Erbnachweis & Grundbuch – wann Sie verkaufen dürfen
Verkaufen können Sie, sobald Ihre Erbenstellung nachgewiesen ist – in der Regel durch einen Erbschein vom Nachlassgericht oder ein notarielles Testament samt Eröffnungsprotokoll. Eine vorherige Umschreibung des Grundbuchs ist für den Verkauf nicht zwingend nötig; die Grundbuchberichtigung ist innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall sogar gebührenfrei. Wir sagen Ihnen, welche Unterlagen der Notar sehen will.