst der Klinik um die Verordnung – sprechen Sie ihn früh an, damit das Bett schon zu Hause steht, wenn Ihr Angehöriger ankommt.

Vom Antrag bis zum fertigen Schlafzimmer – wir helfen kostenlos
Welche Kasse ist zuständig? Reicht ein Einlegerahmen? Lohnt sich der Umbau-Zuschuss? Genau diese Fragen klären wir täglich. Wir hören uns Ihre Situation in Ruhe an, ordnen sie ein und bringen Sie auf Wunsch mit passenden, regionalen Anbietern und Fachbetrieben zusammen.
So gehen Sie und Ihre Angehörigen das Thema entspannt und in der richtigen Reihenfolge an – kostenlos und unverbindlich.
Schlafzimmer pflegegerecht einrichten
Das beste Bett hilft wenig, wenn es falsch steht. Mit wenigen Handgriffen – oft ganz ohne Handwerker – wird das Schlafzimmer sicher und pflegetauglich:
- ✓Bett frei stellen: Mindestens die Pflegeseite muss frei zugänglich sein – besser beide Längsseiten. Ein Bett in der Ecke macht Pflege und Umlagern unnötig schwer.
- ✓Platz zum Rangieren: Wer mit Rollator, Rollstuhl oder Lifter ans Bett kommt, braucht davor freie Fläche. Räumen Sie überzählige Möbel lieber ganz aus dem Zimmer.
- ✓Stolperfallen entfernen: Lose Teppiche, Läufer, Kabel und niedrige Möbel auf dem Weg zur Tür gehören weg – gerade für den nächtlichen Gang zur Toilette.
- ✓Alles Wichtige in Griffweite: Nachttisch mit Wasser, Brille, Telefon und Lichtschalter (oder Funkschalter) direkt am Bett – so muss nachts niemand im Dunkeln suchen.
- ✓Feste Haltepunkte: Zum Festhalten taugen nur stabile, kippsichere Punkte – ein Haltegriff an der Wand ist sicherer als jede Kommode auf Rollen.
Tipp für Angehörige: Legen Sie sich einmal selbst in das Bett und spielen Sie den Weg zur Toilette durch – nachts, bei wenig Licht. Was Ihnen dabei im Weg ist, ist es für Ihren Angehörigen erst recht.
Der Weg zum Bad: Türen, Schwellen & Zuschuss
Der gefährlichste Weg der Nacht führt vom Bett zur Toilette. Damit er sicher wird, zählen drei Dinge: breite Türen, keine Schwellen, gutes Licht (dazu unten mehr). Für die baulichen Punkte gelten bewährte Richtwerte der DIN 18040-2:
- Türbreite: lichte Durchgangsbreite mindestens 80 cm (barrierefrei); für die Nutzung mit Rollstuhl mindestens 90 cm.
- Schwellen: möglichst ganz entfernen (schwellenlos); wo technisch unvermeidbar, höchstens 2 cm und möglichst abgeschrägt.
Wie der Umbau konkret abläuft, lesen Sie im Ratgeber Türen verbreitern & Schwellen entfernen – fürs Bad selbst im Ratgeber Barrierefreies Bad.
Das Beste daran: Solche wohnumfeldverbessernden Maßnahmen bezuschusst die Pflegekasse mit bis zu 4.180 € je Maßnahme (§ 40 Abs. 4 SGB XI) – bereits ab Pflegegrad 1, für alle Pflegegrade gleich hoch, für Eigentümer wie Mieter. Leben mehrere Anspruchsberechtigte im Haushalt, sind bis zu 16.720 € je Maßnahme möglich. Ohne Pflegegrad helfen die KfW-Programme (Zuschuss 455-B: 10 %, max. 2.500 € je Einzelmaßnahme – Verfügbarkeit vorab auf kfw.de prüfen; Kredit 159 bis 50.000 €) und die Steuerermäßigung für Handwerker-Lohnkosten (20 %, max. 1.200 € im Jahr, § 35a Abs. 3 EStG). Den geführten Überblick gibt der Förder-Schnellcheck für den Umbau.
Erst beantragen, dann beauftragen: Den Pflegekassen-Zuschuss und die KfW-Förderung müssen Sie vor der Auftragsvergabe beantragt haben – als „Beginn" gilt schon die Beauftragung des Handwerkers, nicht erst der Baustart. Wer zuerst beauftragt, verliert die Förderung.
Licht & Sicherheit in der Nacht
Nachts ist das Sturzrisiko besonders hoch – schlaftrunken, im Dunkeln, auf dem Weg zum Bad. Drei einfache Maßnahmen senken das Risiko deutlich:
- Nachtlichter mit Bewegungsmelder: Steckdosen-Nachtlichter entlang des Wegs vom Bett zum Bad schalten sich von selbst ein – niemand muss im Dunkeln nach dem Schalter tasten.
- Licht vom Bett aus schaltbar: Eine erreichbare Nachttischlampe oder ein Funkschalter am Bett, damit das Zimmer hell ist, bevor die Füße den Boden berühren.
- Hausnotruf für den Ernstfall: Ein Hausnotruf sorgt dafür, dass nach einem Sturz schnell Hilfe kommt – besonders wichtig für Menschen, die allein leben. Bei anerkanntem Pflegegrad (ab Pflegegrad 1) übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Pflegekasse die laufenden Kosten des Basis-Hausnotrufs bis zu 27 € im Monat (seit 1. April 2026) plus einmalig 10,49 € für die Bereitstellung.
Mehr Maßnahmen gegen Stürze – vom Training bis zum Haltegriff – finden Sie im Ratgeber Sturzprävention.
Wo Sie sich Rat holen
Sie müssen das nicht allein organisieren. Diese Stellen helfen kostenlos oder auf Rezept weiter:
- Pflegeberatung der Pflegekasse: kostenlose Beratung zu Pflegehilfsmitteln, Zuschüssen und Anträgen – auch als Hausbesuch.
- Hausarzt & Pflegedienst: beurteilen den Bedarf und stellen Verordnung bzw. Empfehlung aus.
- Sanitätshaus: berät zu Bett-Modellen, liefert, baut auf und weist ein.
- Wohnberatungsstelle / Pflegestützpunkt: neutrale, kostenlose Beratung zur Wohnraumanpassung.
- Seniorenlotse: wir ordnen Ihre Situation ein, erklären die Zuschüsse und bringen Sie mit passenden, regionalen Anbietern zusammen – kostenlos und unabhängig.
Häufige Fragen
Wer zahlt das Pflegebett – Krankenkasse oder Pflegekasse?
Beide können zuständig sein. Ist das Bett wegen Krankheit oder Behinderung medizinisch notwendig, zahlt die Krankenkasse auf ärztliche Verordnung (§ 33 SGB V) – ohne Pflegegrad. Erleichtert es bei anerkanntem Pflegegrad die Pflege, ist die Pflegekasse zuständig (§ 40 SGB XI). Praktisch wichtig: Die Kasse, bei der Sie den Antrag stellen, prüft und entscheidet – die Kassen teilen die Kosten intern auf (§ 40 Abs. 5 SGB XI). Sie müssen die Zuständigkeit also nicht selbst klären.
Bekomme ich ein Pflegebett auch ohne Pflegegrad?
Ja. Über die Krankenkasse ist ein behindertengerechtes Bett ohne Pflegegrad möglich – Voraussetzung ist die medizinische Notwendigkeit und eine ärztliche Verordnung (Rezept), etwa nach einem Schlaganfall oder bei Bettlägerigkeit. Es bleibt nur die gesetzliche Zuzahlung von 10 %, mindestens 5 € und höchstens 10 €.
Was kostet mich ein Pflegebett von der Kasse?
Wenig bis nichts. Technische Pflegehilfsmittel werden von der Pflegekasse vorrangig leihweise gestellt – dann fallen keine Anschaffungskosten an. Bei einem Kauf über die Pflegekasse beträgt der Eigenanteil 10 %, höchstens 25 €; über die Krankenkasse gilt die Zuzahlung von 10 % (5–10 €).
Muss ich das Pflegebett kaufen oder wird es geliehen?
In der Regel geliehen: Das Gesetz sieht vor, dass technische Pflegehilfsmittel „in allen geeigneten Fällen" vorrangig leihweise überlassen werden (§ 40 Abs. 3 SGB XI). Das Sanitätshaus liefert, wartet und holt das Bett wieder ab, wenn es nicht mehr gebraucht wird.
Reicht die Empfehlung des Pflegedienstes oder brauche ich ein Rezept?
Für Pflegehilfsmittel der Pflegekasse genügt unter bestimmten Voraussetzungen die Empfehlung einer Pflegefachkraft – die Notwendigkeit wird dann gesetzlich vermutet, eine ärztliche Verordnung ist nicht erforderlich (§ 40 Abs. 6 SGB XI). Für Hilfsmittel der Krankenkasse ist weiterhin die ärztliche Verordnung der übliche Weg.
Zahlt die Kasse auch Umbauten am Schlafzimmer?
Ja, bei anerkanntem Pflegegrad. Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wie Türverbreiterung oder Schwellenabbau bezuschusst die Pflegekasse mit bis zu 4.180 € je Maßnahme (§ 40 Abs. 4 SGB XI) – ab Pflegegrad 1, für Mieter wie Eigentümer. Wichtig: den Antrag vor der Auftragsvergabe stellen. Ohne Pflegegrad kommen KfW-Förderung und die Steuerermäßigung nach § 35a EStG infrage.
Wie breit muss die Tür zum Schlafzimmer oder Bad sein?
Als barrierefrei gilt nach DIN 18040-2 eine lichte Durchgangsbreite von mindestens 80 cm; für die Nutzung mit Rollstuhl sind mindestens 90 cm empfohlen. Schwellen sollten ganz entfernt werden – wo das technisch nicht geht, höchstens 2 cm hoch und möglichst abgeschrägt.
Wo stelle ich das Pflegebett am besten auf?
So, dass mindestens die Pflegeseite – besser beide Längsseiten – frei zugänglich ist und vor dem Bett Platz zum Rangieren bleibt. Der Weg zur Tür sollte frei von Teppichen, Kabeln und Möbeln sein, das Licht vom Bett aus schaltbar. Nachtlichter mit Bewegungsmelder sichern den Weg zum Bad.
Pflegebett, Zuschüsse & ein sicheres Schlafzimmer – wir begleiten Sie
Wir klären mit Ihnen, welcher Weg zum Pflegebett in Ihrer Situation der richtige ist, erklären die Zuschüsse fürs Schlafzimmer und bringen Sie auf Wunsch mit passenden, regionalen Anbietern zusammen – kostenlos und unverbindlich, Antwort innerhalb von 24 Stunden.
Erreichbar Mo – So, 8 – 20 Uhr