Für Erbinnen & Erben · Wohnungen in Berlin

Geerbte Wohnung in Berlin verkaufen – fair, diskret und ohne Makler.

Eine geerbte Wohnung bringt Verantwortung in einer ohnehin schweren Zeit: Unterlagen, Behörden, vielleicht mehrere Erben – und die Frage, was aus der Wohnung werden soll. Wenn die Entscheidung auf den Verkauf fällt, machen wir es Ihnen so einfach wie möglich: Wir kaufen Wohnungen in ganz Berlin direkt an – mit fairer Wertermittlung, ohne Provision und in dem Tempo, das Ihre Familie braucht.

Direktankauf geerbter Wohnungen in ganz Berlin
Eine Wertermittlung, die alle Erben nachvollziehen können
Räumung & Wohnungsauflösung in Ihrem Tempo
Auch aus der Ferne: alles telefonisch & digital möglich
Lieber persönlich sprechen?
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In 3 kurzen Schritten zu Ihrer kostenlosen Wertermittlung.

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Stadtteil oder Postleitzahl genügt – so können wir die Lage einordnen.

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Wohnungen in BerlinDirektankauf vom regionalen Partner
Für ErbengemeinschaftenAbwicklung mit allen Erben
Antwort in 24 Stundenschnell & verlässlich
Respektvoll & diskretin einer besonderen Zeit
Hände blättern in einem alten Familien-Fotoalbum
Wir wissen, was diese Wohnung bedeutet

Mehr als Quadratmeter: ein Zuhause voller Erinnerungen.

Nach einem Abschied bleibt wenig Kraft für Verträge, Ämter und Termine. Trotzdem stehen plötzlich Entscheidungen an. Diese Fragen stellen sich fast alle Erbinnen und Erben:

  • „Dürfen wir überhaupt schon verkaufen – brauchen wir erst einen Erbschein?"
  • „Wir sind mehrere Erben und wohnen verstreut – wie sollen wir das organisieren?"
  • „Was ist die Wohnung wirklich wert – und woran erkennen wir, dass es fair zugeht?"
Sie müssen das nicht allein sortieren. Wir erklären jeden Schritt und übernehmen den organisatorischen Teil – respektvoll und ohne Druck.
Vom Spezialisten erklärt

Worauf Sie als Erbin oder Erbe beim Verkauf achten müssen

Der Verkauf einer geerbten Wohnung folgt eigenen Regeln. Diese sechs Punkte entscheiden über einen reibungslosen Ablauf – wir gehen sie mit Ihnen gleich im ersten Gespräch durch.

1

Erbnachweis & Grundbuch – wann Sie verkaufen dürfen

Verkaufen können Sie, sobald Ihre Erbenstellung nachgewiesen ist – in der Regel durch einen Erbschein vom Nachlassgericht oder ein notarielles Testament samt Eröffnungsprotokoll. Eine vorherige Umschreibung des Grundbuchs ist für den Verkauf nicht zwingend nötig; die Grundbuchberichtigung ist innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall sogar gebührenfrei. Wir sagen Ihnen, welche Unterlagen der Notar sehen will.

2

Erbengemeinschaft – nur alle gemeinsam

Mehrere Erben können die Wohnung nur gemeinsam verkaufen – alle müssen dem notariellen Kaufvertrag zustimmen. Klären Sie früh, wer die Gespräche führt und wie der Erlös aufgeteilt wird. Eine dokumentierte Wertermittlung, die alle nachvollziehen können, beugt Streit vor – und der notarielle Kaufvertrag regelt die Aufteilung für alle Beteiligten transparent.

3

Spekulationssteuer – Sie erben auch die Frist

Steuerlich treten Sie in die Fußstapfen der verstorbenen Person: Gehörte ihr die Wohnung mehr als zehn Jahre oder hat sie sie bis zuletzt selbst bewohnt, ist der Verkauf in der Regel frei von Spekulationssteuer – die Frist beginnt durch das Erbe nicht neu. Vorsicht bei vermieteten Wohnungen, die erst vor wenigen Jahren gekauft wurden. Die verbindliche Prüfung gehört zum Steuerberater.

4

Erbschaftsteuer – Freibeträge kennen

Kinder haben einen Freibetrag von 400.000 €, Ehepartner von 500.000 € – viele Wohnungen bleiben damit steuerfrei. Achtung beim „Familienheim": Wer die besondere Steuerbefreiung durch eigenes Einziehen nutzt, muss zehn Jahre wohnen bleiben – ein Verkauf in dieser Zeit lässt die Befreiung rückwirkend entfallen. Was in Ihrem Fall gilt, klärt der Steuerberater.

5

Unterlagen – das brauchen Sie wirklich

Für Verkauf und Notar benötigen Sie u. a. Grundbuchauszug, Energieausweis (gesetzliche Pflicht!), dazu Teilungserklärung, Hausgeldabrechnungen und die Protokolle der Eigentümerversammlung. Vieles davon können wir für Sie anfordern – auch wenn die Ordner erst gesichtet werden müssen oder Sie gar nicht in Berlin wohnen.

6

Hausrat & Erinnerungen – Zeit lassen

In der Wohnung steckt ein ganzes Leben. Nehmen Sie sich bewusst Zeit, persönliche Dinge zu sichern – bei uns entsteht daraus kein Druck: Der Übergabetermin wird vor dem Kaufvertrag festgelegt, und auf Wunsch organisieren wir Wohnungsauflösung und besenreine Übergabe mit erfahrenen regionalen Partnern.

Hinweis: Diese Übersicht ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Bei Erbschein, Erbengemeinschafts- und Steuerfragen ziehen Sie bitte im Zweifel Notar, Anwalt oder Steuerberater hinzu – wir nennen Ihnen gern den richtigen Ansprechpartner.
Das nimmt den größten Druck

Erst verkaufen – dann in Ruhe ausräumen.

Der Verkauf muss nicht warten, bis alles gesichtet ist. Wir trennen beides:

  • Übergabetermin wird vor dem Kaufvertrag festgelegt
  • Ihre Familie räumt im eigenen Tempo – ohne Besichtigungstourismus
  • Kauf im Ist-Zustand: mit Möbeln, ohne Renovierung
Unverbindlich anfragen
Helle, leere Wohnung mit Parkettboden nach der Übergabe
In drei Schritten

So entlasten wir Sie – auch aus der Ferne

1

Anfrage & Erstgespräch

Sie schildern uns die Situation – telefonisch oder über das Formular. Wir klären die ersten Fragen: Erbnachweis, Unterlagen, Zeitplan.

2

Wertermittlung & Angebot

Wir ermitteln den Wert fair, marktgerecht und nachvollziehbar dokumentiert – eine Grundlage, die alle Erben verstehen. Sie erhalten ein konkretes Kaufangebot.

3

Notar, Räumung & Übergabe

Der Kaufvertrag wird – wie gesetzlich vorgeschrieben – notariell beurkundet; den Termin organisieren wir. Geräumt und übergeben wird, wann es für Ihre Familie passt.

Warum Seniorenlotse

Ein Ansprechpartner, der beide Seiten kennt.

Seniorenlotse ist das Portal rund ums Älterwerden – mit verständlichen Ratgebern zu Recht, Vorsorge und Wohnen. Beim Direktkauf sind wir selbst Ihr Vertragspartner und sagen Ihnen das offen. Vertiefen Sie sich gern in unsere Ratgeber:

Häufige Fragen von Erbinnen und Erben

Gut zu wissen

1 Dürfen wir verkaufen, bevor das Grundbuch umgeschrieben ist?
Ja, in der Regel schon. Entscheidend ist der Nachweis der Erbfolge – meist per Erbschein oder notariellem Testament mit Eröffnungsprotokoll. Eine vorherige Grundbuch-Umschreibung ist für den Verkauf nicht zwingend; die Berichtigung ist innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall gebührenfrei. Im Erstgespräch klären wir, was in Ihrem Fall gebraucht wird.
2 Was kostet mich die Anfrage und die Wertermittlung?
Nichts. Anfrage und Wertermittlung sind vollständig kostenlos und unverbindlich – es fällt keine Maklerprovision an. Sie entscheiden danach in Ruhe und ohne jede Verpflichtung.
3 Wir sind eine Erbengemeinschaft – wie läuft das praktisch?
Verkaufen können nur alle Erben gemeinsam. Praktisch reicht es, wenn eine Person die Gespräche mit uns führt; unterschreiben müssen am Ende alle beim Notar – auf Wunsch auch mit Vollmachten, damit niemand mehrfach anreisen muss. Der Kaufvertrag regelt die Erlösaufteilung transparent für alle.
4 Muss die Wohnung vorher leergeräumt oder renoviert werden?
Nein. Wir kaufen im aktuellen Zustand – mit Möbeln und komplettem Hausrat, ohne Renovierung. Den Übergabetermin legen wir vor dem Kaufvertrag gemeinsam fest, damit Ihre Familie Zeit hat, persönliche Dinge in Ruhe zu sichern. Auf Wunsch organisieren wir die Wohnungsauflösung.
5 Wie schnell geht der Verkauf?
Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden eine Rückmeldung und nach der Wertermittlung zügig ein konkretes Kaufangebot. Weil wir direkt ankaufen, entfallen Inserate, Besichtigungswochen und Finanzierungsvorbehalte. Fehlt noch der Erbschein, planen wir die Wartezeit des Nachlassgerichts realistisch mit ein.
6 Fällt beim Verkauf Spekulationssteuer an?
Häufig nicht: Sie übernehmen die Haltefrist der verstorbenen Person. War die Wohnung länger als zehn Jahre in ihrem Eigentum oder hat sie sie bis zuletzt selbst bewohnt, bleibt der Verkauf in der Regel steuerfrei. Anders kann es bei jüngst gekauften, vermieteten Wohnungen aussehen – das klärt verbindlich Ihr Steuerberater.
7 Ich wohne nicht in Berlin – geht das aus der Ferne?
Ja. Erstgespräch, Unterlagen, Wertermittlung und Abstimmung laufen telefonisch und digital. Vor Ort in Berlin braucht es Sie nur zu wenigen Terminen – und auch der Notartermin lässt sich mit Vollmachten so organisieren, dass verstreut wohnende Erben nicht alle anreisen müssen.
8 Kaufen Sie auch Häuser oder Wohnungen außerhalb Berlins?
Unser Direktankauf konzentriert sich bewusst auf Wohnungen in Berlin – vom Apartment bis zur großen Altbauwohnung, in allen Bezirken. So kennen wir den Markt genau und können fair und schnell bewerten. Geht es um ein Haus oder eine Immobilie außerhalb Berlins, hilft Ihnen unsere kostenlose Beratung gern beim besten Weg.
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Noch unsicher, ob Verkaufen der richtige Weg ist?
Dann starten Sie mit unserer kostenlosen Beratung – wir ordnen die Möglichkeiten gemeinsam ein, bevor irgendetwas entschieden wird.
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